Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-10-02 · Heft 118 (2.10.1838) · p. Seite 477

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 118 (2.10.1838)
Date
1838-10-02
Page
Seite 477 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3224856-3224975--01323-3307160
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

477 die Anstalten leiten und beaufsichtigen, die diesem hohen Zwecke gewidmet sind. Will aber der Rabdine diesen Anforderungen der Gegenwart genügen, will er den Erwachsenen Lehrer, und der Jugend Erzieher und Bildner sein, so muß er vor Allem selbst an wissenschaftlicher Kenntniß weit über seine Pflegebefohlenen hervorragen; muß von den Höhen der Wissenschaft das Gebiet des jüdisch-religiösen Lebens überschauen und beleuchten können, muß mit der großen Kunst der Erziehung und Bildung der Jugend vertraut und selbst Meister und Vorbild sein in jedweder Bildung und Veredlung der Sitten. Forderten nun aber, wie wir gesehen, unsere Religionslehrer von den Mitgliedern des Sanhedrin außer der Kenntniß des jüdischen Gesetzes noch viele andere Kenntnisse und Fertigkeiten, weil ihr Wirkungskreis es nöthig machte, so sind obige Anforderungen an den jetzigen jüdischen Volkslehrer gewiß gerecht, 0a von ihnen der wichtigste Theil seiner Berufsthatigkeit abhängt, da nur ihre Befriedigung ihn in den Stand setzt das unentbehrlichste gesetzliche Requisit, das fcm" des Jore Dea, im Sinne und Geiste der jetzigen Zeit zu erfüllen. Nur dann, wenn man uns Nachweisen könnte, daß dieser Geist ein irriger, ein widerreligiöser, ein sündhafter sei, würden wir auch von seinen Anforderungen abstehen dürfen. Waren denn nickt unsere gottbegeisterten Propheten hochgebildete, in Erleuchtung des Verstandes und Veredlung der Sitten weit über ihre Zeitgenossen hervorragende Männer; waren sie nicht Volksredner im vollendetsten Sinne des Wortes; verkündigten sie nickt mit kühnem Gedankenschwunge und feurig-beredter Zunge des Herrn Macht und der Tugend Größe? Lehrten und predigten sie anders als in der Sprache des Volkes, und wählten sie nicht, als die hebräische nicht mehr eine solche war, statt derselben die chaldaische? Zeigt uns dieses nicht das Beispiel von Daniel, von Esra, von Nehemia? Haben nicht die Lehrer des Talmuds selbst sich mit sehr vielen Wissenschaften und verschiedenen Sprachen des Atterthums befreundet? Beweisen dies nicht unzählige Aeußecungen derselben? Waren nicht gerade unsere berühmtesten Lehrer: Maimonides, Aden Esra, Kimchi, Abarbanel, Bechai, Jehuda Halewi, Nachmanides u. A. in philosophischer und rhetorischer Bildung ausgezeichnet, und hielt der größte Theil derselben es nicht für Pflicht, für unerläßliche Pflicht, in der Landessprache, der arabischen, das Volk zu belehren, und darum in derselben ihre Schriften abzufassen? Nein, die jetzige Zeit ist wahrlich nicht im Jrrthume, wenn sie in dem Rabbinen nicht blos den Wächter und Hüter des Ceremonialgesetzes, sondern zugleich den begeisterten Volkslehrer, den eifrigen Jug endbildner, den Prediger wahrer Tugend und Frömmigkeit, das sittlich hohe und menschlich würdige Vorbild seiner! Gemeinden sehen will, und wer hieran noch zweifeln kann, > wem ceremonielle Strenge und rituelles Wissen mehr I gilt, als alles sittliches Leben und Wirken, dem wiederholen wir nur die Worte, welche jener fromme Gelehrte einem Achnlichgesinnten zurief: ■paro nnw ptr* mta tö'-vn sinaiD : rrnsbn n:nm tmn üswiab ysn asm „Statt daß du über Ehescheidungen und Trauungen predigst, Dinge, die zu hören, weiter nicht frommen, predige doch über die Pflichten des Herzens." So kommen wir denn in der fraglichen Angelegenheit auf folgendes Endurtheil, welches gestützt auf die triftigsten Gründe der Vernunft, bewahrt durch die Aussprüche unserer Gesetzeslehrer, und gerechtfertigt durch die überall herrschende Observanz, die Oeffentlichkeit nicht scheut: „Entspricht der Sohn des sel. Oberrabbinen Akiba Eger den Anforderungen der jetzigen Zeit, vereinigt er mit den nöthigen rabbinischen Kenntnissen, eine tüchtige, wissenschaftliche, rhetorische und pädagogische Bildung, so würde das Andenken an die treue Berufsthatigkeit seines Vaters und Vorgängers bei der Wiederbesetzung seiner Stelle ihn eine besondere Berücksichtigung ansprechen lassen, falls nämlich die Erblichkeit des Rabbinats in Posen herkömmlich sein sollte. Entspricht er aber den gedachten Anforderungen nicht, dann unterliegt es in keinem Falle dem mindesten Zweifel, daß er denen, welche denselben Genüge leisten, bei der fragt. Wahl nachstehen müsse."' Wir schließen diese Betrachtung mit dem Vertrauen, zu welchem die eben so fromme, als erleuchtete Gesinnung des Gemeindevorstandes in Posen berechtigt. Es ist eine große, heilige Angelegenheit, die derselbe jetzt zu vertreten hat, und seine Stellung ist um so schwieriger, als sich zwei Partheien inmitten der Gemeinde gegenüber zu stehen scheinen. Allein der richtige Begriff von einem Vertreter und die lebendige sittliche Ueberzeugung von den Pflichten eines solchen, wird auch hier den rechten Weg zeigen. Es ist nämlich eine große Täuschung, wenn man glaubt, der Vertreter habe nur die Ansichten, Wünsche und Forderungen der Mehrheit seiner Eommittenten zu vertreten. Es können ja diese Ansichten irrig, diese Wünsche ungerecht, und diese Forderungen nicht in wahrem Interesse der Gemein-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.