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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-06-21 · Heft 25 (21.6.1881) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 25 (21.6.1881)
Date
1881-06-21
Page
Seite 402 (sequence 4)
Language
German
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402 wohnlichen „Programm" verlief. Unter dem Pöbel, welcher j drei in Kiew ansässig sind und der halbgebildeten Klaffe zuüber die Judenhäuser herstürzte, bemerkte man einen Uriadnik > gezählt werden können und zwar ein Psalmenleser, ein Tele- (Dorfpolizisten) in Uniform zu Pferde, der unter die Bauern! graphist und ein Gärtner. Alle übrigen Angeklagten sind in Druckschriften vertheilte. Der verdächtige Mann ward ver-! Kiew aus den nördlichen Gouvernements eingetroffen. Sämmthaftet; es stellte sich bald heraus, daß es ein verkleidetes ' liche Angeklagten erklärten auf die betreffenden Fragen, sie junges Frauenzimmer war, das einen angeblichen Ukas! seien nicht schuldig. Das Zeugenverhör konnte heute nicht des Zaren vertheilte, in dem es hieß, zunächst sollten die j zu Ende geführt werden. Der Staatsanwalt, Herr Strelnikoff Bauern sich über die Juden hermachen, demnächst würde die! bemühte sich, die Ursachen, durch welche die Uuruhen hervor- Reihe an die Grundbesitzer kommen, die alles Land den-gerufen, festzustellen und den Beweis zu führen, daß der Bauern herausgeben müßten, wie auch alles übrige Eigenthum > Hauptgrund in der Exploitation der Arbeiterclaffe seitens dem „Volke" angehöre. Das verhaftete Weib weigerte sich, der Juden zu suchen sei. Zu diesem Zweck dauerte das Berseinen Namen anzugeben." j hör des Zeugen Rosenbaum über eine Stunde. Auf die Das zweite Moment liegt aber darin, daß man sich i Bemerkung des Zeugen Rosenbaum, daß die Exploitation jetzt von Seiten der Staatsbehörden bemüht. die ganze der Arbeiter seitens der Juden durch die Anhäufung der Schuld auf die Juden zu wälzen, welche durch die Ausbeu- Bevölkerung jüdischer Nationalität bedingt sei, antwortete tung des Volkes dieses gegen sie ausgebracht und zu Thai-Herr Strelnikoff: „Wenn den Juden die Grenzen im Osten lichkeiten erhitzt haben sollen. Aus diese Weise will man das russische Volk weiß waschen und zugleich die Behörden wegen der bewiesenen Lässigkeit und Gleichgültigkeit gegen die Aufrechterhaltung der Gesetze entschuldigen. Diese Spiegelfechterei hat die russische Presse mit großem Geschick längst vorbereitet und übt sie noch täglich aus. Aber daß sie nun auch von den Staatsbehörden selbst executirt wird, ist neu und verdoppelt das Mißgeschick, welches die russischen Juden betroffen hat. Aus Kiew vom 2. Juni wird berichtet: „Der Prozeß gegen die Anstifter der hier stattgehabten Ruhestörungen ist gestern Abend 10 Uhr beendet worden. Das Kriegsgericht verurtheilte den Leiter der Unruhen, Proborzew, unter Verlust aller Rechte zu 3', . Jahren Zwangsarbeit, 3 andere Hauptbetheiligte zu je 11 2 Jahren Zwangsarbeit. 8 Angeklagte erhielten 2 Monate Gefängniß, 4 drei Wochen Arrest, 7 wurden freigesprochen. Ferner vom 7 Juni: In dem Prozesse gegen die Hauptanstister der letzten Judenhetze hat das Kriegsgericht nunmehr das Urtheil gefällt. Einer der Angeklagten wurde zu 20, einer zu 10, und einer zu 6 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt. Zwei Angeklagte wurden nach Sibirien verbannt, drei erhielten unter Zubilligung von Milderungsgründen Gesängnißstrasen. Das Urtheil wurde dem Generalgouverneur Trentelen zur Begutachtung zu gestellt. In Odessa dagegen, wo der energische Gouverneur den Ruhestörern kaum eine halbe Stunde Zeit ließ, geht man summarischer zu Wege. Nach kurzer Verhandlung erhalten die Schuldigen eine tüchtige Anzahl Ruthenstreiche und dies hat schon einige hundert Personen betroffen. — Aber die Gerichtsverhandlung in Kiew erhält noch ein besonderes Relief. Der „Golos" berichtet: „Heute kam vor dem hiesigen Militärbezirksgericht der Prozeß bezüglich der in Kiew vorgekommenen Unruhen zur Verhandlung. Angeklagt sind 24 Personen, von welchen nur des Reiches geschloffen sind, so stehen ihnen doch die Grenzen nach Westen offen; warum nutzen sie diesen Umstand nicht aus'?" (Man erinnere sich, daß die Auswanderung aus Rußland verboten ist!!) Hierzu bemerkt der Petersburger Correspondent der „Boss. Ztg.": „Wenn solche Aeußerungen von einem hohen kaiserlichen Gerichtsbeamten öffentlich gethan werden und den Hebräern daffelbe gerathen wird, was ihnen einst die „Nowoje Wremja" anrieth, nämlich die Auswanderung, was Wunder ist es da, wenn die Unruhen sich wiederholen werden, wenn das Volk, welches jetzt schon theilweise glaubte, blos Regierungsbefehle zu erfüllen, wenn es die Juden plünderte, deren Häuser zerstörte, in den Worten des Procureurs die Bestätigung jener Gerüchte sehen wird. Und wie tief das Volk vom Vorhandensein eines Ukases, welcher die Zerstörung der von Juden bewohnten Häuser anempftehlt, in manchen Gegenden durchdrungen ist, davon zeugt eine von der „Sarja" gebrachte Erzählung aus dem Tschernipow'schen Gouvernement, wonach ein Bauer weinend sein eigenes, neues Haus, in welchem ein armer jüdischer Färber zu Miethe wohnte, zerstörte, weil „der UkaS es so verlange", die Häuser, in welchen Juden wohnten, niederzureißen." Daß auch die deutsche Presse sich dazu hergiebt, dieses Gift weiter zu verbreiten, ist betrübend. Bon den antisemitischen und ultramontanen Blättern kann man sich dies versehen; sie bringen z. B. aus den Ostseeprovinzen schmähliche Berichte, die in Berlin geschmiedet zu sein, das Merkmal an der Stirn tragen. Aber daß auch die deutsche national-liberale Presse sich zum Werkzeug dieser zweiten Verfolgung macht, ist auffallend. So bringt die „Köln. Ztg." vom 2. Juni eine Correspondenz aus Moskau 23. Mai, die wir hier ganz Herstellen müssen, um ihre Sonderbarkeit erkennen zu lassen. Sic lautet:

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