Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 16 (17.4.1883)
- Date
- 1883-04-17
- Page
- Seite 252 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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252 hebt sich offen und muthig auch der geringste Jude gegen jedes Unrecht, das ihm geschieht, gegen jede Mißhandlung, die an ihm verübt wird, und wendet alle ihm zu Gebote stehenden gesetzlichen Maßregeln an, um jedwede Kränkung und Beleidigung abzuwehren und zu zukömmlicher Bestrafung zu bringen. Hier hat der Jude längst das schmutzige Ghetto verlaffen, und steht nicht an, auch in seiner äußeren Erscheinung das merkbar zu machen, was ihm von irdischen Gütern zugesallen, ja thut dies nicht selten über das Maß des Schicklichen und Räthlichen hinaus. Der unglückliche orientalische Jude beugt seinen Nacken unter dem Joch, welches das Geschick ihm auferlegt hat; er trägt sein trübseliges Loos mit Ruhe und Geduld, weil er im „Golus" lebt, und sich nur aufrecht erhaltend an der Zuversicht auf die göttliche Vergeltung und in dem Tröste, den er in seiner Religion und Familie findet. Er hütet sich selbst, klagend vor die Richter und Beamten zu treten, da er von ihnen keinen Ersatz und Beschränktheit und niedrigen Leidenschaften entspringt, daß er für seine Person, so lange er sich durch Handlung und Erscheinung dcffen nicht unwerth mache, die gleiche Achtung und Rücksichtsnahme wie jeder Andere verlangen dürfe — dieses Bewußtsein macht gegenwärtig den Unterschied zwischen uns und unseren orientalischen Stammesgen offen aus. Wir sind überzeugt, daß sobald der Geist der Bildung und Civilisation auch diese unsre unglücklichen Brüder berührt und ergriffen haben wird, auch sie sich schnell aufrichten und in der elastischen Natur unseres Stammes sich erheben werden. Den Beweis hierfür haben die eingeborenen Juden in Algerien (s. Paris in dieser Nummer) schon geliefert und schicken sich die tunesischen Juden an, ihn auch ihrerseits zu liefern. Für uns aber ist es ein Wink, wofür wir bei der Erziehung unserer Jugend zu sorgen haben, indem wir erkennen, welchen Werth Bildung und Gesittung auch für die innere Geistesrichtung und Geistesstärkung haben, wenn sie sich mit keine Genugthuung erwartet, vielmehr fürchtet, von ihnen dem religiös sittlichen Bewußtsein verbinden, von ihm genoch ärger mißhandelt zu werden. Woher nun diese Verschiedenheit? Die bürgerliche Gleichstellung allein und selbst die Gewißheit, in einem Staate zu leben, in welchem das Recht Gesetz ist und dieses Gesetz auch vollführt wird, genügen nicht vollständig zur Erklärung. Denn in Staaten, wo ( die Juden noch lange nicht emanzipirt find, wo die Beamten und Richter nicht minder gegen sie eingenommen und zu willkürlicher Behandlung geneigt sind, als in den mohammedanischen Ländern, in Staaten wie Rumänien und Rußland, sind die Juden von denselben Gefühlen beseelt, von demselben Widerstande belebt, wenn sie natürlich auch gegen Gewalt und Barbarei nichts auszurichten vermögen. Vielmehr haben wir als die Haupttriebfeder für diese ganz verschiedene Stellung und Seelenzustände das in den Juden seit läutert und veredelt werden. Was wir als das in den occidentalischen Juden lebende Bewußtsein geschildert haben, ist nichts Nationales, nichts, was der Humanität und dem Patriotismus irgendwie zu nahe tritt, das vielmehr mit diesen sich aufs Innigste verschmilzt; aber es ist ein Bewußtsein des eigenen Wertstes, wie es in jedem gereisten Menschen, im Manne wie im Weibe, vorhanden sein muß, um dem Leben einen höheren Werth, dem socialen Berhältniß einen edleren Inhalt zu verleihen. Die Wahrsprüche. Als wir in unsren „Vorlesungen über die Entwickelung ihrer Theilnahme an Bildung und Unterricht, am öffentlichen' der religiösen Idee" (1847, 2. Auflage 1874) auseinander- und socialen Leben erwachte Bewußtsein als Mensch, Staats-; setzten und erwiesen, wie die höchsten Lehren und Principien bürger und Jude. Als Mensch, da ihm mit allen seinen Menschenbrüdern von Gott ein gleiches Recht, ein gleicher Anspruch an das Leben eingepflanzt worden. Als Staatsbürger oder doch Staatsangehöriger, der auf das Gesetz und die sorgnicht bloß für die Gotteserkenntniß und die Sittlichkeit des Individuums, sondern auch für die menschliche Gesellschaft schon im Mosaismus ausgesprochen und von den Propheten 1 und Hagiographen entwickelt worden, wurde uns eingewendet. faltige, unparteiische Uebung desselben schon durch die Eigen- und zwar selbst in jüdischen Kreisen, daß wir nur eine Abschast als Staatsangehöriger das unbedingte Anrecht hat.1 straction aus dem Geiste unsrer Zeit heraus ausgesührt Als Jude, weil er sich bewußt ist, einer Religion anzuhätten; ja man wollte sogar eben nur eine individuelle Begehören, die jeder anderen bestehenden ebenbürtig ist, ja welche den beiden großen Religionen den Ursprung und den wesentlichsten Inhalt gegeben und der er treue Anhänglichkeit schuldig sei, nicht allein wegen seiner persönlichen Neberzeugung, sondern auch zur Erhaltung der reinen Gotteslehre für trachtungsweise, ein individuelles Judenthum darin finden. Und wie sich ein solcher allgemeiner Einwand leicht zu einem Borurtheil herausbildet, so auch in diesem Falle, und wir hören desgleichen von Gegnern des Judenthums noch gegenwärtig wiederholen, z. B. auch von jüdischen Jünglingen, die zukünftigen Zeiten. Dieses Bewußtsein, daß er als Jude die sich gern mit dem Judenthume absinden möchten. Und keinem anderen Menschen, Staatsangehörigen und Religionsist doch nickts oberflächlicher und irriger als dieser Einwand, bekenner nachstehe, daß Alles, was man ihm als Juden Wir wissen sehr wohl, daß die Auslegung eines alten Schrift- Kränkendes und Verletzendes zufügt, nur aus Borurtheil, thums von der Geistesrichtung jeder späteren Epoche beein-