Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1880)
- Date
- 1880-10-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Mtkgemeine Zeitung -es Iudenthums. Ein impartciischcs Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich I einmal in 2 bis 2*/» Bogen. Preis Vierteljährig SMark. Inserate werden , mit 20 Ps. für die dreigeipaltene Petitzeile oder deren Raum berechnet. I Alle Postämter (Postzeitungsliste Rr. S5) und Buchhandlungen nehmen! Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipplon in Bonn. Verlag von Baumgärtncr's Buchhandlung in Leipzig. j In redactionellen Angelegenheiten I > wende man üch an vr. £. ptiilippfon in Bonn: hinsichtlich der Jnlerate an R.! > Moffe in Leipzig und dessen Filialen I l in Berlin, Breslau :c. , Znlrrark, welche bis 0-nncr,tag eingehcn,! finden in der darauffolgenden illummer | Berücksichtigung. Beilagen werden mit 12 Mark berechnet. 44. Zahrgaug. Leipzig, den 26. October 1660. JVo. 43. Inhalt. Leitende Artikel: Protest gegen eine öffentliche Dispularion in Sr. Petersburg. — Einige Bemerkungen zu: „Die Krisis des Christen!hums in der modernen Theologie." — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Leipzig, Jever, München. — Holland: Aus dem Haag. — Italien: Turin. — Rußland: Moskau. — Rumänien: Wien. — Amerika: Derroit, Cleveland O. — Bonn: Notizen, Literarische Notizen. — Feuilleton: Amatus Lusitanus (if>li—I566j: Eine biographische Srudie. — Vermischtes. Zeile m&c ö/rti'ßcf. Bonn, 17. October. Protest gegen eine öffentliche Disputation in Lt. Petersburg. Nach uns zugekommenen Briefen aus St. Petersburg hat Herr Zederbaum, Redacteur des „Hamelitz", den Herausgeber judenseindlicher Schriften Ljutostomsky zu einer öffentlichen Disputation über das Judenthum herausgefordert, und soll diese Disputation im Ministerium stattsiuden. Verhält sich dies wirklich so, so gewinnt hierdurch diese Disputation einen osficiellen Charakter; sie geht gewissermaßen unter der Autorisation der Regierung vor sich; und dies veranlaßt uns, schon jetzt gegen den ganzen Vorgang im Namen des Judenthums und der Judenheit nachdrücklich Verwahrung einzulegen. Herr Zederbaum ist ein verdienter Mann, dessen unermüdliches Streben wir gern anerkennen, ein gewandter hebräischer Stylist; wir persönlich haben von ihm in einem wichtigen Momente einen kräftigen Beistand erfahren. Hier aber hat er sich von seinem Eifer zu einem Schritte verleiten lassen, den wir nicht billigen können. Zwischen einem schriftlich geführten Streite und einer mündlichen Disputation ist ein himmelweiter Unterschied. Bei jenem liegen die Gründe, liegt die ganze Beweisführung aller Welt vor; Andere können zu aller Zeit eingreifen, Jrrthümer berichtigen, Mängel verbeffern, Lücken aussüllen und den Streit sortsühren. Nichts von allem Dem bei einer mündlichen Disputation; hier concentrirt sich Alles aus zwei bestimmte Persönlichkeiten; hängt Alles vom Wissen und Können, von der Befähigung, Gelehrsamkeit, Sprachgewandtheit und Geistesgegenwart derselben ab, und Sieg oder Niederlage werden deshalb nicht von der Güte der Sache, von der Energie der Argumente, sondern von zufälligen Eigenschaften und Umständen bestimmt. Stellen nun zwei Personen einen solchen Disput privatim zu ihrem Vergnügen oder ihrer Belehrung an, so kann man nichts dagegen einwenden und der Ausgang uns sehr kalt lassen. Ganz anders aber verhält es sich, sobald eine solche Disputation einen öffentlichen, ja sogar einen osficiellen Charakter annimmt, wenn sie im Angesichte hier der ganzen russischen Gesellschaft und der russischen Regierung geschehen soll. Hier haben wir, die sämmtlichen Betheiligten, das Recht zu fragen: wer hat den Mann beauftragt, eine solche Herausforderung zu erlassen? Wer hat ihn zum Vertreter der Gesammtheit gewählt und bevollmächtigt? Besitzt er selbst nur die geringste Autorisation, etwa durch eine anerkannte Stellung, durch ein Amt, durch eine entschieden hervorragende Leistung? Wir müssen dies leider bei Herrn Zederbaum verneinen, der, bei aller sonstigen Begabung, nicht einmal ein Fachgelehrter ist und selbst in der jüdischen Theologie keine regelmäßigen Studien gemacht hat. Wir müssen daher nachdrücklich vor jedem öffentlichen und osficiellen Charakter dieser Disputation, vor dem Verlause und Ausgang der- 4:i