Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-09-13 · Heft 37 (13.9.1881) · p. Seite 616

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 37 (13.9.1881)
Date
1881-09-13
Page
Seite 616 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227339-3227377--39265-3308565
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

was. Sie sind ja nur ein Jude!" habe der Angeklagte nach seinem Gesichte geschlagen!" — Der Angekl. constatirt, daß, als Di-. Jungfer den Schlag erwidern wollte, ein Herr aus! der Menge ihn beim Arm gepackt und ihm zugerufen habe: „Hollah! Sie haben den Herrn beleidigt!" — Auf die Frage! des Präsidenten giebt Jungfer zu, daß Dr. Förster bei ber | Vernehmung auf der Wache ihm zugerufen habe, daß in! nächster Woche eine Stöcker'sche Versammlung stattfinde, wohin j jeder Ehrenmann gehen müßte und daß er dem Polezeibe-, amten gesagt habe, sein Vater sei ein deutscher Mann ge=1 wesen! Daß ihn ein Herr aus der Menge am Schlagen! verhindert, sei ihm nicht erinnerlich, die Möglichkeit gebe er ' zu. — Vertheidiger R.-A. Munckel: Haben Sie unter den! Leuten in der Pferdebahn den Angeklagten bemerkt? — Zeuge: Ich erinnere mich nicht. — R.-A. Munckel: Haben Sie beabsichtigt, daß Ihre Unterhaltung über Stöcker und die Juden von den jüdischen Passagieren gehört werde? — Zeuge: Nein. — R.-A. Munckel: Haben Sie den Passus über „ Straßmannlebeu" in mauschelndem Tone gesagt? — Zeuge: Nein. — R. A. Munckel: Haben Sie den Strafantrag gestellt? -- Zeuge: Ja wohl! — R.-A. Munckel: Was ist aus der Tisciplinaruntersuchung wider Sie geworden? — Zeuge: Ich bin mit eineni Verweise bestraft. — Dr. Bernhard Förster giebt an: Er sei mit Dr. Jungfer in einem Gespräche über die Tagessragen be-, griffen gewesen, als er die Pferdebahn betrat. Er habe in j starken Ausdrücken — und die Ausdrücke sollten stark sein! und gehört werden, weil er seinem Gefühle der Entrüstung! Luft machen wollte — zu Dr. Jungfer gesagt: Blätter wie j den „Börsen-Courier", und jüdische Journalisten, die für den-! selben arbeiten, sollte man nicht dulden. Da sei er immer schärfer von den mitfahrenden jüdischen Passagieren beobachtet worden und er habe das Gef.ihl gehabt, daß er nicht verpflichtet sei, denen zu Liebe das Gespräch abzubrechen, ba ' dasselbe sie nicht beleidigen, sondern höchstens ärgern konnte. An der Behrenstraße habe der Angeklagte dann die Schmähungen an Dr. Jungfer gerichtet, er sei aus dem Wagen gesprungen und habe laut um Polizei gerufen und da habe der Angeklagte dem Dr. Jungfer eine Ohrfeige gegeben. Professor Dr. Dillmann ist auf seiner Fahrt nach der Akademie Zeuge der ganzen Affaire gewesen. Er habe bemerkt, daß die beiden Zeugen sofort beim Betreten des Wagens in höchst erregtem Zustande ein sehr lautes Gespräch über die Juden und Herrn Stöcker begonnen, dessen Inhalt allen Insassen ausgefallen sei. Der einzelnen Aeußerungen entsinne er sich nicht mehr, habe aber die Darstellung des Sachverhaltes in der „National Ztg." vom 10. Novbr. (von Kantorowicz herrührend) im wesentlichen als richtig anerkannt. Ter Redewendungen von den „Deutschen Hieben", ..Straßmannleben", „am 1. Januar wird's anders werden". „Gestern war ich bei Stöcker" re. erinnere er sich ganz deutlich. Die Reden waren sehr auffallend und er habe das Gefühl gehabt, daß man so etwas im öffentlichen Pferdebahnwagen doch nicht sagen dürie. Ob Herr Dr. Jungfer „gemauschelt" habe, wiffe er nicht, da er diesen Jargon nicht kenne. — Kaufmann Zellermann hat auf dem Perron des Pferdebahnwaggons gestanden und die Aeußerung des Dr. Jungfer von „Straßmannleben" mit angehört. — Kaffendiener Müller hat auf der Straße gehört, wie Dr. Jungfer sagte: „Sie sind ja nur ein Jude!" und hat dann gesehen, wie der Angeklagte zuschlug. — Der Staatsanwalt, Referendar Sasse, hält die Anklage in allen Punkten für erwiesen. Er will es dem Angekl. zwar zu gute rechnen, daß er provocirt worden sei, bittet aber zu berücksichtigen, daß der Angeklagte gebildete Leute beleidigt habe, welche Beamte und Lehrer! und deshalb doppelt empfindlich gegen Beleidigungen seien. Er beantragt für die Beleidigung des Dr. Jungfer 30 Mk. ' Geldbuße, für die Beleidigung des Dr. Foerster 60 Mk. und für die Mißhandlung des Dr. Jungfer 1 Woche Gefängniß. — Vertheidiger R.-A. Munckel: Nach der Beweisaufnahme > steht es fest, daß der ganze unliebsame Vorfall von den j Herren Dr. Foerster und Jungfer provocirt worden ist; es | fei auch ganz unzweifelhaft, daß beide Herren das Gespräch in der Absicht geführt haben, daß es von den Passagieren gehört werde und namentlich nicht das Gefallen der jüdischen Passagiere erregen werde. Es sei das eine „urdeutschen germanischen Männern" völlig unziemliche Provocation, die wohlerzogenen und gesitteten Männern schlecht anstehe. Dieser an öffentlichem Orte ausgesprochenen unwürdigen Provocation sei an öffentlichem Orte die gebührende Zurückweisung widerfahren. Die Bezeichnung „unverschämte Buben" sei etwas kraftvoll, aber kraftvolle Ausdrücke liebe ja Herr Dr. Foerster und müsse sich darüber freuen. Die Beleidigung sei eine wohlverdiente gewesen und stehe mit der ausgestoßenen Beleidigung auf gleicher Höhe. Auf die infame Beleidigung „Sie sind ja nur ein Jude" habe dann der Angeklagte die passende und schlagende Antwort ertheilt und er frage, ob nicht Jedermann in solcher Situation die Hand lose werden würde. In diesen beiden Punkten seien also die Beleidigungen compensirt durch die Beleidigungen, in welchen sich die gebildeten Herren und Lehrer der Jugend zu gefallen für schicklich erachteten. Was die schließliche Beleidigung des Dr. Foerster durch den Artikel betrifft, so habe derselbe eine absichtliche Beleidigung nicht ausgesprochen, vielmehr sich nur in der Erregung in der Person geirrt, diesen Jrrthum aber baldigst corrigirt. Uebrigens sei die Ohrfeige sicher für beide Herren bestimmt gewesen und Herr Dr. Foerster hätte sich seine Hälfte ansbitten können. Der Angeklagte habe sich in der Ausübung seiner Gerechtsame befunden und es müsse deshalb seine Freisprechung erfolgen event. empfehle sich für

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.