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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-09-29 · Heft 117 (29.9.1838) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 117 (29.9.1838)
Date
1838-09-29
Page
Seite 474 (sequence 4)
Language
German
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474 Belieben gewählter Rabbine bergegeben ist. Nicht selten sin- -Le damit beauftragten Professoren, zumal wenn ihnen ein solcher Auftrag noch niemals zugekommen ist, gewissermaßen verlegen unbefangen, weil ihnen zu Geschäften der Art ein sicherer Takt und ein sicherer Maaßstab gebricht. — ES ist aber auch einleuchtend, -aß die von der Universität heimgekehrten jungen Theologen von Universitäts-Professoren desselben Faches geprüft werden sollten. Zn der That werden auch bei Vornahme einer Rabbinatsprüfung in Universitätsstädten stets Professoren von der theologischen und philosophischen Facultät commitirt, wie es auch die Natur der Sache mit sich bringt und was gewiß auch von Seiten der Candidaten gebilligt und gewünscht wird. Dieser Uebelstand erscheint unbedeutend und kaum der Erwähnung werth, wenn man denselben mit dem vergleicht, welcher aus der Verschiedenarngkeit und Willkühr der zu prüfenden Gegenstände und der damit zusammenhängenden Prüfungsdauer bei den verschiedenen. Kreisregierungen hervorgeht. Die Regierung von Oberfranken, bei welcher bis jetzt sehr oft Rabbinatsprüfungen abgehalten wurden, dehnt diese auf folgende Gegenstände aus: griechische und lateinische Sprache, Logik, Metaphysik, Moral-Philosophie, Religionsphilosophie, Pädagogik und Didaktik, alte, mittlere und neue Geschichte, Exegese des alten Testaments, jüdische Dogmatik, jüdische Moralrbeologie, jüdische .Kirchengeschichte, jüdische Religionsgeschichte, jüdische Liturgik, Predigt und Katechese; acht bis zehen Tage muß der Candidat im Feuer ererciren; —- hingegen die Regierung von Oberbaiern nimmt kaum die Hälfte der aufgezahlten Gegenstände vor, und läßt die Prüfung in 3 Tagen abgethan sein. Giebr es aber unter solchen Umstanden einen richtigen Maaßstab für die Befähigung der einzelnen Candidaten, da eine Vergleichung der Noten bei einer solchen Ungleichheit der abgehalmen Prüfungen mit Recht nicht statt finden kann'! Kann den Candidaten ein sicheres Bewußtsein von seiner Befähigung und der daraus erwachsenden Ansprüche auf Bewerbungen beleben, wenn Candidaten, bei einer andern Commission geprüft, mit überraschenden Befähigungsnoten ihm den Rang ablausen! Kann der vernünftige Wahlmann die Befahigungsnete als Motiv seiner Stimmgcbung gelten laizen? — Ein zweiter tadelnswerther Mißstand bei den Rabbinatsprüfungen in Baiern liegt darin, daß die Kenntnisse im Talmud und im jüdischen Rituell nicht als Prüfungsgegenstand angesehen werden. Bei allen bis jetzt in Baiern abgehalrenen Rabbinatsprüfungen wurden talmudische Kenntnisse wenig oder gar nicht in Anschlag gebracht. Die Regierung überläßt es den einzelnen Candidaten den Nachweis über Befähigung in talmudischen Kenntnissen durch Beibringung eines RabbinatSdiplomS zu erhärten; es genügt, wenn irgend ein Winkelrabbine, und sei er aus dem Kaiserstaat Marokko, dem zu prüfenden Candidaten ein Befahigungszeugniß über talmudische Kenntliche ausstellt. Wie höchst sonderbar und ungereimt erscheint es aber, daß auf die Prüfungsnote eines jüdischen. Theologen die Weglapung eines Iota fubscriptum oder ein verfehlter griechischer Accent influrren solle, während die mehr oder mindere Befähigung im Talmud und im jüdischen Rituell, welche Kenntnisse höchst nothwendig und fast am schwersten anzueignen sind, gar nicht bei der Notenerrheilung in Anschlags gebracht wird! Von einer zweiten Prüfung, die Befähigung für die Praxis beurkundend, ist in Baiern gar keine Rede; der seine Prüfung erstandene achtzehnjährige Candidar ist eben so gut wählbar, als der, welcher zweimal achtzehn Jahre zählt; der Candidat, der sich noch in der Srudcntenmutze gefällt, ist nicht minder anstellungsfähig, als der im großen Philisterhut. Möchten doch die Rabbinen BaiernS, unter welchen wir viele tüchtige und einsichtsvolle Männer zahlen, durch vereinte Vorstellungen dahin wirken, daß durch eine anzuordnende allgemeine Prüfung für alle auf Anstellung Anspruch machende Candidaten, ohne Rücksichtsnahme auf die schon erlangten Noten, die Folgen der genannten Uebelstandc auch für die Vergangenheit wirkungslos gemacht würden, indem den bei einer solchen Prüfung erworbenen Befähigungsnoten bedeutendes Gewicht bei Stellenbewerbungen gesetzlich beigelegt werden müsse. — (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. 3» demselben werden Annoncen aller Art qegen 1 Gr. Gebühre» für di« gespaltene Zeile aus Petir-Schrift oder deren Raum ausgenommen. Die Verlagshandtung. So eben wurde an die Subscribenten verschickt: Die Synagoge Eine jüdisch-religiöse Zeitschrift zur Belehrung und Erbauung für Israeliten. In Verbindung mit vielen jüdischen Gelehrten herausgegeben von D. L. Adler. Ir. Jahrgang. Drittes Heft. Jeder Jahrgang besteht aus zwei Bänden, und jeder Band aus 6 Heften zu 4 Bogen in gr. 8. Man macht sich auf einen Band verbindlich, der 1 Thlr. auf Druck- und 1 Thlr. 8 Gr. auf Velinpapier kostet. Würzburg im August 1838. C. Ettlingerische Buchhandlung. In unserm Verlage erschien so eben: Praktisches Glementarbrrch zur Erlernung der hebräischen Sprache. Von S. M. Ehrenberg. 7 Bg. 8. 10 ggr. Dieses höchst wohlfeile Elementarbuch, zeichnet sich durch vorzügliche Zweckmäßigkeit aus. Es ist ganz nach dem bewährten Muster der Seiden stück erschen Lehrbücher in anderen Sprachen, oder besonderer Berücksichtigung der von den Eigenthümlichkeiten des Hebräischen bedingten Modifikationen gearbeitet. Gleichzeitig von demselben Verfasser und in derselben Druckern richtung ist ein Anhang für Lehrer erschienen, 6 Seiten stark und wird besonders verkauft. Materialien für tiefere Einblicke in das Alte Testament und die rabbinischen Schriften von Salomon Pleßner. Dritter Jahrgang. Enthalt: Das Gebet. Eine Abhandlung in 13 Vorträgen. (Gehalten 1836) Bd. I. 200 S. gr. 8. geh. I Thlr. Veit u. Comp, in Berlin. Redacteur: Dr. L. Phittppsorr. — Verlag von Baumgärtners Buchhandlung. — Druck von I> B. Hirschfeld. (Hierzu das literar. und Homilet. Beiblatt No. 28.)

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