Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1878)
- Date
- 1878-11-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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emeine -es Hudeulhums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich I einmal in 2 viS Bogen. Preis | Bierteljähriz SMart. Inserate werden j ■ »n r Ll> Pf. für die Pelirzeilc oder deren : lliaum berechnet.! i LNie Postämter und Buchhandlungen! , nehmen Bestellungen an.! Heraus gegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philipps-« in Bonn. Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig.! In redactionellen Angelegenhe'ten! wende man sich an Pr. L. Philippsou in j I Bonn; hinsichtlich der Inserate an Hl. i Masse ia Leipzig ««d Neffe» Ar-rale» } i i« Berti». BreSlau re. , | Inserate, welche biS vounerrtog erngeheir.; I finden in der daranssolgenden Nummer Berücksichtigung. i Beilagen werben mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. 42. Leipzig, den 12. November 1878. Jtä 46. ,'jinbaft. Leitende Artikel: Bon der Autorität der Bibel. Hl. — Zum Austrittsgesetz in Preußen. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Von der Leine, Neuenkirchen, Mühlheim a. d. Ruhr. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Von der Donaui — /Frankreich: Paris. — Belgien: Brüssel. — Großbritannien: Cambridge. — Serbien: Belgrad. — Rußland: Petersburg. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Huldigung und Dank. XeUeitOe (9Ltiifie£. Bonn, 6. November. Von der Autorität der Sibet. ui. Wenn die heilige Schrift, wie wir gesehen, einen großen Theil ihres Inhalts als unmittelbare Eingebung und Einwirkung des göttlichen Geistes bezeugt: so ist es wohl angemessen, uns dies noch klarer zum Verständniß zu bringen, um so mehr, da wir auf diesem Wege noch zu anderen Motiven für die Autorität der Bibel gelangen. Vor Allem müssen wir des bereits berührten Umstandes eingedenk sein, daß die Schrift diese Offenbarung Gottes — wenn wir uns nunmehr nach Feststellung des Begriffes dieses Ausdrucks bedienen — nicht Jakob vorschreibt, nach Kanaan zurückzukehren, so sind dies Anordnungen, die sich nur auf Person und Gelegenheit beziehen, mögen aus den Handlungen selbst noch so großartige Folgen geslöffen sein, oder in ihnen sittliche Lehren und Mahnungen gefunden werden können. Es sind z. B. die meisten Ansprachen an Moses, welche sich auf auszuführende Handlungen vor dem Auszuge aas Aegypten beziehen, nur solche, die ihm augenblickliche Handlungen vorschrieben. So folgenreich für die Israeliten es war, daß sie vom Wege durch das Philisterland „umkehren" mußten, so hatte doch das desfallsige Gebot an sich 2 Mos. 14, 2 nur eine Bedeutung für den Augenblick. Aber auch die zweite Classt ist vielfach leicht zu erkennen. Das Gebot des Peßach wird zuerst 2 Mos. 12, 1 für das noch in Aegypten selbst zu feiernde gegeben, und erst von V. 14 an aus alle Zeiten ausgedehnt. Das Gebot des Man erstreckt sich nur aus die Zeit der Wüstenwanderung. als eine systematisch geordnete Lehre, sondern als eure Gej Die Stistshütte, für deren Errichtung so umfassende Vorschichte der Offenbarung giebt. Hieraus folgt nämlich, daß i schriften gegeben werden, war eigentlich doch nur zum Heiligrvir die sämmtlichen Aussprüche Gottes in drei Kategorien zu unterscheiden haben: l) sol le, welche an eine bestimmte Person thum während des Aufenthalts in der Wüste bestimmt, und es ist keine Vorschrift vorhanden, daß der später im Lande unter bestimmten Verhältnissen für dieselbe ergingen; 2) Anselbst auf dem „zu erwählenden" Orte zu erbauende Tempel ordnungen, die, auf geschichtlichen Verhältnissen beruhend, für nach diesem Vorbilde gestaltet sein solle. Auch wich dieser in kürzeren oder längeren Zeitraum gelten sollten; und 3) welche j nicht ganz unwesentlichen Theilen und Symbolen von der ganz allgemeinen Inhalts und Charakters als Lehre und Gesetz! Stiftshütte ab. Den Synagogen eine nur annähernde Form sind. Machen wir uns dies durch einige Beispiele deutlich. Wenn 1 Mos. 12, 1 Gott Abraham besiehlt, sein Vaterhaus und sein Vaterland zu verlassen und nach. Kanaan zu ziehen. der Stistshütte zu geben, daran wurde niemals gedacht. Somit war dieser ganze Theil des Gesetzes doch nur für einen beschränkten Zeitraum bestimmt. Gleiches gilt selbst vom 26, 2 Jsaac verbietet, nach Aegypten zu ziehen, 31, 3 dem ganzen, ausführlich ertheilten Opferdienstgesetz; denn da dieser