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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-05-27 · Heft 22 (27.5.1884) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 22 (27.5.1884)
Date
1884-05-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ sür alles indische Interesse. Diese Leitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonne- , ment in Deutschland (Postzeitungsliste j Pr. SS) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philipp son in Bonn. GXpeSiLiorr: Leipzig, Woßplcrtz 18. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr.L.Phrlippson in Bonn direct, in allen übrige« an die Berlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 48. Jahrgang Leipzig, den 27. Mai 1884. K>. 22. Inhalt. Leitende Artikel: Das Recht auf Arbeit. — Ter Kampf mit dem Antisemitismus. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin. Pr. Stargard. Münster i. SB., Neustettin, Oppeln. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Prag, Pest, Essegg. — Frankreich: Paris. — Bonn: Notizen, Literarische Notizen. — Feuilleton: Benjamin Holländer. — Tie Missionäre in Jerusalem. — Correspondenz. ücilc'iVc'c Özttßcf. Bonn, 21. Mai. Das Recht auf Arbeit. Der deutsche Reichskanzler hat bei Gelegenheit der Verhandlungen im Reichstage über die Verlängerung des Sozialistengesetzes den Ausspruch gethan: „Ich erkenne das Recht auf Arbeit an und werde dafür einstehen. Tritt ein Arbeiter hin und sagt: Ich kann arbeiten, so muß ihm Arbeit gegeben, und wenn er nicht mehr arbeiten kann, muß er versorgt werden." Dies ist ein Ausspruch, der, aus solchem Munde gethan, und in die gährende Masse geworfen, von großer Bedeutung ist. Ob es von einem wahren Staatsmanne gerechtfertigt ist, ein solches Axiom auszusprechen, dessen Verwirklichung selbst im günstigsten Falle in dunkler, ferner Aussicht steht, kann in Frage gezogen werden, vorläufig haben die Sozialdemokraten die Verkündigung dieses Axioms seitens des Reichskanzlers mit großer Freude ausgenommen, denn sie erkennen ihn nunmehr als in Uebereinstimmung mit ihrem Prinzip und ihren Endzielen an, wenn auch die Wege, die zu diesen führen sollen, wie sie sich etwa Fürst Bismarck, und wie sie sich diese denken, sehr verschieden sein mögen. Sie werden daraus Kapital zu schlagen suchen und sollen bereits einen Antrag bei dem Reichstage einbringen wollen, der dahin führen soll, über den Ausspruch des Reichskanzlers mehr Klarheit zu verbreiten. Um so mehr tritt dieses Ereigniß, denn als ein solches ist der Vorgang zu betrachten, an jeden einzelnen Staatsbürger mit der Aufforderung heran, sich eine Meinung über diese hochbedeutende Frage zu bilden, und auch an uns, um sie mit dem Gesellschaftsrechte des Judenthums zu vergleichen. In der That giebt es Prinzipien für die Staatsgesellschaft, welche, sobald sie als wirkliches Recht anerkannt worden, auch für die Verwirklichung reif sind. Der Staat konnte und kann den Grundsatz „Gleichheit Aller vor dem Gesetze" alsbald realisiren, denn er brauchte nur die Vorrechte zu streichen, welche er in vergangenen Zeiten einzelnen blassen zugestanden, sowie die Beschränkungen aufzuheben, die er anderen Klasien auferlezt hatte. Der Staat war im Stande, den Grundsatz der persönlichen Freiheit zu verwirkj ticken, indem er das Sklaventhum innerhalb seiner Grenzen! verbot und die Leibeigenschaft aufhob, die das Mittelalter in Gestalt von persönlicher Hörigkeit, Frohnden und Dienstleistungen der ländlichen Bevölkerung aufgebürdet hatte, endlich in einer Reihe von Gesetzen, z. B. Freizügigkeit diese persönliche Freiheit regelte. Nicht minder war und ist es ihm möglich, das Prinzip der Religions- und Gewissensfreiheit anzuerkennen, und sosort dadurch zu verwirklichen, daß er hinsichtlich der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten jede Berücksichtigung der Confession beseitigte. Ist nun, fragen wir uns, das Axiom des Rechtes auf Arbeit auch ein solches, das wir anzuerkennen und hiermit seine Realisirung anzustreben, alsbald zu erfüllen haben? Ja, wenn wir vom Standpunkt des idealen Rechtes dieses Axiom als Recht anerkennen müßten, schiebt sich sofort die Frage vor: liegt es auch in der Möglichkeit für die Gesellschaft,

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