Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 12 (18.3.1884)
- Date
- 1884-03-18
- Page
- Seite 185 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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185 auf ein Schiff gebracht, und dieses ins Meer versenkt. Der freigesprochen worden, sind des Diebstahls schuldig und zu Ortsrichter Bertog stellte 10 Bauern zum Schutz des Juden acht Tagen bis zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. auf. Am Morgen aber machten sie gemeinsame Sache mit . Der Staatsanwalt appellirte gegen das ganze Urtheil. dem ganzen Volke, Schwarz mußte fliehen und die Verthei- Sämmtliche Angeklagten werden auf freiem Fuß belassen, lung begann. Der Richter stellte sich an die Spitze, brachte! viele Waaren nach seinem Hause und vertheilte das übriges UrciNkreicy. Als aber später die Einwohner belehrt worden, daß sie böse! Paris, 2. März. Die französische Gesetzgebung, wie sie gehandelt, brachten sie vieles von dem geraubten Gute frei- I sich jetzt abspielt, giebt oft Beweise einer Verwirrung und willig wieder zurück. Die Verhandlung stellte dieses Alles Nachlässigkeit, die ihr nicht zur Ehre gereicht. Gegenwärtig ans Licht. Bon den 41 Angeklagten waren 39 geständig, wird ein Gemeindegesetz berathen, und in dem antiklerikalen Staatsanwalt B a k o s o s: Der Aufruhr, wie er sich in Geiste, der die Mehrheit in der Deputirtenkammer und im Sevorliegenden Fällen auf ein ganzes Gebiet erstreckt, gleicht nate beherrscht, wurde ein Art. 165 angenommen, welcher den einem Feldzug. Die Armee ist vertheilt, einzelne Heerestheile städtischen Behörden das Recht giebt, die den Culten geentscheiden die Schlacht, andere nehmen nur geringeren Antheil, alle jedoch wirken mit, alle sind von derselben Idee geleitet. Ist es in Szilvagy auch nicht zu furchtbareren weihten Immobilien, mögen sie dem Gottesdienst oder irgend geistlichen Anstalten dienen, ohne Weiteres einzuziehen. Im Senate wurde nun der Einwand erhoben, daß somit die Ausschreitungen gekommen, der Zusammenhang mit dem Aufkatholischen Kirchen, die protestantischen Tempel und die rühr kann unmöglich geleugnet werden. Wie in Egerßeg. Synagogen von den städtiscben Behörden in Besitz genommen. war auch in Szilvagy „Üsd a zsidöt!“ das Losungswort, da wie dort geht es gegen eine Confession. Szilvagy hat nur einen Juden geplündert, weil es nicht mehr hatte. Der Staatsanwalt beleuchtet die Rolle des Schulmeisters, der hinterlistig, gewissenlos sich ins Herz des unwissenden Volkes stahl, es verführte und vergiftete. Das Beweisversahren hat es klargelegt, daß ausschließlich dieser eine Mensch der Urheber alles Geschehenen ist. Der Staatsanwalt bittet, Paßty des Verbrechens der Aufwiegelung schuldig zu sprechen und mit dem strengsten Strafausmaß zu bestrafen. Den Richter Bertok beantragt der Staatsanwalt freizusprechen, da dessen Vorgehen aus seiner Dummheit floß, nicht aus böser Absicht; die übrigen Angeklagten möge der Gerichtshof des Aufruhrs, respective des Diebstahls und der Hehlerei schuldig sprechen. Bertheidiger Dr. Arvay bittet, die Szilvagyer Angelegenheit nicht als eine selbständige Action, sondern als Folge zahlreicher Umstände, besonders des Antisemitismus zu betrachten. Derjenige, der den Antisemitismus mit unerhörter Vehemenz zuerst gepredigt, zählte lange Jahre zur Regierungszu Magazinen und dergleichen verwendet werden könnten. Man schob daher als Ausnahme die Beachtung der Vorschriften des organischen Cultusgesetzes vom 18. Germinal vom Jahre X ein. Hierdurch werden die Kirchen und Tempel von solcher Besitzergreifung ausgeschlossen, nicht aber die Synagogen, da erst 1831 das Judenthum zum Range einer anerkannten Religion erhoben worden. Obschon der Senator Bakbrie hierauf aufmerksam machte, ging der Senat mit Stillschweigen darüber hinweg. So könnte es kommen, daß der antireligiöse Gemeinderath von Paris die Synagogen der Straßen de 1a Vietoire und des Tournelles eines Tages ohne Weiteres einziehen könnte. Wir haben nicht gehört, daß bis jetzt ein jüdischer Senator, z. B. Naquet, oder die Israel. Consistorien einen Protest gegen die Auslassung erhoben hätten. Nußland. Petersburg, 29. Febr. Die Berufung des Fürsten Orlow zum russischen Botschafter in Berlin veranlaßt das russische Blatt „Swet", einen Rückblick auf die frühere Laufbahn dieses Staatsmannes zu werfen. Das Blatt führt verpartei. Die Regierung duldete sein Wüthen, so nur kam es, j schiedene Denkschriften an, welche Fürst Orlow im Aufträge daß später das Volk von gewissenlosen Hetzern irregeführt; des verstorbenen Kaisers ausgearbeitet hat. In einer dieser werden konnte. Bertheidiger stellt in Abrede, daß Kriterien des Aufruhrs vorhanden wären und bittet um ein fteisprechendes Urtheil. Der Präsident verkündet Nachmittags 4 Uhr folgendes Denkschriften behandelte vor ungefähr 23 Jahren Fürst Orlow auch die Judenfrage und gelangte zu folgenden Schlüssen: „Uns scheint cs, daß die Judenfrage in ziemlich einfacher Weise sich entscheiden läßt und zwar in folgender Urtheil: Sämmtliche Angeklagten werden vom Verbrechen des : Weife: 1) Den Juden sind alle Rechte, betreffend den Stand Aufruhrs, respective der Aufwiegelung fteigesprochen. Der und die Person zuzugestehen, deren sich alle Unterthanen Schulmeister Georg Paßty, der Aufteizung schuldig, wird zu des Reichs erfreuen. 2) Den ausländischen Juden ist zu einem Jahre Staatsgefängniß, die fünfmonatliche Untersuchgestatten, nach Rußland zu kommen und sich gleich allen ungshaft eingerechnet, und zu 50 Gulden Pönale verurtheilt. Ausländern in Rußland aufzuhalten. 3) Sowohl ausländi- Die übrigen Angeklagten, mit Ausnahme dreier, die gänzlich schen als auch russischen Juden ist das Recht zuzugestehen. 12