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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-10-25 · Heft 43 (25.10.1881) · p. Seite 718

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 43 (25.10.1881)
Date
1881-10-25
Page
Seite 718 (sequence 14)
Language
German
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718 Der Kläger hat diese Schranken eingehalten, der Beklagte hat dieselben überschritten. Zum Thatbeftand der Beleidigung (Injurie, strafbare Ehrenkränkung) gehört: 1. eine Handlung, durch welche die Ehre eines Andern verletzt wird; 2. dolus, der auf Verletzung der Ehre gerichtete Wille; 3. Rechtswidrigkeit der Handlung. Sämmtliche erwähnte Erfordernisse sind in der Aeußerung des Beklagten enthalten. Daß er sie dennoch gethan hat, macht ihn strafbar nach dem früheren wie nach dem gegenwärtigen Strafgesetzbuche." Vermischtes. Aus Jerusalem. Wie man türkischen Blättern aus Jerusalem meldet, hat der Sultan den Befehl ertheilt, die noch erhaltenen Ueberreste des Salomonischen Tempels zu restauriren, den Platz vor demselben von dem Schutt und Unkraut zu reinigen und ihm so sein düsteres Aussehen zu nehmen. Auf diesem Platze steht bekanntlich auch die Omar-Moschee, die über ein jährliches Einkommen von oO<»,()(>0 M. verfügt. Diese Summe, die bisher größtentheils nach Eonstantinopel floß, wird nun auf die Rcstaurirungsarbeiten verwendet werden. Diese Arbeiten hatte eigentlich schon der verstorbene Sultan Abdul Aziz gelegentlich des Besuches des Kaisers Franz Josef in der heiligen Stadt angeordnet; auch wurde mit dem Werke damals begonnen, doch ruhte es bald darauf wieder.; Als der Kronprinz Rudolf Heuer die Tempelstätte besuchte, > empfand der Gouverneur von Jerusalem, Reuf Pascha, die; traurigen Zustände der Stätte sehr unangenehm. Er bei richtete darüber nach Constantinopel, und es vcrordnete daher der Sultan, daß diese Restaurirungsarbeiten unverzüglich wieder ausgenommen werden sollen. Zwei Telegirte der Pforte. Serid und Naif Efendi, werden die Arbeiten über- , wachen. — (Mit den Ueberresten des Salomonischen Tempels hat dies nichts zu schaffen, sondern nur mit der Stätte, auf welcher der Tempel einst stand und die jetzt von Moscheen eingenommen wird. Was hier geschieht, betrifft nur die türkischen Heiligthümer.) Anzeigen. Ty% werden mit 20 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile berechnet und müssen für die nächst- ■1' 11 folgende ‘Wbchennummer bis spätestens Donnerstag eingehen. Dieselben sind ausschliesslich an die Annoncen-Exped. von 3L Mosse in Leipzig oder deren Filialen in Berlin, Breslau, Cöln etc. zu adressiren. Die Synagogengemeinde Sögel juchr auf sofort einen Elcmeutarlehrer. Schächter und Vorbeter. Gehalt Neunhundert Mark, freie Wohnung, Heizung und Bettwäsche. ^15577) Der Vorsteher J. Weinberg. Pensionat unö höhere Töchterschule von Frau Dr. Leverson. Hannover, Thiergarteustr. 4. Aufnahme von Zöglinge« zu jeder Zeit. _Näheres durch Prospekte. [12271] Bekanntmachung. Die dreijährigen Zinsen der von uns verwalreten Kaufmann August Johusou scheu Fumilieu-Stiftuag sollen einem weiblichen Mitgtiede aus der Vcrwandtichast des Stifters, das erwiesen arm ist, als Beisteuer zur Berheirathung gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die vollzogene Trauung durch den Rabbiner nachgewiesen ist. Die zur Theilnahme an dem Genuß der Stiftung berechtigten weiblichen Familienmitglieder werden hierdurch aufgefordert, etwaige Bewerbungen um die zu vergebenden Zinsen unter Beibringung der ihre Ansprüche begründenden Documente — insofern dies nicht schon früher geschehen sein sollte — an den Vorstand der hiesigen Synagogen-Gemeinde portofrei bis zum 15. November c. einzureichen. [15576] Breslau, den 12. Oclober 1881. Das Curatorium der August Johusou'scheu Familien-Stiftung. Für ein isr. junges gebildetes Mädchen (Beamtentochter), welches den Haushalt gründlich erlernt, wird eine Stelle als Stütze der Hausfrau oder als Gesellschafterin gesucht. Gehalt wird nicht beansprucht, dagegen liebevoller Verkehr in der Familie. Offerten unter H. B. 1137 an Rudolf Mosse, Hamburg erbeten. [H. 15321] Für eine Colouial-, Delikatesse». Cigarren- und Samen- Handlung, verbunden mit Destillation, suche unter günstigen Bedingungen auf gleich oder 1. Januar einen ] 15891] Lehrling. Moses Iiilienthal in Pr. Minden. Crailsheim (Württemberg). Nachdem ich von Herrn Lindner dahier den Gafihof „Zum Lamm" käuflich erworben habe, erlaube ich mir hiermit meinen Gasthof zur Abhaltung von israelitischen Familienfesten, Verlobungen, Hochzeiten :c. :c. ergebenst zu empfehlen, indem cs mein eifrigstes Bestreben sein wird, meine geehrten Gäste aufmerksam und billig zu bedienen. In meinem Gasthof befindet sich eine besondere, nach den rituellen Vorschriften eingerichtete jüdische Küche, welche ausschließlich nur für Israeliten zur Verfügung steht «ud niemals zu einem anderen Zwecke benutzt wurde, refp. benutzt wird. — Um recht zahlreichen Besuch bittet Hochachtungsvollst K. Sclilagenltauff, [12574] Besitzer des „Gafthof zum Lamm". Mil Vergnügen bezeuge ich dem Herrn St. Schlagenhauff, Besitzer des „Gasthos zum Lamm" dahier, daß in seinem Gasrhofe eine nach unseren rituelle» Vorschriften eingerichtete jüdische Küche sich befindet, welche eigens zu diesem Zwecke hergestrllt und ausschließlich nur von Israeliten benutzt werden darf. Zugleich bemerke ich noch, daß diese jüdische Küche sich in einem ganz anderen Stockwerke befindet, als die den allgemeinen Zwecken dienende Hötelküche. H. K tfnigsfoerger. Lehrer und Eantor.

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