Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 48 (29.11.1881)
- Date
- 1881-11-29
- Page
- Seite 796 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227339-3227388--39456-3308773- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ein Stein in die Fenster geflogen war, begann ein wahrer Hagelschauer von Steinen gegen das Haus und in zehn Minuten waren sämmtliche Fenster zertrümmert. Mit Acxten und Beilen sind sodann Thüren und Fensterkrcuzc, Fensterladen und Jalousten eingeschlagen worden. Eine Rotte stürmte in's Innere des Hauses und zertrümmerte hier sämmtliche Möbel: Spinde, Spiegel, Stühle u. s. w. Das Gelvspind wurde erbrochen und die darin befindlichen Papiere zerrissen und umhergeworfen. Die Maaren wurden aus j dem Laden aus die Straße und auf den Hof geschleudert! und dann wurde nach Kräften geplündert; Jeder nahm, so ' viel er kriegen konnte. Die Polizeimacht war dem rohen, Haufen gegenüber vollständig machtlos. Einem Stadtältesten, der in das Haus gegangen war, um die Ruhe herzustellen,1 wurde von einem der Angeklagten mit einer Latte ein Hieb auf den Kopf versetzt, der ihn sofort niederstreckte und besinnungslos machte. Als sein Sohn ihm zu Hilfe kam, erhielt dieser mit einem langen offenen Messer einen Stich gegen die linke Brust, der glücklicher Meise die Kleidung nicht durchdrang. In Folge der wiederholt aufgestellten Behauptung, es sei aus seinem Hause mit Steinen geworfen, wurde eine Untersuchung gegen Rohr eiugeleitet, die indeß wieder wegen Mangel an Beweisen eingestellt werden mußte. Rohr war vor der Menge mit Weib und Kind geflohen. Es ist übrigens zu bemerken, daß nach der offenen Auskunft des Vorstandes der Synagogengemeinde zu Pollnow Rohr ein hartherziger Wucherer sein soll, von dem behauptet wird, daß er die Familie eines Bauern, der sein Opfer geworden! war, am Weihnachts-Heiligenabend in Schnee und Kälte er-; barmungslos von Haus und Hof vertrieb. Erst hat Rohr seinen Schaden auf 30,000 Mk., dann auf 17,000 Mk. angegeben, heute sagte er 11 — 12,000 Mk.; festgestellt ist an Verlust von Waaren 8300 Mk., begnügt hat er sich mit 7500 Mark. Daß ihm baares Geld geraubt ist und in! welcher Höhe, hat R. nicht nachzuweisen vermocht. In der heute fortgesetzten Verhandlung nahm zuerst der erste Staatsanwalt Bethke das Wort. Er betonte die Milverungsgründe, die den Angeklagten zur Seite standen, nämlich, daß die Bewegung und Erbitterung gegen die Juden wie eine Epidemie in der Luft lag, daß besonders in Pollnow die Bewegung gegen eine Person gerichtet gewesen wäre, die nicht ganz unverdient gestraft wäre, denn Rohr wäre als ein Mensch anzusehen, der sich durch Wucher bereichert und der es erstanden habe, die Freiheit, die er vor Erlaß des Wuchergesetzes hatte, mit aller Conscquenz zu mißbrauchen. Tie Milderungsgründe änderten natürlich nur das Maß der Strafbarkeit der Angeklagten; die schwere Gesetzesverletzung, welche sie begangen, müsse geahndet werden, denn sonst hieße es geradezu die Juden für vogelfrei erklären. Bezüglich des angeblich geworfenen Steines meinte der Staatsanwalt, daß Rohr sicherlich nicht den Muth hatte, noch unter die tobende Menge zu werfen. Nachdem der Staatsanwalt seine Rede mit diesen generellen Ausführungen eingeleitet hatte, ging er zur Beleuchtung der der Anklage zu Grunde liegenden Gesetzesbestimmungen über. Die Angeklagten theilte er in zwei Kategorien: 1) in diejenige, welche an der Zusammenrottung theilgenommen und Gewaltthätigkeiten gegen Personen verübt resp. Sachen zerstört hatte, 2) in diejenige, welche geplündert habe. Zu der ersten Kategorie gehören 10, zu der zweiten 12 Angeklagte. Bei den meisten hält er die Anklage aufrecht, nur bei einigen stellt er die Entscheidung den Geschworenen anheim. Die Bertheidigung führten die Rechtsanwälte Fritze, Kochann und Eh-. Linhoff. Die Geschworenen beriethen zwei Stunden und es lautete das Verdict bei 12 Angeklagten auf Schuldig unter Zubilligung mildernder Umstände, bei zwei Angeklagten, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gleichfalls auf Schuldig, jedoch wurde ihnen die zur Erkenntniß der Strafbakeit erforderliche Einsicht abgesprochen (was Straflosigkeit zur Folge hat), bei den übrigen 10 Angeklagten, die zu der Kategorie der „Plünderer" gehörten, auf Nichtschuldig. Die für schuldig erklärten An- ' geklagten wurden zu Gefängnißstrafen von 4 Monaten bis zu 2 Jahren (die meisten zu 1—1 ij-> Jahr) verurtheilt. 15 Monate bezw. 12 Monate Gefängniß erhielten zwei Frauen, die geplündert hatten; die übrigen Strafen beziehen sich auf Männer, welche theils Sachen zerstörten, Gewaltthätigkeiten begingen oder auch nur an der Zusammenrottung theilnahmen. Aus Württemberg, 12. Nov. (Privatmitth.) Am 4. d. M. starb in Tübingen im Lesezimmer des Museums unerwartet schnell, vom Schlage gerührt, Prof. vr. jur. Leop. Pfeiffer, der einzige academ. Lehrer jüd. Glaubens in Württemberg, der mehrere Jahrzehnte lang an dieser Hochschule gewirkt hat Sr. Maj. unser König ließ sogleich nach der Todesnachricht der Facultät sowohl als der Familie seine Theilnahme bezeigen. Am 7. Nov. fand die Ueberführung der Leiche nach Stuttgart statt. Ein fast endloser Zug von Leidtragenden, darunter sämmtliche Professoren der Universität und sämmtliche studentische Corporationen, gab dem Dahingeschiedenen das Ehrengeleite bis zum Bahnhofe. Die Militärcapelle spielte den Wal'schen Trauermarsch und den Choral: „Süß und ruhig ist der Schlummer." Der Verstorbene, welcher sich neben seiner erfolgreichen Wirksamkeit als akademischer Lehrer in seinem privaten Leben namentlich durch einen seltenen Grad von Mildthätigkeit, auszeichnete, war in Tübingen eine sehr populäre Persönlichkeit. Die Beerdigung fand in Stuttgart statt. Die Leiche wurde vom Bahnhof aus mit einer langen Wagenreihe nach dem israel. Kirchhofe gebracht - und auf Wunsch des Verstorbenen ohne größere Feier zur