Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1881)
- Date
- 1881-05-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudencthums. Cm unparteiisches Orgau für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Diese Heilung erscheint wöchentlich. Preis Vierteljährig 3 Marl. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste 4tr. »L) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem Lurch den Buch-! In redaktionellen Angelegenheiten wende man sich an I»r.L.Plsilippson in! Bonn direct, in allen übrigen an die j Berlags!>a»dlu,ig. Beilagen ,(»iebü!>r 12S.M. > imfc ali*idi?iill& ait li»ut»»rv »»in Ncibbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. 13 M- > sind gleichfalls an letztere ein zusenden. Handel. Expedition und Verlag: Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. 45. Jahrgang JVo. 19. Leipzig, den 10. Mai 1861. Inhalt. Leitende Artikel: Ter „christliche Staal" der Anlisemiten. — Die Lüge der Antisemiten über der Juden Antheil am Verbrechen. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Leipzig, Aus der Provinz Posen, Neustetriu, Rödelheim, Aus Württemberg. — Oesterreich-Ungarn: Pest. — Frankreich: Paris. — Schweiz: St. Gallen/— Italien: Rom. — Rußland: Petersburg. —■ Amerika: Cincinnari, San Francisco. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Der Handel um den Namen.! hiernach das Christenthum in allen seinen Phasen den Staat > als solchen angenommen hat, wie er ist, vom römischen (5ä; sarismus bis zu den heutigen Republiken. Zwar werden wir niemals zu betonen unterlassen, daß jenes Princip der! Gleichberechtigung schon vom Mosaismus als göttliches Gej setz für den Staat und die Gesellschaft verkündet und von £ci{-c%i?c Q: titlet'. Bonn, 27. April. Der „christliche Staat" -er Antisemiten. diesen gefordert wurde; daß ferner der Buddhismus dieses Seitdem der Hofprediger Stöcker seine „Christlich-So i Prinzip mit dem Umsturz aller gegentheiligen Institutionen zialen" gegründet hat, stellen alle Antisemiten als ihr Ziel in der brahmanischen Gesellschaft zu verwirklichen strebte, und ihren Zweck den „christlichen Staat" auf. Ebenso be- und macht man in unserer Zeit dieselben Ansprüche an kennen die Conservativen in ihren Versammlungen den „christdie mohamedanischen Staaten, aber trotz alledem würden wir lichen Staat" als die Grundlage ihres politischen und sozianichts einwenden, wenn unsere Staaten bei strenger und len Strebens. Man erinnere sich auch, daß in einer jüngsten treuer Fesihaltung jenes Grulidsatzes sich nach dem religiösen Denkschrift der Staatsregierung der „christliche Staat" als: Bekenntniß der Mehrheit ihrer Staatsbürger christlich nennen die Quelle gesetzgeberischer Entwürfe genannt rvorden. wollten, gerade wie ja trotz der Gleichberechtigung der Culte Es ist daher nicht zu verwundern, daß wir dem „christlichen : mehrfache staatliche Einrichtungen nach den Aiiorduliligen de- Staate" in der Tagesliteratur und Tagespresse bereits wieder Chrisienthums geregelt sind. z. B. was die Feier des Sonn auf jedem Schritte begegnen. Wenn nun der Begriff des tags und der Feste betrifft. Dem tritt aber nun entgegen, „christlichen Staates" irgendwie fest und sicher deffnirbar daß, wie bereits unzählige Male in den Reden und Schriften und definirt wäre, wenn er erklärt würde als der Staat der der Antisemiten, der Conservativen uild llltrainontaiien er- Gleichberechtigung aller vor dem Gesetze, der Gleichbcrechklärt worden, sie den „christlichen Staat" als einen solchen tigung in der Gesellschaft, wie dergleichen Verpflichtung im angesehen wissen wollen, in welchem allein die Christen die Thun und Lassen aller gegen alle, so würde uns jene Bevollen bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte genießen, Zeichnung völlig gleichgültig lassen. Zwar wissen wir, daß dagegen die Andersgläubigen, d. h. die Juden, wesentlichen der Stifter der christlichen Religion Staat und Gesellschaft Beschränkungen und Ausschließungen unterworfen sind. So als „diese Welt", von welcher „sein Reich nicht sei", bezeichsollen diese von allen öffentlichen Aemtern, staatlichen und nete. Gott und Kaiser nachdrücklich unterschied, also Religion städtischen, entfernt werden und bleiben. Die Gleichberech- und Staat als zwei verschiedene Existenzen erklärte, und daß tigung aller ästaatsaugehörigen soll also atteru zu Gunsten IS