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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-09-11 · Heft 37 (11.9.1883) · p. Seite 607

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 37 (11.9.1883)
Date
1883-09-11
Page
Seite 607 (sequence 13)
Language
German
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607 nische Literatur einen Antrieb erhalten, den sie in diesem Lande zuvor nie gehabt." Der Bericht spricht sodann die gebührende Anerkennung der hohen Verdienste aus, die der Direktor Di*. I. M. Wise als Gründer, Leiter und Lehrer der Anstalt sich erworben, lobt den Eifer und das erfolgreiche Wirken seiner Mitarbeiter und hebt besonders die wissenschaftliche Methode hervor, welche Professor Mielziner bei dem talmudischeu Unterrichte eingeführt und durch welche er wahrhaft überraschende Resultate erzielt. Die Schluß- und Ordinationsfeicr fand in dem zu diesem Zwecke prachtvoll decorirten Tempel der I>'ne-.l^Iiuinn-Gcmeinde vor einer imposanten Versammlung statt. Da gleichzeitig die 8. Convention des jüdisch-amerikanischen Gemeinde bundeS tagte, so waren die Tclcgirten der hundert Gemeinden, die zu diesem Bunde gehören, und darunter die meisten Rab biner der B. Staaten bei der Feier anwesend. Begeisternde Ansprachen wurden von den Mitgliedern der Prüfungs- Commission, wie auch von dem Präses des Curatoriums, Herrn B. Bettman, und dem Präsidenten des Gemeindebundes, Herrn M. Loth gehalten. Die eigentliche Festrede hielt Herr Rabbiner Di. G. Gottheil aus Ncw-Pork über das Thema: „Der Rabbiner ehedem und in der Gegenwart." Der Seminar- Direktor, Herr Rabbiner Dr. I. M. Wise unter Beistand der Professoren Dr. Mielziner und Di*. Eppinger, vollzog den feierlichen Akt der Ordination und überreichte die Rabbinats- Diplome an die 4 Candidaten. Bon letzteren hielt Herr I. Aaron einen kurzen Vortrag über das Thema „Das Judenthum und die Wissenschaft", während Herr D. Philipson eine sehr ergreifende Abschiedsrede hielt. Trotz des etwas zu ausgedehnten Festprogrammcs war der Eindruck, den die Feier auf daS zahlreiche Auditorium machte, ein überaus erhebender. Biele vergossen Freudenthränen und mehrere der anwesenden Rabbiner riefen begeistert anS: nVs bz nnNi. Ich glaube, diesen Bericht der ersten Entlassungsfeier unsres College nicht besser schließen zu können als mit den Schlußworten des oben erwähnten Berichtes der Prüfungs- Commission an die Convention des GcmeindebnndeS: „Fahret fort in dem großen Werke, das zu fördern Ihr unternommen. Zweifel und Mißtrauen find nun zum Schweige» gebracht. Bei dem Eifer und der Energie, die bisher bewiesen worden, wird der Gott Israels seinen Segen auf Eurem Werke ruhen lassen, und Ihr werdet Arbeiter im Weinberge des Herrn aussenden, welche dem College zur Ehre und dem amerikanischen Judenthum zum Heile gereichen werden." Worische Notizen. 1) In vielen seither auch von christlichen Gelehrten verfaßten Schutzschriften für die Juden gegen die erlogene Beschuldigung des rituellen Mords findet sich der Umstand angeführt, daß in den ersten Jahrhunderten der Entstehung des Ehristenthums zuerst die Heiden es waren, welche die Christen beschuldigten, daß sie bei ihren geheimen Zusammenkünften die ausschweifendsten Orgien feierten, Menschenfleisch genössen und nach Verlöschen der Lichter in Unzucht und Blutschande schwelgten. Doch vermissen wir in demselben die Erwähnung, daß auch die orthodoxen Christen, indem sie das Schwert des Verfolgers auf die ketzerischen christlichen Seelen hinlenken wollten, diese beschuldigten, daß sie jene schändlichen Handlungen wirklich begingen. So versichert uns der heilige Epiphanias im vierten Jahrhundert, daß einigeihrer lgnostifchen) Seelen gewohnt waren, die in ihrem unzüchtigen, fleischlichen Umgänge geborenen Kinder zu tödten, mit Spezereien zuzubereiten und zu verspeisen. Tie Häretiker wiederum wälzten gerne die Beschuldigungen auf die Orthodoxen zurück. «Lecky, Sittengeschichte Europas Bd. l. S. 36 l und 363). 2) In jenen Schriften wird gewöhnlich die vom Papste Jnnoeenz IV. unter dem 5. Juli 1247 gegen die Blutbeschuldigung erlassene Bulle eitirt, es wird aber nicht dabei erwähnt, daß dieselbe vom Papste Gregor X. im Jahre 1273 erneuert und dann in einer Abschrift im Jahre 1287 von dem Rathc in Frankfurt a. M. publieirt worden ist. «Böhmer, Codex <3ipl. p. 232), wie dieses von Prof. Dr. H. Stobbe in seinem vortrefflichen Werke: Tie Juden Deutschlands im Mittelalter rc. berichtet tvird. — 3) Daß der Mosaismus das menschliche Leben in Schutz nimmt und auf den Mord unnachsichtig die Todesstrafe fetzt, ist allbekannt. Doch weniger bekannt ist folgende interessante Stelle des Talmuds in Sanhedrin f. 71;i: rrbyz t.c:i pTi'ir." p ~*''~ mro z.a.-o -.cs nay aiNr dn “Tinas* nr.*ay bz :~:hz n:n: r,*a .2’D“ nz'Z'Z", nray nKn n>"d pn :tt map :nnn Rabbi Jochaunan überlieferte den von den Rabbinern mit Stimmenmehrheit gefaßten Beschluß: „Alle Verbote der Tora dürfe der Mensch übertreten, wenn Jemand zu ihm spräche: Entweder du übertrittst sie oder du wirst sofort getödtet: ausgenommen davon sind: Götzendienst, Blutschande und Mordthat. Wenn also ein Mensch zu einem andern sagt: Wenn du diesen Menschen nicht tödtest, so wirst du von mir sofort getödtet, so muß er sich eher selbst tödten lassen, als daß er diesen andern tödtet". Und in der Parallelstelle Pesachim 5 wird der Grund angegeben: denn wer sagt dir, daß dein Blut röther sei (pa p-tan), vielleicht ist das Blut des andern, den Du morden sollst, röther d. h. vielleicht ist das Leben des andern Menschen dem allgemeinen Wohlc förderlicher als dein eigenes. Darmstadt. Mannheimer.

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