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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-05-22 · Heft 21 (22.5.1883) · p. Seite 348

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 21 (22.5.1883)
Date
1883-05-22
Page
Seite 348 (sequence 18)
Language
German
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348 meinde und hervorragender jüdischen Gelehrten war, bis vor glichen Grabsteinen die Inschriften copirt. Noch vor zwei achthundert Jahren die allgemeine Vertreibung der Juden! Jahren war Christen und Juden das Betreten dieser Stadt, aus Kairuan erfolgte, fand Obermayer, der Lehrer der ara-!nach Mekka die heiligste des Islam, bei Todesstrafe unterbischen Sprache an der Wiener orientalischen Academie, der sagt; jetzt aber giebt es. Dank der französischen Expedition vor anderthalb Jahren eine Orientreise angetreten, den alten gegen Tunis, in Kairuan schon christliche Kaufleute und jüjüdischen Friedhof; auch hat er von mehreren daselbst befinddische Weinhändler, worüber die Moslim bittere Klagen führen. Feuilleton. Die 5. 5in 3UtOKtt. über die Verwendung der Stistungszinsen den Aufschluß, daß Am 12. März d. I. erhielt eine eigenthümliche und der Betrag in Portionen von je 1000 Mark zerlegt wird, großartige Stiftung durch allerhöchsten Erlaß die Rechte einer und § 18 lautet: juristischen Person, so daß deren Grundzüge hier wiedergegeben werden mögen. Durch ein schon vom 25. Mai 1843 datirtes Testament hat der am 5. Juni 1858 zu Altona verstorbene Rentier Samuel Salomon Warburg zu Ehren seines Vaters, seiner Mutter und seiner Geschwister eine milde Stiftung begründet, ohne daß wir wissen, warum diese erst jetzt, 25 Jahre nach dem Tode des Erblafiers ins Leben tritt. In diesem Testamente setzte derselbe zur Begründung der Stiftung 122';; Proc. seines Nachlasses und der aufgelaufenen Zinsen aus. Nach den desfallsigen testamentarischen j Bestimmungen kann der S. S. Warburg'sche Nachlaß noch! sür längere Zeit nicht vollständig realisirt werden, so daß die Höhe, welche das Stiftungsvermögen dereinst erreichen wird, noch nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann. Gewiß ist jedoch, daß das Stiftungsvermögen am 1. Januar 1882 bereits Mk. 518,009 betrug. Den Zweck der Stiftung giebt, Z 2 des Statuts in folgender Weise an: | „Die Stiftung, hervorgcgangen aus der Absicht, der Verbreitung bürgerlicher Gewerbe unter der jüdischen Bevölkerung der Stadt Altona Vorschub zu leisten, bezweckt in erster Linie: Gewerbetreibenden innerhalb der hochdeutschen Jsraeliten- Gemeinde in Altona durch (jährliche) Zuschüsse und Unterstützungen zu größerem Aufschwung des Betriebes zu verhelfen; ferner: Verwandten des Testators bis zu dem im § 19 bezeichneten Grade, falls sie Anspruch darauf erheben, durch jährliche Zuwendungen die Bestreitung ihres Lebensunter- ' Haltes zu erleichtern; endlich: ist ein geringer Betrag der Jntraden nach § 26 zur Unterstützung bedürftiger Gemeindemitglieder zu verwenden. Indem wir nun die Bestimmungen des Statuts über die Verwaltung und Revision übergehen, giebt uns § 16 Die Bewerbung steht Personen beiderlei Geschlechts zu; doch ist es erforderlich: 1) daß sie verheirathet find oder waren: geschiedene Ehefrauen sind nur zuzulaffen, wenn die Trennung der Ehe nicht auf Grund eines, die Schuld der Ehefrau feststellenden richterlichen Erkenntnisses erfolgt ist; 2) daß sie sich im fünfjährigen Besitz des Gemeindebürgerrechts nach Maßgabe der im £ 7 des Gemeindestatuts enthaltenen Voraussetzungen befinden und ihre Gemeindebeiträge während der letzten fünf Jahre prompt bezahlt haben; 3) daß sie ein bürgerliches Gewerbe betreiben; 4) daß sie nicht in einer Criminalsache rechtskräftig verurtheilt sind. Eine Untersuchung schließt an sich von der Bewerbung und Zulassung zur Verloosung nicht aus; doch darf die Auszahlung erst nach erfolgter Freisprechung erfolgen. Durch die Verurtheilung geht der Anspruch verloren. Den Verwandten des Testators bis zu einem gewissen Grade steht ein Vorrecht zu. Am Todestage der Mutter des Testators (13 Sivan) wird die Vertheilung vorgenommen. Kommt der ganze Betrag nicht zur Vertheilung, so können einzelnen Bewerbern mehrere Portionen zuerkannt werden. Ueber die Namen derer, welchen Zuwendungen bewilligt werden, muß das strengste Stillschweigen beobachtet werden. Ter verbleibende Ueberschuß, da die Beträge sich immer auf 1000 Mark belaufen, soll am Sterbetage des Vaters an be- : dürftige anständige Israeliten zu Altona vergeben werden. ' Man kann über die Fructifizirung eines so großen Stiftungs-! kapitales wohl anderer Meinung sein, aber die Großartigkeit!der Veranstaltung wird man anerkennen müssen. Bruxelles 22 & 24, Eue Defacqz. Pensionnat superieur dinge par Me R. Bloemendal. Vie de famille. Instruction serieuse et complete. Les langues etrangeres et la musique y sont l’objet de soins particuliers. Meilleures references. [10419] Anzeigen. Ich suche zum 1. August [7755] ein jüdisches Mädchen, die die Arbeiten in einer kleinen Hauswirthschaft und bürgerlichen Küche für" zwei Personen übernehmen kann. Gute Behandlung selbstredend. Gehalt nach Uebereinkunft. Meldungen sind bis 5. Juni e. an 31. Bendix in Seehanseu in der Altmark zu richten. MMMckWMM. Übersetzer [B. 17059*1 Dolmescher 66 Holbom Viaduct, London E.C. (vis-ä-vis Holborn Viaduct Bahnhof). NB. Uebersetzer auch von speciell wissenschaftlichen deutschen Werken in's Englische, worüber Atteste zur gefl. Einsichtsnahme vorliegen

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