Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1880)
- Date
- 1880-05-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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"Allgemeine des Audenlhums. Ein nnpartciWcs Organ für alles jüdische Interesse. Diele Zeilung erlckeint wöchentlich einmal in 2 diS •-’*/» Bogen. Prei-7- : Bierleliüdrig 2Marl. Inserate werden i mit 20 Pf. für die Petikzeile oder deren 1 Raum berechnet. : Rite Postämter (Postzeitungsliste 'Kr. »'•) und Buchdandlunge» nedmen j Bestellungen an. Herausgegeben von NaLchiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Angelegenheiten > > wende man sich an vr. i. Pnuippion in Bonn: hinsichtlich der Inserate an R-! I B.'offe i» Leipzig und dessen Filiale» , in Berti», Breslau rr.! Znierale, welche bis Vonner,iag erngehen,; linden in der daraufsolgenden Nummer! i Berücksichtigung.! Beilagen werden mit 12 Mark berechnet. 44. Jahrgang. Leipzig, den 11. Mai 1880. JVß. 19. Iabalt. Leitende Artikel: Etwas über Tradition und mündliche Lehre. — Das Vorrecht des Kohen und Leviten beim Aufruf zur Thorah. — Ein absurdes rabbinisches Gutachten und eine versuchte wahrheitswidrize Rechtfertigung desselben. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Bonn, Stettin, Fünh. — Belgien: Brüssel. — Oesterreichs Ungarn: Wien, Von der Donau, Pest. —Ruß land: Petersburg. — Frankreich: Paris. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Vermischtes: Körpermaß der Männer in Ungarn. — Correspondenz: Aus Rheinhesscn, im April. Die Achawa. iccitcnC'c CI; fikcl’. Bonn, Mai. Etwas über Tradition und mündliche Lehre. In der jüngst erschienenen inhaltreichen Schrift des Rabbiners vr. M. Jo?l (Breslau, Schottländer, 1^80): „Blicke in die Religionsgeschichte zu Anfang des zweiten christlichen Jahrhunderts“ heißt es S. 56 ff.: „Der Ausdruck „mündliche Lehre" wird gemeinhin als Wechselbegriff für die jüdische „Tradition" genommen. Dennoch sind beide Ausdrücke nicht identisch. Es lag ursprünglich keineswegs im Wesen der Tradition unaufgeschrieben zu sein." Der Ners. nennt nämlich „Tradition", was die Talmudisten mit r.bzp bezeichnen, und da nun öfter im Talmud Aussprüche der Propheten und selbst aus den hagiographischen Schriften "ci genannt werden, so ergiebt sich hieraus, daß sie auch die prophetischen und hagiographischen Schriften als zur „Tradition" gehörig, ansahen. Jor-l führt hierfür zwei Beispiele an, Mischnah Taanit 2, 1. und Rosch Haschanah 7, 1. Er hätte auch besonders das. 10, 1. anführen mögen, wo ausdrücklich hinzngefügt wird: ~r,:n -nzro rprp "c*v. Er fährt fort: „Ter Ausdruck „mündliche Lehre" für alles Nicht-Pentateuchische kann erst spät geprägt worden fein, zur Zeit, wo geschichtliche Umstände das Verbot veranlaßten, sei es die Erklärungen und Erweiterungen der Schrift auszuschreiben, sei es selbstständige Bücher mit der Prätenfion abzufaffen, sie den vorhandenen biblischen Bückern als ebenbürtig anzureihen." Er bezieht sich dabei auf die Vorrede des Buches Sirach. Unser Autor datirt das Verbot, Halachoth aufzuschreiben, von der Regierungszeit der Salome Alexandra (70 bis 70 v. d. gew. Ztr.) unter dem Snnedrialhaupte Simon b. Schetach. — Es wird wohl nicht ungeeignet sein, diese Sätze noch etwas genauer zu prüfen. Die grundlegende Stelle für die talmudische Auffaffung bleibt Aboth 1, 1.: „Moses empfing die Lehre (rrr.n ^~p) vom Sinai und überlieferte sie (mD?;*.; dem Josua, und Josua den Aeltesten, und die Aeltesten den Propheten, und die Propheten überlieferten sie den Männern der großen Versammlung." Tie Ausdrücke dieses Paragraphen geben richtig die zwei Momente an, aus denen die Tradition besteht: das Empfangen von den früheren Geschlechtern C^p) und das Ucberliefern an die späteren Geschlechter (~3d). Hieraus die beiden Ausdrücke r,yzp und r.-oo *). Daß „vom Sinai" die göttliche Offenbarung bezeichnet, welche die Quelle der Lehre für Moses war, ist selbstverständlich. Die Frage ist nun: was ist hier unter m:n, dem Gegenstände des Empfangens und Ueberlicferns, zu verstehen? Allein es wird bald ersichtlich, daß der Pentateuch selbst nicht verstanden sein kann. Dieser war Eigenthum des gesammten Volkes und wurde als Buch den Leviten und Priestern zur Aufbewahrung übergeben (5 Mos. 81, 25). Es hätten demnach, wenn vom 1) In diesem Sinne heißt eS Aboth t:'-: ''D wo es freilich von den Comment. buchstäblich aus die übliche Schreib^ I weise deS ^chrifttextes beschränkt wird — wozu kein Grund vornegl. 18