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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-06-03 · Heft 23 (3.6.1884) · p. Seite 363

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 23 (3.6.1884)
Date
1884-06-03
Page
Seite 363 (sequence 7)
Language
German
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363 So lassen sich denn bis aus die neueste Zeit herab Stimmen vernehmen, welche für den vorurtheilsfreien Geist des Judenthums in Hinsicht auf fremden Glauben und Kultus Zeugniß oblegen. Mit gerechter Genugthuung darf uns demnach die Wahrnehmung erfüllen, wie der edle, von wahrer Menschenliebe erfüllte Geist des Judenthums trotz der Ungunst der Zeiten, die seine innere Entwickelung zurückdrängte und seine äußere Verbreitung Schritt vor Schritt hemmte, sich selbst in den finstersten Epochen zu lichter Höhe emporrang und immer von neuem sich Gehör zu verschaffen suchte. Wenn dem gegenüber die weit gedehnte, mehr als zwei Jahrtausende umspannende nachbiblische Literatur des Judenthums auch Aussprüche enthält, welche nicht auf der bezeichneten Höhe der Nächstenliebe stehen, so sind sie zunächst aus der Zeit ihres Entstehens zu begreifen und zu rechtfertigen. Welcher Billigdenkende darf denn erwarten, daß der wie ein Wurnl Getretene seinen Peiniger segnen solle. Und dennoch sind Aussprüche der Lieblosigkeit blos vereinzelt geblieben! So wenig aber ein Urtheilsfähiger einzelne Verirrungen im sittlichen Leben der Völker als einen Maaßstab für die Beurtheilung ihrer Sittenlehre betrachten wird, ebensowenig dürfen gerecht und edel denkende Menschen das Judenthum in seiner Gesammtheit verantwortlich machen für vereinzelte lieblose Aussprüche aus längst vergangenen Zeiten, welche ja nur als der Aufschrei eines schwer Gepeinigten und 1 nur allzu oft in seinen heiligsten Empfindungen Verletzten zu betrachten sind. Diese vereinzelten Aussprüche haben niemals auf die Sittlichkeit der Gesammtheit bestimmend eingewirkt, haben niemals einen allgemein verpflichtenden Charakter beanspruchen können, weil sie, mit dem ewigen Geiste des Judenthums im Widerspruche stehend, mit der Zeit, die sie hervorgebracht, auch vergehen mußten. Den überzeugendsten Beweis für die Wahrheit unsrer Aufstellungen bietet das Leben der Israeliten in ihrer Ge sammtheit. Der Geist reiner Menschenliebe wird auf den Kanzeln unserer Gotteshäuser gepredigt, er wird den Kindern in den Schulen gelehrt, er wird im häuslichen und öffentlichen Leben bethätigt, er kommt in allen Erzeugnissen unsrer Religionswiffenschaft zum klarsten Ausdruck. Für den vorurtheilsfreien Beobachter, welcher der Entwickelung des Judenthums in den letzten Jahrzehnten mit verständnißvoller Würdigung gefolgt ist, muß es darum zu einer unbestreitbaren Thatsache geworden sein, daß die Juden in allen Kulturländern, besonders aber in unserem deutschen Baterlande, den sittlichen Aufgaben in Staat und Gemeinde ihre beste Kraft weihen, und für die Lösung derselben im Vereine mit ihren Mitbürgern ihr bestes Wollen und Können einsetzen." Ad II. Die Unterzeichnete Commission, betraut mit der Aufgabe, der allgemeinen Versammlung der Rabbiner Deutschlands Mittel zur Hebung des religiösen Sinnes und zur Förderung des Religionsunterrichtes vorzuschlagen, hat sich, eingedenk der Bestimmung, daß jeder religiöse Differenzpunkt von der Discussion ausgeschlossen bleiben soll, des Hinübergreifens auf das streitige Gebiet des cultuellen Lebens gänzlich enthalten und sich bei ihren Vorschlägen einzig und allein auf das Gebiet des öffentlichen Gemeindelebens beschränken zu sollen geglaubt. Von diesem Gesichtspunkte aus mögen die folgenden Erklärungen, Anträge und Motivirungen zu Punkt II. der Tagesordnung von den Herren Collegen geprüft werden. In Erwägung: Daß das Sinken des religiösen Lebens, die Verminderung der Anhänglichkeit an die Religion, das Schwinden der ehemals so allgemeinen Opferfreudigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Anfeindungen und Beschränkungen von außen zum großen Theile auf die mangelnde und sich immer mehr verringernde Kenntniß des Judenthums, seiner Geschichte, seiner Lehren, Aufgaben und Ziele zurück- ' zuführen ist; In Erwägung: Daß ein großer Theil der jüdischen Jugend des Religionsunterrichtes gänzlich entbehrt, ein anderer Theil ihn nur in höchst mangelhafter, den geistigen Lehrgehalt des Judenthums kaum berührender Weise erhält; In Erwägung: Daß ein weiteres Umsichgreifen dieser Unkenntniß in Bezug auf die Grundlehren der Religion sich für das ganze religiöse Leben und für die Zukunft des Judenthums verhängnißvoll erweisen muß, Abhilfe daher dringend noth thut; In Erwägung: Daß die Rabbiner als die eigentlichen Lehrer der Religion in der Pflege und Verbreitung religiöser Erkenntniß ihre erste und heiligste Berufsaufgabe zu erblicken und ungeachtet der sich darbietenden Schwierigkeiten auf Mittel zur Beseitigung der unverkennbaren Uebelstände ernstlich Bedacht zu nehmen haben; In Erwägung endlich: Daß in vielen Theilen Deutschlands namentlich in den alten preußischen Provinzen, die Rabbiner jedes gesetzlich gesicherten Einflusses auf die Schule wie auf das religiöse Leben in der Gemeinde entbehren, vielmehr der Natur ihrer Stellung nach in ihrer amtlichen Wirksamkeit von der freiwilligen Zustimmung der Gemeinde und ihrer Vertretungen abhängig sind: erklärt die Versammlung der deutschen Rabbiner: I. Sie erachtet als dringendste Forderung der Gegenwart und heiligste Aufgabe jedes Rabbiners: A. Pflege des Religionsunterrichtes und Hebung des jüdischen Schulwesens: a) durch persönliche Schulleitung und persönlichen Unterricht seitens des Rabbiner;

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