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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-10-02 · Heft 118 (2.10.1838) · p. Seite 476

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 118 (2.10.1838)
Date
1838-10-02
Page
Seite 476 (sequence 2)
Language
German
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476 sehr zufrieden; Ersiere, damit die Nabbinen keine Reformen vornehmen, i'und Letztere, weil sie keine vornehmen. Sollen nun unter solchen Umstanden die badischen Nabbinen Synoden halten? — Leopold Schott. Frankfurt a. M., 7. Sept. (Privatmitth.). Bei abermaliger Durchsicht dieser Zeitung fallt mir so eben eine Anfrage in die Augen, welche ich zur Zeit im Drange der Arbeiten übersehen hatte, und erlaube mir daraus gebührend zu antworten. In No. 76. nämlich wird von Seiten eines Menschen-, freundes die Frage aufgeworfen, warum ich in einem Aufsätze, den ich im Jahre 1834 der Darmsi. Allgem. Kirchenzeitung übergab, und worin ich erwähne, daß in einem christlichen Staate Europa's der größte Theil einer Iuden- Gemeinde seit 8 Jahren wegen angeblicher Tödtung eines Christenkindes im Kerker schmachtete, nicht den Namen des Staates nenne, wo solche Ignoranz herrsche und solche barbarische Justiz geübt werde? Hierauf dient folgendes als Auskunft. Als ich im Jahre 1831 meine Schrift gegen Chiarini herausgab, erwähnte ich im Manuscript der Einleitung der ganzen Sache mit einiger Ausführlichkeit, und machte sowol die Regierung als die drei Gemeinden (denn dasselbe Schicksal traf zwei Jahre nacheinander drei Gemeinden, jede insbesondere) namhaft. Die Zensur fand jedoch einiges Bedenken, eine so schwere Anklage durchgehen zu lassen, ohne sich durch Dokumente von der Wahrheit der Sache überzeugt zu haben. Diese Dokumente durfte ich aber nicht vorzeigen, weil man mir solche nur zu dem Zwecke mitgetheilt hatte, damit ich mich an höchster Stelle mittelst einer Denkschrift für die Unglücklichen verwenden möchte, ja jeder anderweitige Gebrauch mir ausdrücklich untersagt war, indem er die Aussteller leicht in verdrießliche Verantwortung verwickeln konnte. Da mir inzwischen daran lag, die Sache zu veröffentlichen, und dadurch jedenfalls die höheren Behörden auf ein barbarisches Verfahren untergeordneter Justizbehörden besser aufmerksam zu machen, als cs durch Recurse der Betheiligten gegenüber den Anklageberichten geschehen kann; da ich ferner die verlangte directe Verwendung unter den damaligen Verhältnissen nicht für wirksam hielt, — so verzichtete ich auf eine genauere Darstellung, und begnügte mich mit dem, was die Zensur stehen ließ, weil es immer dem Zwecke entsprach. — Im Jahre 1834 war ich bereits in vielen Beziehungen naher vom Stande der Dinge unterrichtet. Damals waren zwei Gemeinden frei gesprochen; höchst traurig aber war noch das Unglück der dritten. Die Gründe zur Verschweigung des Namens waren übrigens noch dieselben, und so fügte ich mich den Ansichten der Zensur, und sagte auch in dem erwähnten Aufsätze nichts weiter, als was ich sagen durfte, und was zur Sache gehört, worauf doch eigentlich alles ankommt. — Seitdem ist indessen, in Folge einer kräftigem Verwendung, von Seiten des höchst gerechten und menschenfreundlichen Beherrschers des betreffenden Staates eine strenge Untersuchung verfügt worden, welche den Gegenstand im I. 1836 erledigt, und zur Wirkung gehabt hat, daß die Gefangenen auf freien Fuß gesetzt worden. — Dies ist die reine Thatsache. In den israelitischen Annalen, welche ich demnächst heraus zu geben gesonnett bin; hoffe ich Gelegenheit zu finden, den ganzen Hergang aktenmaßig darzustellem I. M. Jost Pr. Nachschrift des Redacteurs. Indem wir dieses Schreiben des Herrn 1>r. Jost dem Drucke zu übergeben im Begriffe waren, kam uns auch ein Schreiben des Herrn M. Josephy zu New-Uork über denselben Gegenstand vom 1. August zu, für das wir unfern herzlichsten Dank sagen, das aber durch Vorstehendes nunmehr erübrigt scheint, um so mehr, da Herr Josephy von der Befreiung auch der dritten Gemeinde noch nichts wußte. Theologie. Ueber die Posen er Nabbinen wähl. Zwei Aufsätze. II. Hat der Sohn des verstorbenen Oberrabbinen Akiba Eg er in Posen ein Vorrecht bei der Wiederbesetzung dieser Stelle? Beantwortet von — s. (S ch lu ß.) Diese höhere Retigions- und Lebensanstcht, wie sie sich seit mehreren Deccnnien bis zur jetzigen Zeit gebildet, stell! denn auch die Anforderung an den Diener der Synagoge, an den Rabbinen höher. Sein Wissen, Lehren und Wirken darf nicht mehr allein auf das Gebiet des rituellen Lebens sich beschränken; er ist nicht blos Lehrer und Wächter der Ceremonien, er soll auch mit wissenschaftlichem Geiste in die Tiefen der religiösen Erkenntniß eindringen, er soll ihre Wahrheiten mit erleuchtetem Sinne erfassen, soll die Form von dem Wesen, den Buchstaben von dem Geiste zu lösen wissen; er soll ferner, was er als wahr und groß und göttlich erkannt, denen mittheilen, die seiner Lehre und Führung anvertraut sind, soll über die höchsten Angelegenheiten des Menschen, über sein Streben, über sein Wirken, über die große Aufgabe seines Daseins zu seinen Glaubensbrüdern reden, mit Kraft und Begeisterung, mit Wahrheit und Muth, in gebildeter und einoringender, in lebendiger und verständlicher Sprache, in der Sprache des Landes, des Volkes. Er soll, wie der Belehrung der Erwachsenen, so auch der Erziehung und Bildung der Jugend, seine Wirksamkeit widmen, und

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