Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 124 (16.10.1838)
- Date
- 1838-10-16
- Page
- Seite 502 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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losen Widerstand, und begannen bald in wilder Mordjagd gegen den Nil hin anzustürmen. Doch war Mithradntcs vorsichtiger geworden, und ließ bald Rückkehr gebieten. Nicht ohne Verlust an Tobten, aber mit reichem Gewinn an Ruhm und Selbstvertrauen kehrte das ganze Heer in die Verschanzungen zurück. Ohne das geringste Zeichen von Trotz oder Uebermuth begab sich Antipater alsbald in des Anführers Zelt. Er war heftig gegen den Aufbrausenden gewesen, aber gegen den Gedemüthigten konnte ec nur freundlich sein. Mithradates aber kam ihm mit der innigsten Freude entgegen. Du bist mein Schutzengel, sagte er, ohne Dich war mein Ruhm und mit ihm mein Leben verwirkt. Den heutigen Tag werde ich Dir nimmer vergessen. Du hast gesiegt, nicht ich, das werde ich laut bekennen, und des Imperators Dankbarkeit auf Dein Haupt herabrufen. Ich war hart und ungerecht gegen Dich — Du vergiebst mir. Ich habe es da draußen bewiesen, entgegnete Antipater gerührt, wie ich's meine. Kein Wort mehr davon, laß uns nur für die Verwundeten sorgen, und dann aus das Sorgfältigste Wachen aussteUen, denn ich fürchte die Aegypter niemals mehr, als zu einer Zeit, wo sie den Feind sorglos meinen. Wir könnten durch unzeitkge Ruhe unfern Sieg theuer bezahlen. Ich thue nichts mehr ohne Deinen Rath, versicherte Mithradates und umarmte ihn, Du denkst ruhiger als ich; laß uns brüderlich zusammen halten. Alles geschah nach Antipaters Ansicht, und als die Nacht ruhig hingegangen war, aber neue Nachrichten von den Vortheidigungsmaßregeln der Feinde jenseit des Niles einliesen, ward ein sicherer Bote zu dem Imperator gesandt, der ihn von der Nahe der Hilfe und ihren Hindernissen in Kenntniß setzte. Gelangte der Bote wirklich zu Casar, so konnte man sicher darauf rechnen, der Imperator komme den Seinen entgegen, und biete, mit gestärkter Kraft, dem übermüthigen Feinde die lang herbeigesehnte Schlacht. Bis dahin blieb Alles ruhig im Lager dieffeit des Niles. (Fortsetzung folgt.) Correspondenzen, Auszüge, Repliken. Aus Baiern, August. III. Heber Raöbin ats-Gehalte und - Wahlen« (Fortsetzung.) Noch können wir uns nickt der Aussicht erfreuen, baß ein Zuschuß zur Besoldung der jüdischen Geistlichen von Seiten deS Staates geleistet werbe. Unter diesen Umständen sind die Verhältnisse folgende. Als Normalgehalt eines Rabbinen ist, wie dies wenigstens von der Regierung von Obersranken stets gehandhabr ui.d durchgeführt wurde und wird, die Summe von vierhundert Gulden festgesetzt. Im Betreff der Acc'.denzien für synagegal: Funktionen sucht zwar ein allerhöchstes Rescript vom 19. August 1832 eine möglich gleichheitliche Norm für alle Kreise zu erzielen, indem über ein Gebühren-Regulativ von der Regierung von Oberfranken entworfen, dem Ministerium zur Bestätigung vorgelegt, gutachtlicher Bericht von den verschiedenen Kreisregierungen über Einführung dieses Regulativs gefordert wurde; allem es herrscht facrisch eine große Disserenz in Ansehung des Bezugs der Gebühren, die nicht allein von dem Vorhandensein bestehender Vertrage und Observanzen herrührt, sondern auch von allzumilder Willfabrung des knauserischen Willens mancher Gemeinden. Weil nun die Gemeinden den Rabbinatsgehalt aus ihrer Kaste zu bestreiken haben, so geschieht cs nicht selten, daß beim Ableben eines Rabbines die Gemeinden durch alle erdenkliche Vorwände und Auefiüche die Wiederbesetzung des Rabbinats hinauszuschicben suchen, indem sie sich ein Rabbinarsverweser bestellen, dessen abzureichender Gehalt nicht von gesetzlichen Vorschriften, sondern von dem Belieben der Gemeinden abhängl; oder sie suchen das gänzliche Eingehen des Rabbinats zu erwirken, indem sie sich einem bestehenden nachbarlichen Rabbinate anschließen, dessen Rabbine sich natürlicherweise mit geringer Remuneration abfinden lassen kann. Können aber die obenerwähnten Vorwände nicht wohl in Anwendung kommen, so folgt die Besetzung der vakanten Stelle durch eine Rabbinatswahl, bei welcher in der Regel folgendermaßen verfahren wird. Die Kreisregierung committirl eines der Landgerichte, gewöhnlich dasjenige, zu welchem der Ort des Rabbinatssttzes gehört, zur Wahlvornahme. Die erledigte Stelle wird von dem mit der Wahlvornahme beauftragtem Landgerichte in irgend einem öffentlichen Blatte ausgeschrieben, die Bewerber zur Einsendung ihrer BefahigungSzeugniffe, über deren Giltigkeit dic Wahlbehörde zu entscheiden hat, bis zu einem bestimmten Lermin ausgefordert; dann wird der Wahltag anberaumr, an welchem jeder imatrikulirter Familienvater zu erscheinen und seine Summe gerichtlich zu Protokoll zu gehen hat. Die Befähigungszeugnipe liegen in der Regel einige Tage vor der Wahl den Snmmgebenden zur Einsicht offen. Das Wahlresultat wird der Kreisregcerung vorgelegt und nach Befund bestätigt oder verworfen. Es ist wol leicht einzufehen, daß^ bei derartigen Wahlen Intriguen und Diatriben, zuweilen empörender Art, vor sich gehen. Allein wie kann diesem Uebel abgeholfen werden d Etwa durch Beschränkung der allgemeinen Wahl auf die Gemeindevorstände'l Da könnte zuw eilen doch das Hebet in seinem Bestand bleiben, sollte etwa den Gemeinden das Wahlrecht gänzlich abgenommen werden, und die Regierung die erledigten Stellen besetzend Dafür ist, da der Staat zur Rabbinatsbesoldung nicht beitragt, kein Rechtsgrund vorhanden; nur die Constituirung einer Oberkirchenbehörde, von welcher die Besetzung der Stellen ausginge, vermag eine radikale Kur dieses Uebelsiandes hervorzurufen *). Ho lange die Rabbinatswahlen in Baiern auf diesem Standpunkte bleiben, werden sehr leicht die theologischen Tories über die theologischen Whigs triumphiren. — (Schluß folgt.) *) Das will uns auch nicht einleuchten. Jedenfalls müßte die ObcrkirchenbehÄrde nur eine Anzahl, etwa drei, Candidaten Vorschlägen, mrd die Gemeinde» aus diesen wählen dürfen. Redact. Redacteur vr. L. Philippson. — Verlag von Baumgärtners Buchhandlung. — Druck von I. B Hirschfelv