Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1883)
- Date
- 1883-12-18
- Page
- Seite 834 (sequence 16)
- Language
- German
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834 keine Erregung im Lande Hervorrufen, denn es sei nicht ( vorauszusehen, daß übermäßig viele Ehen auf Grund des-! selben geschloffen werden dürften. Uebrigens wäre es ein beschämendes Armuthszeugniß, welches unsere christliche Ge-! sellschaft sich selber ausstellen würde, wenn sie besorgen wollte, > durch engeren Anschluß an die jüdische Mitbürgerschaft de-! moralifirt zu werden. Was man von Motiven volkswirth-! schaftlicher oder finanzpolitischer Natur vermuthc, sei eben' nichts weiter als eine ganz willkürliche und völlig falsche! Bermuthung. Hieraus vertheidigte auch Justizminister Pauler den Gesetzentwurf, indem er auf das gleiche Gesetz in Oesterreich verwies. Bei der Abstimmung votirten l 1 für und 9 gegen den Entwurf, so daß dieser mit 2 Stimmen Mehrheit zur Grundlage der Spezialdebatte gemacht wurde. In dieser war es abermals der § 38 über die religiöse Erziehung der Kinder, der zu einer längeren Verhandlung veranlaßtc, aus welcher er nicht ohne eine wesentliche Veränderung hervorging. 8 38 der Vorlage bestimmt, daß bezüglich der Religion der einer Civilehe entstammenden Kinder den Ellern das Berfügungsrecht zustehe; käme eine diesfällige Vereinbarung der Eltern nicht zu Stande, so haben die Knaben der Religion des Vaters, die Mädchen jener der Mutter zu folgen. Zu diesem Paragraphe gaben Kardinal-Erzbischof Dr. Haynald und Bischof Dr. Schlauch eine Erklärung folgenden Inhalts ab: Nachdem sie den Gesetzentwurf im Prinzip ablehnen, müßten sie sich folgerichtig auch jeder Discussion über die Einzelnheiten desselben enthalten. Da cs sich jedoch bei diesem Paragraphen speciell um die Erziehung der Kinder handelt, seien sie bereit, eine jede Modifikation dieses Paragraphen, welche dahin abzielt: daß die Kinder aus der civilen Mischehe ausschließlich und unter allen Umständen im Christenthum erzogen werden müffen, durch ihr Votum zu unterstützen. Der gegenwärtigen Fasiung des Paragraphen, sowie jeder anderen Modifikation, welche nicht im obigen Sinne gehalten wäre, müßten sie nach wie vor ihre Mitwirkung versagen. Nunmehr wurden zu § 38 drei verschiedene Amendements gestellt. Graf Ferdinand Zichy beantragte eine Modifikation völlig im Sinne des obigen Postulats der beiden Kirchenfürstcn. Baron Nikolaus Bay brachte ein Amendement des Inhalts ein, man solle auf die Bestimmung des Gesetzes über Mischehen zwischen Christen verschiedener Confcssion vom Jahre 1868 zurückgreifen und aussprechen, daß die Kinder je nach dem Geschlecht der Religion der Eltern folgen. Baron Josef Rudnianßky endlich überreichte einen Modisikativnsantrag, welcher besagt: Den Eltern steht das Recht zu, sich dahin zu einigen, daß ihre sämmtliche Kinder ohne Unterschied des Geschlechts in der Confesfion des christlichen Gatten erzogen werden. Im Falle eine solche Vereinbarung nicht zu Stande käme, haben die Knaben der Religion des Vaters, die Mädchen jener der Mutter zu folgen. Nach längerer Debatte wurde der letztere Antrag mit' 10 Stimmen gegen 8 angenommen. Wird dieser auch vom Plenum genehmigt, so wäre es also den Eltern benommen, sich dahin zu vereinbaren, ihre sämmtlichen Kinder dem Judenthume zuzusührcn, eine Beschränkung, welche den praktischen Erfolg des Gesetzes nur vermindern könnte. Am 10. d. soll die Berathung im Plenum des Oberhauses beginnen. Rußland. Moskau, 4. Decbr. Die von der hiesigen israelitischen Gemeinde zum Andenken an den verstorbenen Kaiser Alexander II. gegründete Alexander-Gewerbeschule ist gestern feierlich eröffnet worden. In der Eröffnungsrede wies der Rabbiner auf die großen Wohlthaten hin, die der verstorbene Kaiser den Israeliten erwiesen habe und deren sich die Israeliten * auch seitens des jetzt regierenden Kaisers erfreuten. Amerika. Washington, im Novbr. In einer Botschaft des Präsidenten der Nordamerikanischen Union heißt cs: Was die Lage der amerikanischen Staatsbürger in Rußland anbelangt, hält die Regierung an der Ueberzeugung fest, daß die im Auslande weilenden Staatsangehörigen ihrer Religion halber keine Schmälerung ihrer Rechte erleiden dürfen. (Diese Ueberzeugung hat den aus Rußland verwiesenen amerikanischen Juden noch nichts geholfen! Redact.) Bonn, 9. Decbr. (Notizen.) Aus Paris wird bemerkt, daß der Unterrichtsminister für 15 Exemplare der Revue der Loci^tö des Etudes juives subscribirt hat. Der Präfekt von Obersavoyen Levaillant ist zum Präfekten des Dep. Doubs und der Unterpräfekt von Bayeux, Strauß, zum Generalsekretär des Dep. Oise ernannt worden, beide sind jüdischer Religion. — Gestern (8.) früh starb zu Berlin der königliche Hofjuwelicr und Commercienrath Herr Wilhelm Friedberg im 69. Lebensjahre. Derselbe bekleidete seit einer Reihe von Jahren das Amt eines Schiedmannes und gehörte dem Borstand der Baruch-Auerbach'schen Erziehungsanstalt für jüdische Knaben an. — Bei den am 29. Novbr. stattgefundenen Repräsentantenwahlen der Berliner jüdischen Gemeinde haben nicht die unter der Devise „Gleiches Recht für Alle" von der orthodoxen Partei aufgestellte Candidaten gesiegt. Es haben vielmehr sämmtliche von dem liberalen Wahlcomite empfohlenen 25 Herren die Majorität der abgegebenen Stimmen erhalten.