Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1883)
- Date
- 1883-06-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein miparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Merl. Abonne- I nrent in Deutschland (Postzeitungsliste | Nr. 92) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. GXpeöiLiorr: Leipzig, Woßptcrh 18. In redactionellen Angelegenheiten I wende man sich an vr.L. Philippson in s Bonn direct, in allen übrigen an die I BerlagShandluiig. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 47. Jahrgang. Leipzig, den 5. Juni 1883. JNfc. 23. Inhalt. Leitende Artikel: Zum Schabuothfeste. — Einige Luerzüge. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Aus dem Großh. Hessen, Aus Rheinhessen, Aus Württemberg. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Prag, Pest. — Frankreich: Paris. — Schweiz: Bern. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Bericht über die am 13. und 14. Mai in Essen a. d. R. abgehaltencn Conferenz des Vereins isr. Lehrer Westfalens und der Rheinprovinz. £ci\ciiDe Gctißcf. Bonn, 30. Mai. Zum ZchabuothftKe. Zweierlei, lehrt uns ganz besonders dieses Fest, ist das Göttliche, das Ewige, das Unveränderliche, das alle Aeonen und allen Wechsel in ihnen überdauert: das Naturgesetz und das Sittlichkeitsgesetz. Aber das Fest lehrt uns zugleich das Naturgesetz, die vom Schöpser in die Natur gesenkte gesetzliche Ordnung mit ihren Zwecken der Liebe, der Fürsorge für die Erhaltung der geschaffenen Existenzen erkennen. Es ist das Fest (in seiner Ursprünglichkeit) der Erstlinge der Getreidefrüchte, nachdem diese in siebenwöchentlicher Arbeit geerntet, gedroschen und einge.heimst waren. So feiert es als den Zweck der natürlichen Ordnung auf Erden, die Pflanzenwelt sprießen und reisen zu lassen, um der Existenz der Thierwelt die Mittel zu bereiten. In gleicher Weise begeht das Fest die Verkündigung der Zehn-Worte als der Grundlage des sittlichen und socialen Lebens. Ein Ausspruch des, R. Akiba, den die Mischna uns überliefert (?. A. III, 18) j hebt hervor, daß die göttliche Liebe sich zunächst in der Grundlegung der höchsten Sittlichkeit im Menschen bethätigt habe, dann aber um so mehr in der Verkündigung, in der Kenntnißgabe dieser sittlichen Grundgesetze (~~rr rz~ '"Oi njm:). Das Wesen der Sittlichkeit ist vom Schöpfer in die innersten Tiefen der menschlichen Seele, gesenkt, wie dies schon in der Geschichte des Paradieses, nicht mit dem unbestimmten Worte „das Gewissen", sondern mit dem klaren Ausdruck „die Erkenntniß des Guten und des Bösen" bezeichnet worden. Aber diese „Erkenntniß" ist schwankend und schweren Irrungen in den Völkern und ihrer Sitte und im Individuum und seiner Stimmung unterworfen. Darum mußte es in kurzen und unzweideutigen Sätzen als unabänderliche Forderung an den Menschen fixirt werden. Ties geschah in den Zehn-Worten. Man kann nun fragen: Wie kommt das Fest dazu, diese beiden, an sich verschiedenen Objecte: das Naturgesetz und das Sittlichkeitsgesetz zugleich zu feiern, in dem Bewußtsein des Menschen zu wecken und zu befestigen? Der Grund liegt in der Verschiedenheit beider, aber in der Einheit ihres Ursprungs. Naturgesetz und Sittlichkeitsgesetz sind zwar beide unveränderlich, ewig in dem Bestände der Natur und im Bestände des Menschengeschlechts. Aber sie sind verschieden, wenn nicht geradezu gegensätzlich in ihrem Wesen. In der Natur reicht das Recht jeder individuellen Existenz, so weit ihre Macht, ihr Können reicht. Was es erreichen kann, gehört dem Individuum, eignet es sich an und afsimilirt es sich; es ist also eigentlich gar kein Recht vorhanden, sondern nur die Macht. Das Sittlichkeitsgesetz erkennt gar keine Macht, sondern nur das Recht an, und verpflichtet das Individuum, seine Macht j dahin zu beschränken, wo das Recht des Anderen beginnt. Tu sollst nicht stehlen, d. h. das Eigenthum des Anderen J dir aneignen, selbst wenn du hungerst. Du sollst nicht tödten,! selbst wenn du ein Unrecht zu sühnen, eine Rache zu üben hast. Ja, du sollst nicht einmal begehren nach dem, was deines Nächsten ist, selbst wenn du die Macht hast, darüber zu 23