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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-08-03 · Heft 31 (3.8.1880) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 31 (3.8.1880)
Date
1880-08-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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"Allgemeine Leitung des Zudenlhums. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmat in 2 bis 2'/» Bogen. Preis BierteljähriA SMar!. Inserate werden mit 2V Pf. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Postämter (Postzeitungsliste Rr. 95) und Buchhandlungen nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipplon in Bonn. Verlag von Banmgärtuer's Buchhandlung in Leipzig. Beilagen werden mit 12 Mark berechnet. I In redactionellen Angelegenheiten wende man stch an vr. (. Philipps»» in Bonn: hinsichtlich der Inserate an R. I Moffe in Leipzig und dessen Filiale» , in Berlin» Breslau re. l Jaserale, welche bis Saaaerilag eingehen, finden in der darauffolgenden Rümmer Berücksichtigung. 44. Zahrgaug. Leipzig, den 3. August 1880. Ko. 31. Inhalt. Leitende Artikel: Ein protestantisch-jüdisches Gewerbe-Stipendium. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Dentschlaud: Berlin, Fürth, Coburg, Bremen. — Oesterreich-Ung arn: Lemberg. — Frankreich: Paris. —Marokko: Madrid. — Amerika: New Park. — Bonn: Notizen. — Bonn: Literarische Notizen. — Feuilleton: Emanuel Porto und Joh. Buxtorf. — Simon Höchheimer. Oci fc'viZ'e £1« Bonn, 28. Juli. Ein protestantisch-jüdisches Gewerbe-Stipendium. Bon Herrn I. Masur, dem Borsteher der jüdischen Gemeinde in Coburg, erhalten wir die Abschrift einer Stiftungsurknnde, die an sich schon Jntereffe besitzt, aber um so mehr der Veröffentlichung werth ist, weil die Stiftung von unfern Glaubensgenoffen seit Jahren nicht benutzt worden, was seinen Grund wahrscheinlich in der Unkenntniß innerhalb der betheiligten Kreise hat. Im Jahre 1861 stiftete der herzoglich-sächsische Kammerherr Freiherr von Rast ein Capital von mehr als 40,000 Gulden zu einem Gewerbestipendium. Ausgehend von dem Gedanken, dem ärmeren Theile der arbeitenden Claffen nach seinen Kräften zu Hilfe zu kommen, bestimmte er den Ertrag des Capitals namentlich zur Unterstützung von Handwerkslehrlingen. §. 1. drückt diesen Zweck mit den Worten aus: „junge Leute für irgend ein Gewerbe oder einen Fabrikationszweig heranzubilden und tüchtig zu machen," und § 5.: „Den Abwurf des Stiftungscapitals aber hat der Magistrat alljährlich zu dem Zwecke zu verwenden, um Söhne unbemittelter Eltern, welche sich einem Handwerks- oder Fabrikationszweige, nicht aber dem Künstlerstande widmen wollen, bei tüchtigen Lehrherren unterzubringen und das Lehrgeld zu bezahlen." § 6. enthält nun die bemerkenswerthe Bestimmung: „Jedoch sollen dann nur Lehrlinge, welche Protestanten irgend einer Confesfion, oder Israeliten find, Theil zu nehmen haben, und zwar in dem Berhältniß, daß zwei Drittel der zu vertheilenden Summe auf Protestanten, ein Drittel aber ans Israeliten zu rechnen find. Den Lehrlingen sollen bei ihrem Austritt, wenn sie gute Zeugniffe von ihren Lehrherren beibringen, lOGulden Weggeld ausgezahlt werden. Die Lehrlinge können aus allen deutschen Staaten, mit Ausnahme des Königreichs Baiern, für welches der edle Stifter besonders gesorgt hat, sein, „doch darf hierbei die Norm, daß im Ganzen °-/3 auf Protestanten, Vs auf Israeliten aus Mitteln der Stiftung zu verwenden find, keineswegs überschritten werden." Doch müssen die Bewerber deutschen Ursprungs sein. Man wird anerkennen, daß diese Bettheilung unter Protestanten und Jsraelüen einen überaus humanen Charakter bezeugt, um so mehr, als das Maaß für die Israeliten weit über deren nummettsches Berhältniß sowohl im Herzogthum Coburg als im ganzen deutschen Reiche hinausgeht. § 9. lautet: „Wird an der zur Verwendung bestimmten Jahressumme bei Protestanten oder Israeliten ein Ueberschuß gemacht, so ist aus diesem ein Reservefond anzulegen, welcher gettennt von dem Stiftungscapitale gehalten, aber nach denselben Bestimmungen verzinslich angelegt und verwaltet wird. Alle Ueberschüffe künftiger Jahre werden ebenfalls jederzeit zu dem Reservefond geschlagen, sowie auch die Zinsen aus diesem selbst." — Freiherr von Rast stiftete zu gleicher Zeit IO Betten im Coburger Land- 31

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