Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1884)
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227501-3227503--41396-3309864- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
15 Wir müssen jedoch andererseits der obersten Unterrichtsverwaltung die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß sie bezüglich der Professoren dem Principe der Gleichberechtigung der Consessionen, welches die Verfassung vom 4. März 1849 gewährleistete, Rechnung trug. Wie wir bereits berichteten, wurden, wenn auch mit etwas schwerem Herzen, Protestanten zu Professoren ernannt und Juden waren ebenfalls nicht ausgeschlossen. So wurde mittelst allerhöchster Entschließung vom 31. Mai 1849 Dr. Jakob Goldenthal zum außerordentlichen Professor der orientalischen Sprache und Literatur und insbesondere der hebräischen, talmudisch-rabbinischen, chaldäischen, syrischen und arabischen an der Wiener Universität ernannt Im Lause der Zeit nahmen Israeliten Lehrstühle an allen weltlichen Facultäten der Wiener Universität ein. Eine Ausnahme machte der Lehrstuhl der Geschichte, den man früher überhaupt keinem Akatholiken anvcrtrauen wollte. Wie wir wissen, lehrt jetzt an der Wiener Universität ein Jude (Büdinger) Geschichte, der jedoch, wie dies vorausgesetzt werden kann, blos die Wissenschaft im Auge hat. Indem wir jedoch sagten, daß die Juden seit der Märzversassung (1849) zur Professur zugclassen wurden, so wollen wir damit nicht sagen, daß ihnen ihr Glaubensbekenntniß zur Empfehlung gereichte, und jene, welche Carri^re machen wollten, suchten Aufnahme in den Schoß der alleinseligmachenden Kirche.^) *) Dr. Wolfgang Wessely, israelitischer Religionslehrer in Prag, wurde in Folge kaiserlicher Entschließung vom 29. April 1851 zum außerordentlichen Professor des Strafrechtes an der Prager Universität ernannt und 1861 zum Ordinarius befördert. Staatsminister Schmerling, in dessen Ressort das Unterrichtswesen gehörte, verhehlte sich nicht, daß von mancher Seite das Bedenken angeregt werden könnte, Wessely sei Israelit; aber er meinte, es dürfte den Forderungen der Billigkeit und dem Geiste der sanctionirten Staatsverfassung entsprechen, in einem Falle, wie der vorliegende, von der confessionellen Verschiedenheit abzusehen. Tie Strafrechtswissenschaft sei überdies ein Lehrfach, in welchem das Religionsbekenntniß des Vortragenden gan; aus dem Spiele bleibt und daher keinen alterirenden Einfluß nehmen kann. Der damalige Professor des Kirchenrechtes an der : Prager Universität, Dr. Schulte, dessen streng katholischer Standpunkt; allgemein bekannt war (er war zu jener Zeit einer der eifrigsten j Vertheidiger des mit Rom abgischlossenen Concordates), stimmte im! akademischen Senate für die Beförderung Wessely's und konnte sie daher auch von dem rigorosesten Verfechter der kirchlichen Interessen 1 keine Anfechtung erleiden. Es mag hinzugefügt werden, daß sich im! Lause der Zeit ein vollständiger Umschwung der Stimmung vollzogen hatte. Anfang 1853 machte nämlich die Prager Polizei Wessely dafür verantwortlich, weil einige jüdische Schriftsteller der Regierung Opposition machten, und sprach sich dahin aus, daß Wessely, der! ehemals israelitischer Religionslehrer war. keinen günstigen Einfluß auf die Jugend geübt habe. Es charakterisirt jene Zeit der Reaction, einen Religionslehrer, der dem politischen Leben ganz ferne stand und durch und durch Oesterreicher war, dafür verantwortlich zu machen, weil der eine oder der andere seiner ehemaligen Schüler der; Regierung Opposition machte. Wessely war nun Ordinarius, doch war er nicht zur Theilnahne an den Promotions-Acten berechtigt. Tie böhmische Statthalterei und der akademische Senat der Prager Universität wollten ihm wohl dieses Recht zngestehen, aber die Decane der theologischen Professoren- und Doctoren-Collegien protestirten dagegen mit Rücksicht auf die Einrichung bei Promotionen an der Prager Universität und wiesen darauf hin, daß Wessely selbst nur; Dr. juris civilis sei. Der Erzbischof von Prag, Cardinal Schwarzen- . borg, dem dieser Protest als Kanzler der Universität mitgetheilt wurde,; ließ ihn auf sich beruhen. Das Staatsministerium jedoch griff (4. - Februar 1863) zu einer halben Maßregel und entschied, daß Wessely als Dr. .juris civilis auch nur in diesen Fällen interoeniren könne, worauf Wessely überhaupt bei Promotionen zu interoeniren verzichtete. Anzeigen. Ty| werden mit 20 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile berechnet und müssen für die nächst- XllOPl €Aj Iv folgende Wochennummer bis spätestens Donnerstag eingehen. Dieselben sind ausschliesslich an die Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Leipzig oder deren Filialen in Berlin etc. zu adressiren. Knaben, welche Casseler Schulen besuchen sollen, sinden zu Ostern oder auch früher in einer gebildeten israelitischen Familie liebevolle Aufnahme. Vorzügliche körperliche und geistige Pflege, strenge Beaufsichtigung der Schularbeiten werden zugesichert und beste Referenzen gegeben. Meldungen snb H. 100 beförd. Rudolf Masse, Cassel. [B. 17761] Israel. Lamilien-Penliomt in Frankfurt am Maia für junge Mädchen. Wissenschaftliche u. gesellschaftliche Ausbildung. Anleitung im Haushalt. Beste Referenzen. Anfragen unter K. 18359 an Rudolf Masse, Leipzig._[K. 18359] in feinsten Israel. Kreisen verkehrender Angestellter ist in der Lage, günstige Heiratspartien zu vermitteln. Offerten an Rud. Masse (Ernst Aletter), Mannheim sub Chiffre B. erb. [F. 18736] Auflage Xi 221,000 beginnt t mit frisch)!i sltiftcn neuen Icrhr'czcrng, seitens der neuen Verleger außerordentliche Anstrengungen gemacht wurden^ " BW Der Eintritt ins Abonnement *nx ift deshalb jetzt besonders zu empfehlen. Der ungewöhnlich billige Preis bleibt derselbe. (g Zu beziehen: in Wochen-Nummern ü M. 1.60 für das Quartal, oder in 14 Heften ü 50 Pfg.. oder 26 Halbheften ü 30 Pfg. durch alle Buchhandlungen (die Wochenausgabe ^luch durch die Post). jLtg. 111s Cotillon u. C a r n e v a l- Gegenstände, Masken u. Costüme aus Stoff, Orden, Touren, Mützen etc. empfiehlt die Fabrik von ttelbke & Benedictus, Dresden. Illustr. deutsche u. franz. Preiscour, gratis u. franco. [Dr. 17469]