Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 3 (20.1.1880)
- Date
- 1880-01-20
- Page
- Seite 37 (sequence 5)
- Language
- German
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37 an, wie Luther. Daß die Religion der Juden kein Hinderniß' Festen die Gemeinde zum Schweigen verurtbeilt werden soll, für Patriotismus und Erfüllung aller Bürgerpflichten ist,! an den Festen, wo sie zahlreicher versammelt ist und das wird noch einmal und gründlich nachgewiesen und einzelne Bedürfniß der Betheiligung am Gesänge lebhafter empfinden Einwendungen finden ihre Widerlegung aus den Thatsachen I muß. Vierstimmige Chöre, Motetten u. dgl. werden indessen heraus. Sehr schön handelt der Redner über den Bestand! als Einlagen gewiß willkommen sein und in den Rahmen der Juden und deren Wirksamkeit innerhalb der Völker, und! der gottesdienstlichen Einrichtungen sich überall wohl einfügen nachdem er auf die Erklärungen der beiden jüdischen Synoden! lasten. Die Beschränkung des Kunstgesanges aus die Festtage hingewiesen, citirt er christliche Stimmen über diesen Gegen-! ist offenbar aus dem allerdings beklagenswerthen Umstande stand, nämlich Goethe, Peschel, Hermann Lotze, Ernst Renan, 1 hervorgegangen, daß eben die den Chor bildenden Damen und Schleiden, A. Keller. — Wenn eine Anzahl Broschüren und Zeitungsartikel sich direct gegen Treitschke gerichtet, und besten Aussprüche kritisirt und widerlegt haben, so ventilirt der Vortrag Lazarus' die Hauptfrage vom allgemeinen Standpunkt, zerstört aber hiermit das ganze Piedestal, auf welches Treitschke die Sache gestellt hatte. In einem Anhänge weist Lazarus statistisch nach, daß die Auswanderung von Juden aus Preußen von 1834 an bis heute viel größer als die Einwanderung war und daß 1875 der Procentsatz der Juden zur Gesammtbevölkerung des preußischen Staates ein geringerer gewesen, nämlich 1,322, als 1355, wo er 1,361 betrug. Die Reform -es Lynagogengesanzes. Bon S. Blmnenan in Bielefeld. Gestatten Sie auch mir, geehtter Herr Redacteur, einige Bemerkungen über die von Ihnen angeregte, so zeitgemäße Frage und zwar im Anschluß an das Referat des Herrn Graf in Esten in Nr. 51 (1879) dieser Zeitung. Daß derselbe als Resultat seiner Erfahrungen und Untersuchungen hinstellen kann: An den gewöhnlichen Sabbathen: einstimmiger Gemeindegefang mit Orgelbegleitsung, an den Festen: Kunstgesang — ist schon insofern erfreulich, als Herr Graf, wenn wir nicht sehr irren, früher als ein Hauptvertheidiger des kunstvollen Synagogengesanges überhaupt angesehen werden mußte. Sein „vermittelnder" Standpunkt ist übrigens, insoweit er den einstimmigen Gesang als Regel gelten läßt, derselbe, den schon im Jahre 1872 die Rheinisch-Westfälische Lehrerconferenz zu Neuß als den ihrigen bekannte, indem sie nach einem eingehenden Referate des Verfasters dieser Zeilen einstimmig folgende Thesen annahm: 1) für den Gottesdienst empfiehlt sich der einstimmige Gesang, womöglich unter Orgelbegleitung, als Regel; 2) mehrstimmige Gesänge sind nur als Einlagen bei festlichen Anlässen wünsckenswerth. Sie sehen, daß hier nicht die Scheidung in Sabbath und Fest, die' auch Sie in Ihrer Nachbemerkung als nicht zulässig erachten, gemacht ist und der einstimmige Gesang auch für die Feste gefordert wird. Denn es ist absolut nicht abzusehen, warum gerade an den Herren nur an den Hochfesten zu haben sind. Allein dieses rein äußerliche Moment kann unmöglich den gottesdienstlichen Einrichtungen zu Grunde gelegt werden, und nie darf man außer Acht lasten, daß nicht der Gottesdienst des Chores wegen, sondern das Chor des Gottesdienstes wegen da ist. Darum ist der einmstimmige Gemeindegesang — unter der angedeuteten Einschränkung — auch für die Festtage zu fordern. Ich möchte nun noch über den Choral meine Meinung äußern, die allerdings der des Herrn Graf diametral entgegensteht. Herr Graf sagt darüber: „Der Choral ist in der Synagoge unbedingt zu verwerfen, nicht blos, weil er antisynagogal ist, sondern weil der leicht bewegliche Charakter der hebräischen Sprache mit dem Rhythmus des Chorals sich nicht verträgt. Greift die Gemeinde nicht mit ein, so wird ihr das Gotteshaus nicht lange mehr die Andachtsstätte bleiben." Daß der Choral antisynagogal und darum in der Synagoge unbedingt zu verwerfen sei, ist eine traditionelle Doctrin, die weder innere Gründe von Belang, noch die Erfahrung für sich hat und daher fast zur leeren Phrase geworden ist. Soll alles Das „antisynagogal" sein, was den bisherigen Gepflogenheiten der Synagoge widerspricht, so dürfte es nicht schwer sein, nachzuweisen, daß die Herstellung von Ruhe, Ordnung und Anstand, sowie mancher nach schweren Kämpfen errungenen Einrichtungen des geläuterten religiösen Bewußtseins gegenüber so vielen Synagogen, in welchen dieses Alles noch unbekannte Begriffe find — ebenfalls für „antisynagogal" gelten müssen. „Der leicht bewegliche Charakter der hebräischen Sprache verträgt sich nicht mit dem Rhythmus des Chorals." Hier will ich zunächst bemerken, daß ich nicht an Choräle in hebräischer Sprache denke — und meines Wissens fällt es ja auch Niemand ein, solche zu dichten und zu componiren — sondern an den deutschen Choral. Setzen wir nun statt des obigen den leicht beweglichen Charakter des Juden, so will ich zunächst bemerken, daß der Choral heutzutage, auch in christlichen Kirchen, bei Weitem nicht mehr in so schleppendem Tempo, sondern viel bewegter gesungen wird, als in früherer Zeit. Im Charakter des Juden liegt aber auch das zähe Festhalten an Allem, was ihm einmal lieb und wetth geworden, und da wird man sich leicht überzeugen können, daß in denjenigen Gemeinden, wo der einstimmige deutsche Choral einmal sich eingebürgert hat — einzelne