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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-11-06 · Heft 45 (6.11.1883) · p. Seite 732

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 45 (6.11.1883)
Date
1883-11-06
Page
Seite 732 (sequence 10)
Language
German
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732 schon die ungarischen Behörden bisher jedes Verfahren gegen; aufgeführt werden, sind die wichtigsten ausgelassen. Nicht Bowys, Puczelis u. A. unterlassen, ja vermieden haben, die Institution an sich und nicht ein etwaiges antisemitischen werden sie doch nun gezwungen sein, auf die Sache straf- Gebahrens seitens der Schauspieler selbst sind die Motive, rechtlich einzugehen.! wegen derer die Juden vom Theater sich entfernt halten. — Der Aufruf, den der „Directionsrath des ungarischen Diese liegen vielmehr einerseits darin, daß man den Juden Schauspielerverbandes" erlassen hat, ist zu charakteristisch,; häufig genug aus ihrem zahlreichen Besuche des Theaters, als daß wir ihn hier nicht dem Wortlaute nach wiedergeben, der Konzerte u. s. w. einen Vorwurf gemacht und sie bezichmüßten. tigte. Andere aus den besten Plätzen zu verdrängen. Jetzt „An unsere israelitischen Mitbürger! Die ungarische macht man ihnen eine Tugend aus dem, womit man sie Schauspielkunst in der Provinz hat mit Bedauern die Wahr-! früher getadelt hat. Andererseits aber und noch mehr liegt nehmung gemacht, daß die Israeliten, die sowohl zufolge! die Ursache in der Behandlung, welche das antisemitische ihrer Anzahl, als auch zufolge ihrer Bildung und ihrer gün- Publikum die Juden erfahren ließ, wenn sie in einem öfstigen Vermögensverhältnisse bisher eifrige Besucher und Für-! sentlichen Lokale erschienen. Man braucht nur an die Kaffees, derer der Theater waren, seit einer Zeit von dem Theater- Restaurants u. s. w. zu erinnern. Dies war und ist die besuche sich fernhalten, ja fast gänzlich ausblieben. Wir Ursache, weshalb die Juden in der Provinz sich so viel wie suchen die Gründe dieser befremdlichen uud auf die ungarische Provinzschauspielkunst nachtheilig einwirkenden Gleichgiltigkeit vergebens in der Institution selbst, welche einen patriotischen möglich zu Hause halten und sie thun gewiß recht daran. Der Aufruf hätte sich zweckgemäßer an die nichtisraelitischen Mitbürger richten sollen, die Mißhandlungen der Juden zu und kulturellen Zweck verfolgt uud nützliches zugleich mit unterlassen, die Racen- und Religionsverfolgung einzustellen Amüsantem bietet. Wir finden sie aber auch nicht in dem Benehmen der Schauspieler, welches gegenüber allen Klaffen und hiermit eine wahrhaft patriotische Pflicht zu erfüllen. — Daß in Ungarn die Berfaffungsartikel über die des Publikums ein gebührliches ist und weder den Anstand,j Gleichberechtigung aller Staatsbürger bis jetzt nur hohle noch Racen, noch Nationalitäten verletzt. Die ungarischen! Phrasen sind, zeigt von Neuem ein so eben veröffentlichtes Schauspieler treiben weder Politik, noch eine antisemitischej Statut in Angelegenheit der israelitischen Matrikel. Dasselbe Agitation, sie verkünden weder Racennoch Religionshaß,: ermächtigt die Stuhlrichter, beziehungsweise die dessen Stelle sondern erfüllen als kultureller Faktor in Ruhe und Frieden vertretenden städtischen Organe, die Führung der Matrikelihre berufsmäßige Pflicht, ohne irgendwelche Klasse des Pubbücher halbjährig zu prüfen, und giebt den Municipicn das likums zu beleidigen oder gegen dieselbe zu Hetzen. Unter Recht, den von den israelitischen Gemeinden erwählten Masolchen Umständen richtet der ungarische Schauspielerverband! trikelbuchführern die Bestätigung zu ertheilen oder zu veran unsere israelitischen Mitbürger die Bitte, dic ungarische! sagen. Das neue Statut bringt also die israelitischen Ge- Schauspielkunst wie bisher so auch künftig zu unterstützen, die j meinten in ein ganz anderes Verhältnis der Abhängigkeit Theatervorstellungen zu besuchen und so eine nationale Pflicht! von den politischen Behörden wie die katholischen und progegen eine nationale Sache, eine patriotische Pflicht gegen ihre; testantischen Gemeinden. Vorläufig ist das Statut noch Ent- Cvmpatrioten zu erfüllen und der Cultur zu nützen, die allen! Wurf, und der Unterrichtsminister Trefort war naiv genug, Ländern ein gemeinsames Ziel ist, und der Kunst, die in! zur Berathung dieses Entwurfs den Präsidenten der israelijedem Lande universell ist. Nachdem aber mit Bürgerrechten z tischen Landcskanzlei, Herrn Schweiger, cinladen zu lassen, auch Bürgerpflichten verbunden sind und eine derselben auch! Als derselbe im Unterrichtsministerium über den Grund der darin besteht, die vaterländische Schauspielkunst zu pflegen^ Einladung unterrichtet war, gab er folgende — später schrift- — eine Pflicht Aller, die es können: hofft der ungarische! lich formulirte — Erklärung ab: Schauspielerverband, daß unsere israelitischen Mitbürger, die! Ich besitze von meiner Consission kein Mandat, um in dem Besuche der Theater auch bisher eine angenehme j speciell an der Schaffung eines Statuts theilzunehmen, das Zerstreuung und Uuterhaltuug fanden, sich auch künftig des j den Charakter eines Specialgesetzes für Juden besitzen würde; gewohnten Genusses nicht berauben, wohlwollende Freunde und Förderer des ungarischen Schauspielwesens werden." Da der Aufruf in seinem Beginn bekennt, daß bisher die Juden eifrige Besucher der ungarischen Theater gewesen. auch würde ich ein solches Mandat nicht angenommen haben, bleiben Hiebei bemerke ich mit aller Ehrerbietung, daß in den auf Basis des Congreßstatuts stehenten israelitischen Gemeinden die Matrikeln seit 1870 im Sinne der von Sr. Majestät allcrgnädigst genehmigten „Beschlüsse in Sachen der Matriso ist die Mahnung am Schluffe an die patriotische Pflicht keln" geführt werden, und daß seit dieser Zeit, meines überflüssig. Unter den Gründen aber, welche hinsichtlich des Wissens, in unseren Gemeinden hinsichtlich der Matrikelsühgegenwärtigen Nichtbesuches der Theater Seitens der Juden ruug keine Ordnungswidrigkeit constatirt wurde. Ich würde

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