Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-01-18 · Heft 3 (18.1.1881) · p. Seite 42

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 3 (18.1.1881)
Date
1881-01-18
Page
Seite 42 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227339-3227343--38653-3307895
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

42 Herr I. I. Hirlchmann, Consularagent; für die argentinische zur jüdischen Confession hat das Cullusministerium an die Republik: in Augsburg Herr Max Obermayer, Consul: für isr. Landeskanzlei folgenden Erlaß gerichtet: Belgien: in München Herr M. S. Hirsch, Consul; in Nürn- Vom königl. Ungar. Minister für Cultns und Unterricht, berg Herr S. Neumark, Consul; für Frankreich: in Fürth Z. 30.772. Sr. Wohlgeboren Herrn Martin Schweiger, Präfi Herr P. Offenbacher, Consularagent; für Portugal: in Nürndenten der Landeskanzlei in Budapest, berg Herr Anton Buchmann, Consul; für Sachsen: in Mün- Die an den Justizminister gerichtete und von demselben chen Herr M. Wilmersdörfer, Generalconsul; für Schweden; anher überwiesene Unterbreitung des Ober-Rabbiners zu Sze- und Norwegen: in Nürnberg Herr B. Lang, Consul; für gedin, in welcher die Frage gestellt wird, ob es gestattet sei. Württemberg: in München Joseph Freiherr von Hirsch. Con. sul? Das Berzeichniß kann auf Vollständigkeit insofern keinen! Anspruch machen, als unter den, außer benannten zehn Consularbeamten jüdischer Confession noch functiouirenden 14 Beamten, Mancher sich befinden könnte, der dem Schreiber dieses nicht als Isr. bekannt ist. Die zahlreiche Vertretung von 10 Isr., welche auf 24 Consularbeamte in Bayern treffen, zeugt von der hervorragenden intellectuellen Stellung der Israeliten in Bayern. — Herr Dr. Wilhelm Königswarter in München, einer der größten Wohlthäter und Ehrenbürger hies. Stadt, hat der hies. zum ehrenden Gedächtnisse seines verlebten Vaters von ihm begründeten Simonsstiftung zur Bertheilung von Preisen an würdige Lehrlinge und Gesellen, aus Anlaß des 25jährigen Bestehens der Stiftung neuerdings, Mark 10o0 zur Vermehrung des Grundstockvermögens zugewendet. O esterreich-Ungarn. Wien, 3. December (Privatmitth.) Jede energische Aeußerung der öffentlichen Meinung auf dem Gebiete, das uns zunächst angeht, ist gegenwärtig von Bedeutung. Daher hier auch Folgendes: Die „KaiserJoseph-Feier" ist auf's Herrlichste und in wahrhaft populärem Sinne vor sich gegangen. Eines der schönsten Momente in der langen Reihe von Festlichkeiten bildet der Fest-Commers des deutsch-österreichischen Lesevereins, zu welchem sich viele bedeutende Notabilitäten eingefunden hatten. Unter den Rednern leuchtete der Student Schulz — kein Jude — hervor, der im Laufe seines Toastes sagte — wir führen seine Worte aus dem „Neuen Wiener Tageblatt" an —: „Diese Feier wird zur ersten Pflicht in einer Zeit, wo manche josefinische Errungenschaft — incredibile dictu — zu vergehen droht, nicht nur in unserem Vaterlande; in ei, ner Zeit, da in der Reichsstube zu Berlin eine Debatte möglich ist, über welche der große Kaiser entrüstet und empört sein Haupt schütteln und — wie einst — zu einigen seiner Räthe sagen würde; „Habt Ihr denn keine Schamröthe in Euren Wangen?" . . . (Minutenlanger Beifall.) Aus Ungarn, im December. Daß der Antrag Jrünyi's auf ein Gesetz über unbedingte Religionsfreiheit trotz der Versicherungen Trefort's und Tisza's nicht ohne Grund ist, geht aus Folgendem hervor: In Angelegenheit des Uebertrittes von einer christlichen den nach Szegedin zuständigen und in Wien zum jüdischen Glauben übertretenen A. K. mit einem jüdischen Mädchen daselbst, das er zu heirathen beabsichtigt, zu trauen — übersende ich Ew. Wohlgeboren mit dem Aufträge, daß Sie dem genannten Ober-Rabbiner folgende mit dem Herrn Justizminister gemeinschaftlich vereinbarte Enunziation mittheilen mögen: Unsere vaterländischen Gesetze gestatten nur den Uebertritt zu einer der gesetzlich rezipirten christlichen Confessionen, sie verbietet jedoch ausdrücklich den Uebertritt der Christen zum jüdischen Glauben. Der Umstand, daß A. K. zum jüdischen Glauben in Wien übertreten ist, ändert an der Sachlage nichts, nachdem A. K. ungarischer Staatsbürger ist, und daher im Falle des Uebertritts der ,statn8 per8oua1i8" nach unseren vaterländischen Gesetzen zu beurtheilen ist. Der im Auslande erfolgte Uebertritt zum jüdischen Glauben ist daher für ungesetzlich und A. K. auch derzeit noch als zur röm.-kath. Kirche gehörig zu betrachten. Nachdem aber unsere Gesetze eine Ehe zwischen Christen und Nichtchristen für giltig nicht anerkennen: so wäre eine zwischen A. K. und einem jüdischen Mädchen zu schließende Ehe schon von vornherein für null und nichtig zu betrachten, welche daher abzuschließen den Seelsorgern bei sonstiger Anwendung der §§. 256, 257 des Strafgesetzbuches nicht gestattet ist. Budapest, 27. Oktober 1880. Im Aufträge des Ministers: Gedeon Tanürky m. p., Staatssekretär." Bereits vor zwei Jahren, als die ersten Spuren der diesmal deutlich lautenden ministeriellen Enunziation fühlbar wurden, hat bekanntlich die israelitische Landeskanzlei in einem an das Abgeordnetenhaus gerichteten Memorandum unter Hinweis auf die Unhaltbarkeit der jetzigen Zustände um die gesetzliche Rezipirung der jetzigen Confession angesucht, doch hat das Abgeordnetenhaus sich nur in die Regelung der mit dem jüdischen Schulfond zusammenhängenden Fragen eingelassen. Da nun die Fälle, daß ungarische Staatsbürger christlicher Confession in Wien zum Judenthum übertreten und daselbst auch Ehen eingehen, die hierzulande nicht respektirt werden, sich sehr oft wiederholen und die gesetzliche Re-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.