Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1883)
- Date
- 1883-08-07
- Page
- Seite 513 (sequence 3)
- Language
- German
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513 die Bestätigung deshalb verweigert, weil derselbe „ als zu j ihnen damit zugleich gestattet ist, überall, wo sie sich niedergroßartig und luxuriös" für eine Gemeinde, wie die Peterslassen, Grundstücke und Immobilien kaufen und erwerben zu burger, gefunden wurde und erst vor Kurzem ist der Plan, > dürfen. — H. B. nach vorheriger Umänderung einiger Details, bestätigt worden. > Es werden nun gegenwärtig bedeutende Vorkehrungen zur Grundsteinlegung getroffen, welche demnächst mit großem^ »ci™. Pomp und Feierlichkeit stattfinden wird. Die Totalsumme , ächiußverhLNMUUg NN Tlva-Eßtllrer protkfi. der Unkosten ist auf 700,000 Rubel veranschlagt, und wird der Bau nach c. 4 Jahren fertig werden. — Wir haben heute über die vierte Woche dieses mon- — Es ist schon so oft bemerkt worden, daß selbst das j strösen Prozesses zu berichten, und noch sieht man kein Ende bischen Gleichberechtigung, welches die russische Legislatur der Verhandlungen ab. Wer aber geglaubt hätte, daß mit dann und wann als zweckmäßig findet, den Juden einzu- > dieser langen Dauer der Beweisaufnahme das Interesse an räumen, für die letztern indessen, im praktischen Leben, leider! den Verhandlungen abnehmen müßte, hätte sich sehr getäuscht, sehr oft dadurch den Werth verliert, weil die diesbezüglichen j Der sensationellen und tumultuösen Scenen, der groteskesten Regierungsanordnungen und Bestimmungen von so manchem! Zwischenfälle drängen sich immer neue in diese Gerichtsverder verschiedenen örtlichen Beamten und administrativen! Handlungen ein. Ist es doch ein Kampf der Wahrheit mit Organe, denen allein doch nur die executive praktische Durch-! der Lüge, des Rechts mit Gewaltthätigkeit, und da giebt sich führung dieser Gesetze obliegt, ganz verkehrte Interpretationen i die Tücke und die ihr zu Gebote stehende Erfindungskraft erfahren. Einen ganz analogen Fall brachten in der allerj nicht so leicht gefangen, sondern bringt mit unerschöpflicher letzten Zeit auch die „Nowosti", (Neuigkeiten) in welchemj Ränkesucht immer neue Momente hinein, um den endlichen indessen die Wahrheit und der gesunde Verstand den Sieg Spruch des Gerichtes, je zweifelloser dieser wird, so lange davon getragen haben. Es ist bekanntlich im Jahre 1865 wie möglich zu verzögern. Aber dies schadet nichts. Mit sämmtlichen Handwerkern und Professionisten jüdischer Con-! jeder Entlarvung einer lügenhaften Procedur, mit jeder Erfession gestattet worden, sick> überall im Reiche niederlassen| klärung eines falschen Zeugen oder eines gewaltthätigen Sicherzu dürfen. Eine zweite Gesetzesbestimmung vom Jahre l 876! heits- und gerichtlichen Organs, mit jeder Vereitelung irgend spricht sich ferner ganz deutlich dahin aus, daß es „Juden,! einer neuen Jntrigue wird das ganze höllische Gewebe, die das Recht besitzen, in allen Orten des Reiches zu wohnen,! welches hier von Anfang an mit der durchsichtigsten Tendenz zugleich anheimgestellt ist, überall Grundstücke und Immo-i gesponnen worden, immer offenkundiger vor der ganzen civilibilien käuflich zu erwerben." In vergangener Woche! sirten Welt. Und dies trifft leider nicht blos die untere befand sich nun in einem der Departements des dirigirenden, Bolksmasse, sondern noch mehr die sogenannte gebildete Klasse, Senates zur Durchsicht die Beschwerde der Juden in Reval welche die erstere zu falscher Zeugenschaft und Meineid, zu (eine Stadt im esthländischen Gouvernement) Michel Braunj rohester Gewaltthätigkeit und grenzenlosem Hasse aufforderte, und Salomo Weinberg, von denen ersterer Handwerker und! anleitete, und durch Versprechen und Bestechen reizte. Jndeß der zweite Branntweinbrenner ist, welche sich über den dor-! wird die Zeit kommen, wo wir unumwunden auch noch tigen Magistrat beklagten, weil derselbe sich weigerte, den! höher werden hinaufweisen können und müssen, um die Ver- Kauf einiger Immobilien obengenannten Personen gerichtlich j antwortlichkeit für den Verlauf dieser unerhörten Affaire Deneinzutragen, diese seine Weigerung damit mvtivirend, daß es „Juden überhaupt nicht erlaubt sei, Grundstücke und Immobilien im Rayon derjenigen Ortschaften zu kaufen und zu erwerben, wo sie nicht beständig und dauernd wohnen dürfen," und zu diesen Ortschaften auch das esthländische Die Stunde wird kommen und auch diese werden der Ber- Gouvernement gehöre. Der dirigirende Senat betrachtete urtheilung nicht entgehen. jenigen zuzusprechen, die berufen waren, für eine geordnete und den Gesetzen entsprechende Rechtspflege einzutretrn, nicht aber tendenziös den zahllosen Ungesetzlichkeiten zuzusehen, denen zu steuern ihr Beruf und ihre Pflicht gewesen wäre. indessen diese Angelegenheit aus einem ganz andern Standpunkte, und, indem derselbe zur Beprüfung die Frage aufstellte, ob es jüdischen Handwerkern und Professionisten ge- Der 22. Berhandlungstag (16. Juli) war allein dem Vernehmen der richterlichen Beamten aus Szigeth gewidmet, vor denen der Flößer Matej, der einzige Belastungszeuge in stattet sei, Grundstücke in allen Orten des Reiches zu erwerben, der Affaire des Leichenschmuggels, freiwillig seine, wie er entschied er sich dahin, daß, da die obenangeführte Gesetzesselbst berichtete, durch Mißhandlungen erpreßte Aussage Widerbestimmung Handwerkern und Professionisten jüdischer Nationarufen hat, welchen Widerruf er jedoch jetzt leugnet und der lität das Recht einräumt, ihren Sitz beständig und nicht nunmehr zur Fabel vom Leichenschmuggel zurückgekehrt ist. blos temporär in sämmtlichen Orten des Reiches zu nehmen, Acht theils richterlichen Beamten, theils achtbaren Zeugen 3ü*