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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-07-19 · Heft 29 (19.7.1881) · p. Seite 484

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 29 (19.7.1881)
Date
1881-07-19
Page
Seite 484 (sequence 14)
Language
German
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484 Besuch der Religionsschule entgegenstehen, da dürfe der Lehrer wenigstens Fernhaltung einzelner Schüler nicht noch dadurch unterstützen, daß er sich dazu hergiebt, denselben Privatunterricht zu ertheilen. Ein wesentlicher Erfolg sei ja ohnehin von einem etwa auf eine Stunde in der Woche beschränkten Unterricht nicht zu erwarten. Aber manche Eltern, die sich doch micht entschließen würden, ihre Kinder ohne jeden Religionsunterricht zu lassen, fänden sich dadurch mit ihrem Gewissen ab und glaubten nunmehr ihrer Pflicht erfüllt zu haben. Zur eigentlichen Disciplin in der Religionsschule übergehend, bemerkt der Redner, eine wesentliche Vorbedingung für dieselbe sei die von ihm geforderte und mit allen Kräften zu erstrebende Pünktlichkeit im Schulbesuche; wo die Schüler nach Belieben in die Schule kommen und wieder fortbleiben, da sei es von vornherein um jede Disciplin geschehen. Da-:' Kind betrete die Schule mit dem Bewußtsein, hier sei ihm gestattet, was anders wo auf das Strengste geahndet werde. Aber auch da. wo diese Bedingung erfüllt wird, sind noch der Schwierigkeiten genug vorhanden. In kleinern Gemeinden wird es z. B. unvermeidlich sein, Mädchen und Knaben einen gemeinsamen Unterricht zu ertheilen, es müßten verschiedene Altersstufen miteinander verbunden werden und dgl. m. Tie Hauptschwierigkeit aber erwachse daraus, daß j die Schüler die Religionsschule, weil sie dieselbe nur wenige! Stunden in der Woche besuchen und weil die Eltern auf i den Erfolg des ertheilten Unterrichts nur geringen Werth legen, nicht als vollgiltig ausehen. Der Schüler wurzle nicht in der Schule, er lebe sich in dieselbe nicht ein und gehe in ihr gewissermaßen als Gast aus und ein. Wer zugleich Elementar- und Religionslehrer sei, der werde den Unterschied zwischen dem Verhalten seiner Elementarschüler und der andern Kinder in den gemeinsamen Religionsstunden vielfach wahrgenommen haben. Der Redner regt auch noch die Frage an, wie cs mit solchen Kindern zu halten sei, die sich der Disciplin absolut nicht fügen wollen. Kann die Religionsschule solche Kinder verweisen?! Fonsetzung felgt.) Anzeigen. Ty| or\y»r> werden mit 20 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile berechnet und müssen für die nächst- C\i tt/ folgende Wochennummer bis spätestens Donnerstag eingehen. Dieselben sind ausschliesslich an die Annoncen-Exped. von R. Mosse in Leipzig oder deren Füialen in Berlin, Breslau, Cöln etc. zu adressiren. Zum 1. September a. c. suchen wir einen seminaristisch gebildeten, uuver- HeiratHeten Lehrer, der das nöthige pädagogische Geschick hat und cantorale Befähigung besitzt, um event. den Cantor in Behinderungsfällen zu vertreten. Das Gehalt ist auf 1200 Mark normirt und sehen wir der Zusendung beglaubigter Copien der Zeugnisse bis zum 28. Juli entgegen. Reisevcrgütigung hat nur der Gewählte zu beanspruchen. [10406] Ter Vorstand der Synagogen - Gemeinde zu Magdeburg. X ath an. Eine Lehrerin, geprüft für das höhere Lehrfach, musikalisch, sucht sogleich oder zu Michaelis Stellung. Lsferten unter 8. 6. 10630 befördert Rud. Mosse, Leipzig. [1063(51 ein junges Ci von 18 Jahren, welches seine Lehre in einem Manufaktur und Kurzwaaren-Geschäfte bestanden, wird zum l. November c. in einem guten Hause Stelle als Gehülfin gesucht. Es wird mehr auf Gelegenheit zur weiteren Ausbildung und auf gute Behandlung, als auf hohes Salair gesehen. Gest. Offerten bef. sub M. B. 10674 Rudolf Mosse, Leipzig. [10674] Zum 1. September c. soll die Stelle eines Jtelif/ionslehrers in unserer Synagogengcineinde besetzt werden. Neben tüchtiger Fachkenntniß wird Kenntniß zu confessionellen Trauungen und Einsegnungen beansprucht. Fähigkeit zu Vor trägen in der Synagoge wünschenswerth. [6. 10147 Gehalt 1200 Mk. jährlich incl. 150 Mk. für den Religionsunterricht im Gymnasium. Meldungen nebst Zeugnissen werden bis zum 15. August c. entgegengenommen. £y<& in Qstprcuß., im Juni 1881. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Ur. Silbennann. Carl Gatibertf. J. J&onower. Zum sofortigen Antritt suchen wir einen unverhciratheten, befähigten cntr, welcher gleichzeitig die Funktion eines rar und Hilfsvorbeters übernehmen soll. Jährliches Einkommen 750 Mark. Erwünscht, aber nicht unbedingtes Erforderniß, wäre auch die Qualincation des Bewerbers als N-ip h'jz. Reflectanten wollen ihre Meldungen unter Beisügung der Zeugnisse schleunigst cinsenden. [10661] Allenstein, im Juli 1881. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Kokenden. H. Herrnberg. Sal. Frankenstein. Israelitisches Taubstummen-Institut in f lirstenwalde (zwischen Berlin und Frankfurt a. G.) In dem seit dem l.Juli 1873 bestehenden Institute können noch Zöglinge, Knaben und Mädchen Aufnahme finden. Tie mir anverkraulen Kinder werden durch eine sorgfältige Erziehung und durch Unterricht in allen erforderlichen Lehrgegenständen zur bürgerlichen Brauchbarkeit und zu sittlich-religiösen Menschen herangebildet. Mein Hauptstreben geht dahin, die Zöglinge so viel wie möglich zu entstummen, sie zum lauten Sprechen und Ablesen vom Munde Anderer zu befähigen. [10309] M. Reich, Taubslummenlehrer und Leiter des Institutes.

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