Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 17 (26.4.1881)
- Date
- 1881-04-26
- Page
- Seite 279 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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279 Fieber verheerter Ort, von Dornhecken der Spina Christi umfriedet, das ist der einst palmenreichc Köniqssitz Jericho. Im verfallenen Castell horstet ein alter Scheikh, und ein im Boden verlaufender Quell stillt den Durst von Pisangstaudcn und Rebstöcken. Flüchtlingen gleich kehren rvir Erriha den Rücken, schütteln seinen Staub von den Füßen und treten quer über das Hochtafellaud durch die nackte Steppe unseren Rückweg an. Fliegengeschmeiß quält uns und unsere Thiere. Einer der Scheikhs führt trotz der sengenden Hitze erbarmungslos einen Deserteur, ä la cosaque ans Pferd gebunden, mit sich. Schon sind wir an der Quelle Snltana vorüber und unter dem Schatten der Oelbaumriesen Bethaniens. Noch einmal sagen wir vom Oelberge herab dem trauernden Jerusalem Lebewohl, Lebewohl dem weltentsreindetcn, vereinsamten Lande; dann rasch Jaffa zu. Freudig begrüßen wir seine grüne Flur und das wogende, weltenverbindende Meer! M. v. I’z. Vermischtes. Hochadliche Heirathen. Wir bemerken, daß wir die in folgendem genanten Persönlichkeiten nicht kennen, indeß glauben, daß die hier mit zutheilende Nachricht zeigt, was in Deutschland noch rechtens ist. Das nachstehende Erkenntniß des Reichsgerichts ist kürzlich publicirt worden: Der Fürst Ludwig zu Sayn-Witt genstein-Sayn hatte sich 1867 im Auslande mit einer Tochter des Banquiers Lilienthal in Berlin vermählt. 1876 ist der Fürst gestorben, und die Wittwe ist vom Fürsten Friedrich zu Sayn verklagt mit dem Anträge, ihr das Recht abzusprechen, den Titel einer Fürstin zu Sayn-Wittgenstein- Sayn zu führen und sich des fürstlich Saynschen Wappens zu bedienen. Das Reichsgericht hat, indem cs die Verklagte verurtheilte, folgende Rechtsgrundsätze ausgesprochen: 1. Die Ehe eines Mannes von hohem Adel mit einer dem Bürgerstände angehörenden Frau ist als eine Mißheirath anzusehen, bei welcher also, trotzdem sie eine vollkommene und wahre Ehe ist. die Frau nicht in den Stand des Mannes cintritt, vielmehr ihren bisherigen Stand behält. 2. Das Verlangen auf Aberkennung des Rechtes zum Gebrauche des Titels und Wappens eines adlichen Hauses kann im Wege der Civilklage geltend gemacht werden. 3. Zur Anstellung dieser Klage ist jedes Mitglied der Familie für befugt zu erachten." Anzeigen. werden mit 20 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile berechnet und müssen für die nächst- .M 11 wC folgende Wochennummer bis spätestens Donnerstag eingehen. Dieselben sind ausschliesslich an die Annoncen-Exped. von R. Mosse in Leipzig oder deren Filialen in Berlin, Breslau, Cöln etc. zu adressiren. Die Gemeinde „§<&a<6arc üuttofr“ zu Aertia beabsichtigt einen Prediger an-! znfrellea. Das Gehalt für denselben ist, ohne Nebeneinkünfte, auf 1800 Mk. jährlich festgesetzt. Schriftliche Meldungen mit gefälligen Angaben der persönlichen Verhältnisse beliebe man an unseren Schriftführer Herrn JH. Marcas Heue Jricdridtfrr. 18 gelangen zu lasten; bemerkt wird, daß die Anstellung nur nach erfolgter Probepredigt erfolgen kann, und daß Unkosten für dieselbe nicht vergütet werden. (B. 6265] Der Dorfrand. Ein Elementarlehrer, welcher bereits zwei Jahre an einer Lehr- und Erziehungsanstalt thälig gewesen, sucht bis zum 1. Okr. d. I. anderswo ähnliche Stellung. rB. 6329] Offerten bitte unter Chiffre E. t». au Rudolf Mosse, Braunschwelg. Tie Stelle des EultuS-Beamten hiesigen Ortes soll zum 1. October d. I. neu definitiv besetzt werden. Gut begabte Cantoren, welche den Gottesdienst mit — auch ohne Cbor leiten können, geprüfte Lehrer und Schichter find, auch im Stande bei besonderer Feierlichkeit eine freie Rede zu halten, werden ersucht sich unter Einsendung der qu. Z.-ugniffe und Mittheilung über familiäre Verhältnisse bei Unterzeichnetem Vorstande zu bewerben. ]5389| Die Stelle ist mit einem fixirten Gehalte von Mk. 1800 dotirt und bringt circa 300 Mark Nebeneinkünfte. BÜtow, den 22. März 1881. Der Dorfrand der Zgnaqogenqemeinde L. Cohn. J. Lewiu. 8. Herrmanu. Israelitisches Tochter-Pensionat in Dresden. Unierc Wolmung mit (Karten und Veranda befindet sich seit dem 1. April nicht wie bisher „Vonicu-str.". 'sondern „»alhilden-itr. 44 I “ und können zum l. Mai noch zwei Zöglinge Ausnahme finden. (5905] l)r. J. H. Jacobson und Frau. Tochter-Pensionat u. Lehrerinnen-Bildungs-Anstalt unter Schutz u. Empfehlung erster Schul- Autoritäten, größter Pädagogen Berlins, ist das Institut das einzige derartige israelitische in Deutschland. Prospekte u. Näheres d. d. Vorsteherin Frau Therese Gronau. Berlin, In den Zellen 12. 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