Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1883)
- Date
- 1883-07-17
- Page
- Seite 475 (sequence 13)
- Language
- German
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Onkels mütterlicher Seite, des Oberraths Naphtali Epstein, zu erfreuen, der sich um die Ordnung und Leitung der Religions- und Schulangelegenheiten der badischen Israeliten in mehr als vierzigjähriger Thätigkeit wohlverdient gemacht hat. 1819 in die Vorschule des Lyceums eingetteten, bezog er 1831 die Universität Heidelberg. Im Herbste 1835 unterzog er sich der juristischen Staatsprüfung und wurde am 12. Ja» nuar 1836 mit dem Prädikate „gut" unter die Zahl der Rechtspraktikanten ausgenommen. Seine ganze Anlage und Richtung wies ihn auf den Richterberuf hin, allein diese Laufbahn war damals noch seinen Glaubensgenossen verschlossen, und er war darauf angewiesen, seine juristischen Kenntnisse dem Anwaltsberufe zu widmen. Auf sein Ansuchen wurde ihm am 18. Januar 1838 das Schriftverfassungsrecht in Administrativsachen, am 23. Februar 1838 das gleiche Recht in gerichtlichen Angelegenheiten verliehen. Er blieb als Schriftverfasser in seiner Vaterstadt, genoß in seiner Thätigkeit großes Vertrauen bei ür die scandalösen Ausbrüche des Terrorismus, welche jeden Zeugen, der zu Gunsten der Angeklagten auszusagen hat, angreifen. Die Ungeheuerlichkeit, um nicht zu sagen die Unglaublichkeit der Anklage sollte jedoch selbst den heftigsten Antisemiten eine gewiste Vorsicht und Unparteilichkeit während des Proceßverfahrens auferlegen. Wenn ein Zeuge von 15 Jahren, der jedes moralischen Gefühles bar zu sein scheint, die Geschichte eines unglaublichen Verbrechens erzählt, wel. ches von seinem Vater begangen worden sein soll, sollte das voreingenommene und erregte Publikum im Gerichtssaale wohl lernen, eine weniger unwürdige Haltung einzunehmen, oder der Proceß sollte von den verantwortlichen Behörden aus dem Bereiche eines so wilden und unanständigen Schauspiels verlegt werden." Italien. Ferrara, 21. Juni. <Rach den Arch. isr.) Man erinnert sich, daß am 10. Mai 1882 eine Versammlung in Modena zur Gründung eines Rabbinerseminars für Italien i den Rechtsuchenden, hohe Anerkennung bei den Gerichten und stattgefunden und daß zu diesem Zwecke eine Commission j in den Kreisen seiner College». Das Ministerium der Justiz ernannt wurde. Ein Aufruf wurde an alle Gemeinden ver-! verlieh ihm am 7. October 1843 den Titel eines Advocaten, sandt und an die Opferwilligkeit der Privaten appellirt. Die > jedoch ohne die Rechte der Procuratur, da er sich nicht ent- Commisfion hat soeben in Bologna eine Berathung abge- | schließen konnte, zur Ausübung der letzteren an das damals halten. Allerdings sind verschiedene Subskriptionen eingei in Rastatt befindliche Hofgericht überzufiedeln, laufen, aber diese find noch weit entfernt, die nothwendige Als im Jahre 1864 die neue Gerichtsorganisatton ins Summe zu erreichen, um die Ausführung des Planes zu Leben trat, sollte der Wunsch seiner jungen Jahre in Erfülermöglichen. Unterdeß hat die Commission die Umrifie des! lung gehen. Wiederholten maßgebenden Aufforderungen mit Statuts entworfen. Hiernach soll es drei Categorien von j greube Folge leistend, meldete er sich zur Uebernahme einer religiösem Cursus geben. Der erste soll sich auf die Aus-! Richterstelle und wurde durch die Gnade Seiner Königlichen bildung von Borbetern beschränken, welche zugleich die Be-> Hoheit des Großherzogs aus 1. October 1864 zum Kreisschneidung und die Schechita ausüben. Durch den zweiten > gerichts-Rathe bei dem Großh. Kreis- und Hofgerichte Karlssoll man zu dem Grade des Maskel (Vicerabbiner) gelangen.! ruhe ernannt. In der neuen Stellung enffaltete er eine so Der höhere Cursus endlich, der zu Rom absolvirt werden segensreiche hervorragende Thätigkeit, daß er bei der im soll, und zwar im eigentlichen Seminar, führt nach den nö- Jahre 1867 erfolgten Einrichtung der Handelsgerichte zum thigen Prüfungen zur Rabbinerwürde, für welche ein Diplom Vorsitzenden des Handelsgerichts Karlsruhe-Pforzheim beförausgefertigt wird. Es kommt nun Alles daraus an, ob der dert wurde. Fünfzehn Jahre hindurch war es ihm vergönnt, Rest der hierzu nöthigen Mittel zusammengebracht wird. , den Richterberuf auszuüben, während welcher Zeit er auch Eine lange Reihe von Gemeinden hat auf den Aufruf nicht wiederholt den Vorsitz in der Strafkammer und im Schwureinmal geantwortet. gerichte zu versehen hatte- Für den Beruf des Anwalts —-■ —--wie des Richters durch Scharfsinn, Rechtskenntniß und um- Bonn, 8. Juli. (Notizen.) Die „Karlsruher Ztg." fastende allgemeine Bildung vorzüglich befähigt, zeichnete er schreibt unterm 23. Juni: Am 19. Juni 1883 hat sich das sich durch eine seltene Gewiffenhaftigkeit aus, welche ihm jede Grab über einem treuen Sohne der Stadt Karlsruhe, einem Arbeit zur ernsten Aufgabe machte. in langjähriger Wirksamkeit als Rechtsanwalt und Richter Seiner Wirksamkeit wurde auch höchsten Ortes die wohlhochverdientem und geehrten Rechtsgelehrten, einem wackern verdiente Anerkennung gezollt. Im Jahre 1875 wurde ihm Baterlandsfreunde, einem warmherzigen, für alles Gute bevom Großherzog das Ritterkreuz 1. Elaste des Zähringer Löwengeisterten Biedermann geschloffen. Ordens verliehen. Im Februar 1877 geruhte der Kaiser, Kreisgerichts-Rath a. D. Meir Heimerdinger wurde jihn in Gemäßheit der vom Bundesrathe vollzogenen Wahl am 12. November 1813 zu Karlsruhe geboren. Er hatte; zum Mitglied der Kaiserlichen Disziplinarkammer Karlsruhe sich der liebevollen Unterweisung und Förderung seitens seines für die Dauer des von ihm bekleideten Staatsamkes zu er-