Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 41 (12.10.1880)
- Date
- 1880-10-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Zeilun Mtlgemeine des Audenlhums. Ein unpartciischcs Organ für aUrs jüdische Interesse. Diese Zeilunz, erfcbeint wöchenllich , einmal in 2 bis 2*/» Bogen. Preis; Vierteljährig :tMark. Inserate werden! mit -'0 Pf. für die Petitzeile oder deren Aianm berechnet. > Alle Postämter (Postzeitungsliste j Nr. »5) und Buchhandlungen nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippsou in Bonn. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Angelegenheiten ' wende man sich an vr. i. vhilippson in , Bonn; hinsichtlich der Inserate an 9t. ■ I Moffe in Leipzig und dessen Filiale» . in Berlin, Breslan re. > . Zascrale, welche bis Sonaerrtageingehen, > finden in der darauffolgenden Rümmer ■ > Berücksichtigung. Beilagen werden mit 12 Mark berechnet. 44. Jahrgang. Leipzig, den 12. Oktober 1880. 41. Inhalt. Leitende Artikel: Was ist fremd? II. — Die Interpellation Stefan Miklns' im ungarischen Abgeordnetenhause. — Spinoza und Kant. — Zeitungsnachrichten: Deuts chland: Berlin, Leipzig, Breslau, Aus Baden. — Oesterreich-Ungarn: Wien. -- Frankreich: Paris. — Serbien: Belgrad. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Samuel Oppenheimer und Söhne. — Die Familie Höchheimer. — Ein abenteuerlicher Arzt. — Vermischtes: Die Unkenntniß der Bibel. Bonn, 0. Oktober. Was iK fremd? II. Wir müssen noch auf einen wesentlichen Punkt etwas näher eingehen. Alle, die gegenwärtig als Gegner der Juden auftreten, haben im Sinne, die Gleichberechtigung wieder aufzuheben und die Juden mehr oder weniger von Neuem Beschränkungen und Ausnahmegesetzen zu unterwerfen. Einige von ihnen sagen freilich, daß sie dies durchaus nicht wollten und beabsichtigten; aber sie widersprechen hiermit den von ihnen vorgebrachten Anschuldigungen, und es verhält sich damit wie mit den Protesten der ultramontanen und reactionären Blätter, daß sie Pöbelaufläufe gegen die Juden nicht wollen und beabsichtigen, während sie beständig mit denselben drohen und sie auf jede Weise hervorzurufen suchen. Diese Extremen stehen auch nicht an, die Ausschließung der Juden von allen Staatsämtern, womöglich auch von der Presse, und nicht minder gewerbliche Beschränkungen zu fordern. Sie wollen weit hinter 1812 zurückgehen und eine 70jährige Gesetzgebung aufheben. Tiejenigen nun, welche mit der Sprache so weit nicht heraus wollen, schlagen einen anderen Weg ein; sie behaupten ohne Weiteres, daß die Gleichberechtigung gar kein wirkliches Recht sei, daß der Staat die Freiheit habe, bürgerliche und staats. bürgerliche Rechte nach Belieben zu gewähren oder zu versagen, so daß die Emanzipation der Juden nur ein Geschenk, ein Act der Toleranz sei. Mit dieser These wollen sie selbstverständlich schon jetzt eine zukünftige Rechtsentziehung be-! gründen. Herr v. Treitschke war der erste, der in leichtfertigster Weise diesen Satz hinwarf, und der jüngste dieser judenfeindlichen Schriftsteller, der Pfarrer Brake in Oldenburg, dessen Opus wir in vor. Nr. besprachen, spricht sich ebenso aus. Er sagt S. 65: „So gewiß die Verleihung des Bürgerrechtes und der Cultusfreiheit an die Inden nicht die selbstverständliche Anerkennung ihrer Natur- und Menschenrechte, sondern nur die Declaration eines ganz positiven staatlichen Willens in einem besonderen Falle bedeutet, so gewiß hat er damit nicht aus sein unveräußerliches Hoheitsrecht verzichtet, über die Zulassung jeder neuen Religionsgesellschast und über ihre Verträglichkeit mit seinen allgemeinen Staatszwecken, wie mit der Gesammtknltur seiner bisherigen Unterthanen in jedem einzelnen Falle lediglich von sich ans zu entscheiden. Auch den Inden hat er Bürgerrecht und Cultusfreiheit gewiß nur deswegen ertheilt und ertheilen können, weil sie eine mit dem Christenthum seiner übrigen Bürger nicht absolut unverträgliche Religion bekennen, und weil sie wenigstens zur Zeit ihrer Emanzipation sich in so verschwindender Minorität befanden, daß sie die Einheit des sittlich, religiösen Fundaments in unsrem Volke erheblich zu alteriren außer Stande waren." Ferner: „Solange deshalb die Christen diese herrschende Majorität und damit den concreten Inhalt des staatlichen Willens bilden, hat der Staat das Recht, sich 41