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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-08-02 · Heft 31 (2.8.1881) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 31 (2.8.1881)
Date
1881-08-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine des Iudenlhums. Ein impatteiischks Organ sür alles jüdische Interesse. i Diese Zerrung erscheint wöchentlich. > Preis Bierteljäbrig 3 Mark. Abonne > nrent in. Deutschland (Postzeitungsliste >! Rr. »2) und Oesterreich bei allen Postämter», außerdem durch den Buchhandel. j Herausgegeben von Rabbiner I)r. Ludwig Philippson in Bonn. Expedition und Verlag: Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig.! In redactionellen Angelegenheiten I! wende man sich an Dr. L. Philippioii in j Bonn direct, in allen übrigen an die ,! BerlagShandluug. Beilagen (Gebühr > 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 4s. Akhrgaug. Leipzig, den 2. August 1881. JSß>. 31. Inhalt. Leitende Artikel: Was ist die erste Pflicht des Staates? — Russische Zustände. — Zeituugsuachrichte«: Deutschland: rfitt CVöma fl) anitutf»« sTili"* v k,,, C a «% a 4% vt . . O' . fi o i_ .r*' : wimi» < w viv u|u >wiu^i'U4^ Rußland: Petersburg. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Most üctfctiOc dilitlct'. Bonn, 27. Juli. Vas ist die erste Psticht -es Staates? Die erste und unbedingte Verpflichtung des Staates ist: das Leben und das Eigenthum aller Staatsangehörigen zu schützen. Allerdings hat der Staat noch andere und hochbedeutende Aufgaben zu lösen: die Sicherung seines Bestandes nach außen, die Entwickelung und Ausbildung des Volkswesens in dessen geistigen und materiellen Bestaudtheilen nach allen Richtungen hin, die Rechtspflege, die Entfaltung und Verwendung der Kräfte jedes Individuums innerhalb der gesetzlichen Normen, und wie die Zwecke und Ziele der staatlichen Gesellschaft im engeren und weiteren Sinne noch gefaßt und definirt werden mögen. Jnimer aber bleibt der Schutz des Lebens und des Eigenthnms die erste und elementare Verpflichtung des Staates. Jeder Staatsangehörige hat den Gesetzen und den gesetzlichen Vorschriften der Obrigkeit unbedingten Gehorsam zu leisten, hat für die Bedürfnisse des Staates von seinem Erwerbe und Eigenthum alles Erforderliche herzugeben und ist schuldig mit Leib und Seele für Staat und Vaterland einzutreten. Für alles Ties kann er zunächst fordern, daß der Staat mit aller seiner Macht ihn vor jedem Angriff auf seine Person und sein Eigenthum schütze. Liegt es nun auch nicht in der Möglichkeit, die'en — v |n i i i i iui* uuijui u. Prst, ^ruiut ii{. — p ••j Mendelssohn und der Recror Damm. (Schluß.) Schutz so zu gewahren, daß nicht das Individuum in einzelnen Fällen durch Mord, Körperverletzung, Raub, Diebstahl zu leiden hätte und vermag hier der Staat weder mit seiner Bewachung noch mit der Bestrafung des Uebelthäters alles Hebel zu vermeiden oder zu beseitigen: so widerspricht dies doch nicht seiner Verpflichtung, alle seine Machtmitel zur Verhinderung derartiger Beschädigungen zu verwenden, und tritt diese um so mehr ein, je offener das Verbrechen auftritt, und je mehr Uebelthäter sich zu einem solchen Werke . vereinigen. Wo Haufen zu gemeinsamer Ausführung raub-! und mordsüchtigcr Pläne, oder auch nur zu gemeinsamer Bej schädigung und Mißhandlung von Individuen oder ganzen! Klassen auftreten und sich zusammenrotten - da kann es glicht im Belieben, im guten oder schlechten Willen der Be! Hörden liegen, ob sie mit dem Aufwande aller ihnen zu Ge-! bote stehenden Kräfte die Tumultuanten an der Verübung! ihrer Misscthaten hindern, sie auseinandertreiben und die dabei Thätigen zur Bestrafung ziehen wollen oder nicht. Ta krmmt cs nicht auf die Ansichten dieser Behörden an, ob sie dem Gegenstände des Angriffes selbst Wohlwollen oder nicht, sondern sie verletzen ihre höchste und theuerste Pflicht, wenn sie dem aufrühcrischen Beginnen nicht sofort mit aller Energie, mit jener Entschiedenheit entgcgentreten. welche die Pflicht des Soldaten im Kampfe mit dem äußeren Feinde ist. Thun sie dies nicht, lassen sie absichtlich oder feiger Weise dem anarchischen Gebahren kleiner oder großer Massen, wenn auch nur einige Zeit freien Spielraum, oder stellen sich, als ob sie dies nicht zu verhindern vermöchten, 3t

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