Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 11 (16.3.1880)
- Date
- 1880-03-16
- Page
- Seite 166 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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166 mitten in diese, für die Allgemeinheit bis jetzt geheimnißvolle Welt ist nunmehr für Jedermann geöffnet und geebnet. Man erfährt, daß wir Juden nichts daran zu verheimlichen hatten, und daß die Vorurtheile, mit denen man fast abergläubisch darauf blickte, willkürlich geschaffen waren. Wir haben nun über eine ganze Reihe dahin einschlagender zu berichten. Zuerst sei genannt: „Heber die Philanthropie des mosaischen Gesetzes von Philo. Uebersetzt und erläutert von Dr. M. Friedländer," (Wien, Waizner 1880). Zugleich soll dieses als erste Lieferung von „Philo's Schriften übersetzt und erläutert von Dr. M. Friedländer" dienen. Daß die Wahl dieser kurzen Abhandlung recht opportun ist, haben wir bereits bei der vorläufigen Anzeige bemerkt, indem sie den Geist der Menschenliebe, der das mosaische Gesetz durchweht, sowohl hinsichtlich der Wohlthätigkeitsgesetze als auch der Vorschriften zum Schutze der Thiere und Pflanzen, durch die ftappantesten Beispiele und einige Handlungen des Gesetzgebers selbst recht anschaulich macht. Jndeß müssen wir offen bekennen, daß wir diese Abhandlung nicht für echt halten, sondern nur für eine der Arbeiten, die den Namen Philo's tragen, ohne von ihm wirklich versaßt zu sein. Diese Meinung wird sowohl durch den Styl motivirt, der durchweg einfach, alles Schwulstes, und besonders überschwänglicher, künstlich geformter Epitheta baar ist, als auch durch den ganzen Gedankengang, der in einer natürlichen, sachgemäßen, von allen allegorischen Deutungen sich fernhaltenden Erklärung sich bewegt. Der Uebersetzer gesteht dies gewissermaßen selbst zu, indem er die Abhandlung für eine spätere, ja wahrscheinlich für die letzte Arbeit Philo's hält. Da Philo in dem größten Theile seiner Schriften nur auf die Auslegung von Schriftstellen in seiner Eigenart ausgeht, so war es natürlich, daß Nachfolger da, wo sie eine Lücke in der Behandlung des ganzen Gesetzes durch Philo welche bereits ins Deutsche übertragen find. Dies versteht sich eigentlich von selbst, wenn von einer Gesammtausgabe die Rede ist. Er motivirt dies aber damit, daß, wer seine vorliegende Uebersetzung durchblättere, es für nothwendig erkennen werde, daß er auch die bereits übersetzten Schriften noch einmal übertrage. Dies haben wir nun selbst beim Durchlesen dieses Heftchens nicht gefunden. Was hier übersetzt ist, bot längst nicht die großen Schwierigkeiten, auf welche der Uebersetzer echter Schriften Philo's auf jedem Schritt stößt, wo die schwülstige Sprache und der oft sehr unklare Sinn die heikelsten Aufgaben bieten. Die Erläuterungen ferner sind in dem vorliegenden Hefte nicht von Bedeutung. Wir haben bei Besprechung der früheren Arbeiten des Dr. Fricdländer (1878, S. 595. 1879, S. 298.) die trefflichen Eigenschaften und Verdienste dieses Gelehrten so bereitwillig anerkannt, daß wir uns um so eher berechtigt glauben, zu rügen, was uns mißfällt. Dahin gehört auch die Einleitung, welche er dieser Uebersetzung vorangestellt hat. .Wir wollen nicht betonen, daß der Berf., während er in einer früheren Schrift Philo sehr übel behandelte, so daß wir für ihn eintreten mußen, jetzt Philo mit Lob überschüttet. Dagegen bemerken wir, daß eine Einleitung, wenn sie nicht auf die vorliegende Abhandlung sich beschränken, sondern in die Gesammtwerke einfuhren will, ein prägnantes und umfassendes Bild vom Verfasser, dessen Tendenzen und Zielen, Eigenart und Leistungen, dessen geschichtlicher Stellung geben muß. Statt dessen enthält diese Einleitung Einzelheiten, die doch wiederum nur oberflächlich angedeutet werden konnten. Was soll hier z. B. die Auseinandersetzung, daß das Christenthum wesentlich eine Quelle im Philo gehabt, eine allerdings nicht neue Behauptung, die einer sehr gründlichen Untersuchung bedarf und durch das Beispiel des Alexandriner Apollos fanden, eine Ergänzung unter seinem Namen eintreten ließen. Es hat dies für den Werth der kleinen Schrift keine Bedeutung, den sie für uns um so mehr besitzt, als sie sich der modernen Anschauung nähert und die den einzelnen Vorschriften cinwohnenden Prinzipien aufsucht, während Philo selbst seine eigenen Gedanken, meist in allegorischer Deutung, oft geuug in barocker Weise in das Schriftwort einsenkt. Tie Uebersetzung, meist fließend, ist nach der Ausgabe von Höschel gearbeitet, warum nicht nach der viel correkteren von Mangcy (1742), wenn nicht nach der neuesten von Richter (1830)? Es soll hiermit eine Uebertragung sämmtlicher Werke Philo's cingeleitet werden, und einem solchen Unternehmen können wir nur unsre besten Wünsche auf Fortführung und Vollendung entgegenbringen. Allerdings ist der Anfang nur klein, denn die vorliegende Abhandlung nimmt kaum den sechszigsten Theil der Philonianischen Schriften ein. Herr Dr. F. scheint aber seiner Sache gewiß zu sein, denn er bemerkt ausaus der Apostelgeschichte nur einen sehr beiläufigen Beweis erhält. Aergcrlich ist es nun, daß Dr. F. die Palästinensischen Juden mit den härtesten Vorwürfen behandelt, und sie der äußersten Engherzigkeit zeihet, während er ihnen Philo als Muster entgegcnstellt. Aergerlich, denn Dr. Jellinek sieht sich deshalb veranlaßt, in einem Anhang Friedländer zu widerlegen. Das bietet ein eigenthümliches Schauspiel. In geistreicher Weise zeigt Dr. Jellinek, daß in Judenthum und Juden zwei Strömungen vorhanden sind, die universelle und die partikularistische, und daß es auf die geschichtlichen Verhältnisse ankomme, welche Strömung zeitweise die Oberhand nehme. So sei schon Jesajas II. in Babylon vom universellen Geiste beseelt. Die Stellung der Alexandriner und der Palästinenser habe es nun mit sich gebracht, ihnen eine verschiedene Richtung zu geben. Dieser, aus großen Gesichtspunkten ausgehenden Ansicht fügen wir nur zwei Bemerkungen hinzu. Die erste, daß eine solche Doppelftrömung in drücklich, daß er auch diejenigen Schriften übersetzen werde, allen geschichtlichen, überhaupt menschlichen Erscheinungen vor