Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 119 (4.10.1838)
- Date
- 1838-10-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 119. II. Jahrgang, Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König». Sächsischer allergnädigster Concesiion.) Leipzig, den 4. October 1838. Zeitungsnachrichten. Magdeburg, 23. Sept. (Privatmitth.). Der Herr Rabbine Leopold Schott in Randegg in'Baden und der Klausrabbine Herr H. Wagner zu Mannheim haben, ein jeder auf 25 Exemplare der Jugendschristen, die in No. 95 besprochen wurden, subscribirt. In kurzer Zeit wird ein Aufsatz von der Hand des Herrn Dr. Zunz Aufschluß über die riixnp geben, wozu ihm die Materialien von einem unsrer Freunde übergeben worden. — Die Novelle, welche wir als Seitenstück der „Marannen" schon vor einigen Monaten versprochen haben, nahet sich ihrer Vollendung. St. Petersburg, .8. Sept. Ein von Sr. Maj. dem Kaiser bestätigtes Gutachten des Reichs-Raths bestimmt, daß jüdische Soldaten, welche die gesetzliche Frist ausgedient haben, bei erlangtem Abschiede, gleich den übrigen subalternen Kriegern des christlichen Kultus, nach den darüber für die Aufenthalts-Orte der Juden im Allgemeinen vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen anzusiedeln sind. Zufolge derselben darf diese Ansiedelung nicht an solchen Orten statt haben, die von der Reichs-Grenze nur 50 Werste entfernt liegen. (Pr. St.) Berlin, 5. Sept. Das Fr. I. enthalt Folgendes: „Es liegt im Geiste der Zeit, daß auch. in den hiesigen Freimaurer-Logen auf Anregung aus Frankfurt a. M. und Hamburg vor einigen Tagen berathen worden ist, ob Juden in dieselben ausgenommen werden sollen. Die Landes-Loge und die zu den drei Weltkugeln haben solches gleich negkrt, da nach ihrer Behauptung ihr Institut ein rein christliches und nicht ein rein menschliches sei. E)ie Loge von Royal-Pork hingegen, eine Tochter Englands, i ist auf humanere Statuten gegründet, und soll einen Jeden ohne Religions-Unterschied in ihren Bund aufnehmen. Die Mitglieder derselben und die übrigen Töchter- Logen hielten hier deshalb eine große Berathung, worin 13 Stimmen für die Aufnahme der Juden, und 9 Stimmen dagegen waren. Dennoch kam es zu keiner Entscheidung. Die Sitzung wurde auf 7 Jahre vertagt, wo gerade eine Revision der Statuten stattfindet. Aus Furcht, die Minorität' würde bei der Aufnahme der Juden zu den andern Logen übergehen, ist eine fernere Berathung darüber auf so lange Zeit hinaus verschoben worden. — " (So spiegelt sich denn die Zerfallenheit der Gegenwart, die Unsicherheit aller Principien und Ansichten auch bei den Freimaurern heraus. Die Logen des einen Landes behaupten, sie hatten ein christliches Institut, die eines andern,' sie hatten ein rein menschliches. Das fallt schlimm aus für die Geheimlehren eines Bundes. Denn wenn die einzelnen Glieder des Bundes nicht einmal über den Inhalt dieser Lehren einverstanden sind, so müssen sie jeder Bestimmtheit ermangeln. Ist es wahr, daß die Logen christliche Institute sind, so können die Juden freilich keinen Anspruch auf den Eintritt machen, so wenig wie sie Mitglieder einer christlichen Kirche als Juden sein können,^ und sie müssen verzichten. Ist jenes aber nicht wahr, so können die Logen den Juden den Eintritt nicht verweigern, ohne sich höchst lächerlich zu machen. Das müssen die Logen unter sich ausmachen. Wie steht es aber mit Euch, ihr Herren, die ihr den Juden stets Absonderung und Jsolicung vorwerfet. Hier war ein neutrales Gebiet! Hier konnten sich die Eonfessionen frei begegnen — aber die Juden werden zurückgewiesen. Wem gebührt der Vorwurf?-Red.) Prag, 19. Sept. (Privatmitth.). Das Hier in letzterer Zeit in unserer Gemeinde angeregte Streben, eine bessere Gestattung der Verhältnisse herbeizuführen, äußert sich nach allen Richtungen hin. Bereits besteht hier eine Kleinkinderbewahrschule, die erste jüdische Anstatt dieser Art, und bald wird unter der Oberleitung der Madame Caroline Löw eine höhere Lehr- und Erziehungs-Anstalt für jüdische Mädchen ins Leben treten, für deren Gedeihen und höchst segenreiches Wirken, nicht nur die ausgezeichnete Persönlichkeit der eben so geistreichen als gemächlichen Unternehmerin, sondern auch die bedeutenden Mittel, die zu deren Verwirklichung angewendet werden, eine sichere Bürgschaft leisten. Jedes Fach wird durch die anerkanntesten und bewährtesten Lehrer und Meister besorgt werden. Möge ein so wohlthätiges Unternehmen, auch die nöthige Unterstützung finden. — Tages-Controle. Dresden d. 4. Sept. 1838. Das sächsische Gesetz. Die heute abgesendete No. des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Königreich Sachsen enthält das beim