Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1881)
- Date
- 1881-02-15
- Page
- Seite 113 (sequence 17)
- Language
- German
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113 Aus allem bisher Gesagten ist zu ersehen, daß die Ju- Promulgirt. Das Schicksal schien zuletzt gegen die Juden den, trotz des stricten Verbotes, im Lande blieben und zwar entschieden zu haben, da sie doch unwiederruflich des ihnen legaler Weise nur die Brantweinbrenner und Handwerker, bereits sehr lieb gewordenen Landes verwiesen wurden, und Bald darauf aber hieß es. daß sich viele Juden ins Land | dennoch, o Wunder, blieben die Juden nach wie vor niederließen, die da Vorgaben, die erwähnten Gewerbe zu betreiben. ohne daß sie jedoch factisch zu diesem Stande gehörten, und so wurde im Jahre 1732 bestimmt, daß von der „gesammten im Lande wohnenden Judenschaft, bis zum nächsten ordentlichen Landtage, eine Judensteuer im Betrag von -100 Rthlr. Alb. pro anno" erhoben werden solle. Nl Kurland! In dem im Jahre 1754 abgehaltenen Landtage wurde die totale Ausweisung der Juden nochmals ,H) dictirt, und der Erfolg war auch diesmal — daß die Juden im Lande blieben! Ja, noch im Jahre 1776 schrieb der Landtag abermals Allein diesem Zustande war keine lange Dauer beschiej vor, daß die Juden nur noch bis 14 Tage nach Johannis den; denn schon im darauf folgenden Jahre beschloß der Landtag jene Maßregel zu annulliren und dagegen die Ber fügung zu treffen, daß alle in Kurland lebenden Juden, ohne welche Ausnahme, bis zum nächstfolgenden Landtage zu ihrem völligen und allendlichen Abzüge sich vorbereiten sollten.») Ob nun die Juden im Jahre 1735 wirklich, laut Vorschrift, mit geschnürten Bündeln reisefertig standen, wissen die Annalen nicht zu erzählen, dagegen aber wird uns berichtet, daß der in jenem Jahre abgehaltene Landtag dieses drakonische Gesetz — anfhvb. und nur festsetzte, dafür Sorge zu tragen, daß die von den Juden zu zahlenden 100 Rthlr. Alb. einfließen sollten»). Diesen Beschluß schien man in der That ernster die vorigen genommen zu haben, und daher erging im j Jahre 1738 an die Juden die lakonische Weisung, ihre Rück! stände bis zum nächsten ordinären Landtage zu entrichten. Dieser wurde eröffnet und verfügte, daß die Juden, ohne Ausnahme, bis Johannis 1740 das Land und die kurischen Grenzen verlassen müssen!") Diese Vorschrift lautet zwar recht hart, aber ausgeführt wurde sie doch nicht; weil — nun weil der Jude seiner nicht abgetragenen Schuld halber bei seinem häuslichen Herd als Pfand behalten wurde. Eine Strafe, die sich wohl mancher insolvente Schuldner annoch gefallen lassen würde. Ja auch für die damaligen Zustände scheint dieses Mittel kein ganz probates gewesen zu sein, da doch sechs volle Fahre verflossen, ohne daß das gewünschte Resultat erzielt wurde. Aber alles Ding währt seine Zeit. Auch dieser Zustand hatte im Jahre 1746 sein Ende erreicht, indem der in jenem Jahre stattgehabte Landtag wiederum vorschrieb, daß kein einziger Jude, nach Verlaus von 3 Wochen, nach Johannis des Jahres 1747 mehr in Kurland anzutreffen sein soll"). Die Würfel waren gefallen. Das strenge Gesetz war in Kurland zu dulden wären und daß sie. nach Verlauf dieser ihnen vergönnten Frist, das Land für alle Zeiten zu verlassen haben") und — die Juden blieben in Kurland! Ja. die Juden blieben in Kurland und haben bessere Zeiten erlebt. Die fast 100jährige willkürliche Behandlung der Juden ging zu Ende. Keine Judenausweisungen wurden nunmehr dictirt, und ein zweites milderes Jahrhundert in der Geschichte der Juden in Kurland nahm seinen Anfang. (Fortsetzung folgt.) 12' „lieber die Duldung der Juden rc." Seite 31. 13) ibid. Seite 32. 14) Landtäglicher Abschied vom Jahre 1*39 § 7. 15) Laut täglicher Abschied vom Jahre 1746 § 65. Hochzeitsfeier des Sarous Leopold von Rothschild. i lieber die schon erwähnte Londoner Hochzeitfeier des als! Barons Leopold von Rothschild. Sohn des verstorbenen Baron Lionel von Rothschild, mit Fräulein Perugia, ebenfalls aus einer angesehenen Familie, geben wir noch nachstehende Details eines Augenzeugen: „Die Ceremonie nahm den gewöhnlichen Verlauf, die Choral-Begleitung war untadelhaft und nach Beendigung des religiösen Trauungsaktes war der Prinz von Wales der erste, der den Civilakt als Zeuge unterschrieb, wie er sich denn auch überhaupt auf das Leutseligste mit den kirchlichen Beamten unterhielt und sich für die ganze Ceremonie auf das Lebhafteste zu interessiren schien. Das Dejeuner fand um 4 Uhr bei Mrs. Sassoon, Schwester der jungen Frau, statt, eine höchst sashionable Gesellschaft langte dort allmählig an, um, nachdem der Prinz die Hausfrau zu Tische geführt, gleichfalls an der Tafel Platz zu nehmen. Der Prinz brachte die Gesundheit des jungen Paares aus, worauf Herr von Rothschild in wenigen tiefgefühlten Worten antwortete. Ein zweiter Toast auf die Gesundheit des Prinzen von Lord Beaconssield ausgebracht und mit allgemeiner Acclamation ausgenommen, fand einen Widerhall in einer Dankrede des Prinzen, worin derselbe seiner Freundschaft und Achtung für die Familie Rothschild in herzlicken Ausdrücken Worte lieh und deren wohlverdiente Popularität öffentlich hervorhob. Die Festlichkeiten schloffen am Abend mit einem solennen Festessen der Angestellten des Hauses und 16) Landtäglicher Abschied vom Jahre 1754 § 20. 17) Landtäglicher Abschied vom Jahre 1778 § 15.