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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-09-18 · Heft 38 (18.9.1883) · p. Seite 615

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 38 (18.9.1883)
Date
1883-09-18
Page
Seite 615 (sequence 5)
Language
German
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615 Heute Nacht wurde in einem Nachbardorfe ein Jude ausgeraubt und erschlagen, das geht so seit 8 Tagen. Nach dem Geschehenen kommt wohl immer Militär, aber damit ist blutwenig gethan. Will die Regierung diesem Schandtreiben ein Ende machen, so muß die ganze Gegend besetzt werden und der Ernst der Maßregeln sich darin zeigen, daß die Aufwiegler, zu welchen hervorragende Persönlichkeiten gehören, gefaßt werden. Will die Obrigkeit ihre Pflicht thun, so muß sie ohne Unterschied der Persönlichkeit nachsorschen und untersuchen, was ihr um so leichter fallen muß, da die Namens der Rädelsführer laut genannt werden. Sie können sich nicht; denken, wie keck und verwegen das ganze Borgehen der Ban-: den ist; sie kündigen offen vorher ihr Erscheinen an, schrecken ' die Dorfbewohner mit Brandlegung und machen den Raub in aller Ruhe ab, indem sie auf mitgebrachten Wagen die Sachen fortschleppen. Gestern suchten vier solcher Aufwiegler im Wirthshause in Kehida die Dienerschaft des Gutsbesitzers zur Mithilfe an Plünderungen zu bewegen, nur auf deren Weigerung verließen sie das Dorf, Drohungen für die nächsten Tage ausstoßend. Nach den neuesten Nachrichten ist in Erlau das Fenstereinwerfen seit vorgestern an der Tagesordnung. Nach Nova (Zalaer Komitat) kommt allabendlich das Bolk, mit Säcken, Körben und Buken wohlversehen, aus der Umgegend mit der Frage, ob sie die Judenhetze schon beginnen können. Für- Heute werden an verschiedenen Orten des Zalaer und Samogyer Komitats ernste Unruhen befürchtet. — Mit Erlaffen geht das Ministerium allerdings vor, und wenn es mit Worten gethan wäre, so würde die Ruhe bald hergestellt sein. Wir haben rn voriger Nummer eine Kundgebung der Oberstaatsanwaltschaft mitgcthcilt. Auch der Minister des Innern Tißa hat folgendes Rescript erlaffen: „Schon in einem Erlasse vom 2. October I *82 habe ich das Municipium angewiesen, bezüglich der Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung die schärfste Aufsicht zu üben und cs für seine unerläßliche Pflicht zu erachten, die unter der Firma des Antisemitismus geplanten Ausschreitungen uöthigensalls auf's Energischste zu verhindern. In der jüngsten Zeit haben diese Hetzereien eine größere Ausdehnung angenommen, ja an mehreren Orten kamen Exceffe der gröbsten Art, Raub und Brandstiftung vor. Deshalb ist es nothwendig, mit gesteigerter Energie alle Präventiv- und Vorsichtsmaßregeln zur Verhinderung dieser Ausschreitungen zu treffen. Mit Berufung auf meinen obigen Erlaß, fordere ich neuerdings ernstlich das Municipium auf, die Komitatsbeamten, sowie die Vorstände der Städte und Gemeinden bei persönlicher Verantwortlichkeit anzuweisen, ihre im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Person wie des Eigenthums unabweislichen Pflichten auf's Pünktlichste zu erfüllen. Derlei Unruhen bezweckende Vorbereitungen gelangen jedem Vorsteher zur Kenntniß, und wenn er eine wachsame Aufsicht über alles das ausübt, was in der Gemeinde geschieht, wenn er die in der Gemeinde weilenden Fremden und die Haltung derselben mit Aufmerksamkeit verfolgt, und wenn er auf Grund der in Erfahrung zu bringenden Dinge ungesäumt seine Verfügungen trifft, im Nothfalle auch Militär - Brachialgewalt verlangt, daun ist es unmöglich daß solch bedauerliche Ausschreitungen zum Ausbruche gelangen können. Insofern in der Gemeinde Agitatoren erscheinen sollten, so sind dieselben sofort zu verhaften , und es ist gegen dieselben die gesetzliche Verfolgung einzuleiten, ebenso gegen die Excedenten. Jeder Bürger des Vaterlandes kann in erster Linie von seinem Gemeindevorstaude und Komitatsbeamten mit Recht die Erhaltung der Ordnuug und die Sicherheit der Person und des Eigenthums; begehren. Die Beamten und Gemeindevorsteher find daran > zu erinnern, daß sie für alle ihre Versäumnisse die Verant- 1 Wartung trifft. Wolle mir das Municipium die Hoffnung gestatten, daß die zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe Berufenen, auf dem Territorium der Jurisdiction einzeln und insgefammt, mit oller Energie diese ihre Pflicht erfüllen, über die Person und das Vermögen ihrer Mitbürger wachen und Alles anwenden werden, damit der gute Ruf Ungarns, die Friedens- und Ordnungsliebe des ungarischen Volkes durch Verhinderung, im Nothfalle durch Bestrafung einzelner gewissenloser Agitatoren und Ruhestörer auch in Zukunft erhalten bleiben." Die Nachwelt wird darüber urtheilen, in wiefern es der ungarischen Regierung an Energie oder an gutem Willen gefehlt hat. Das „N. W. Tgbl." schreibt aus Pest vom I. September: „Darüber besteht jetzt kein Zweifel mehr, daß die ganze Bewegung von langer Hand vorbereitet gewesen. Unmöglich kann man von der Schuld auch die Regierung sreisprechen, welche nahezu zwei Jahre zusah, wie Tag für Tag geradezu Aufruhr gepredigt wurde, ohne daß sie die geringste Vorkehrung traf. Den Ausschlag gab der Tißa- Eßlarer Prozeß und die Haltung des Justizministers Di-. Pauler. Es ist jetzt gewiß, daß, wenn seinerzeit ein unbefangener Richter die Tißa-Eßlarcr Affaire in die Hand genommen hätte, das Räthsel im Laufe von achtundvicrzig Stunden in allen Details klargestellt gewesen wäre: allein um die Susccptibilität der Antisemiten nicht zu verletzen, angeblich, damit sie nicht sagen könnten, die Regierung stehe mit den Juden im Bunde, wurde gestattet, daß die Angelegenheit vierzehn Monate hingezogen werde. Im Laufe der vierzehn Monate wurde tagtäglich der Menge versprochen, daß die angeklagten Juden werden gehenkt werden, und noch jetzt hört man allerorten, die Regierung hätte, ob schuldig oder unschuldig, die Angeklagten aufknüpfen lassen sollen. Die Hetzer hatten diese vierzehn Monate ausgenützt, und als

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