Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1878)
- Date
- 1878-09-17
- Page
- Seite 596 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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596 doch nur als ein Attribut der Gottheit gedacht hat. Wir haben uns hierüber schon früher ausgesprochen. Um sich gewisse Mittelwesen zwischen Gott und der Welt, Gott und dem Menschen zu denken, giebt die h. Schrift durch die „Engel" selbst Veranlassung. Daß Philo vom traditionellen Judenthum keine Kenntniß nahm, der Talmud und nach ihm das ganze Judenthum Philo und Genoffen völlig ignorirten, zeigt, daß Einseitigkeit auf beiden Seiten war. Auch Josephus und die Apokryphen (ausgenommen Ben Sira) theilen dieses Schicksal und doch würden wir eines großen Theils unsrer Geschichte und einer nicht unbedeutenden Geistesrichtung völlig unkundig sein, wenn die gedachten Schriftwerke nicht außerhalb des Judenthums uns bewahrt worden wären. Die einfache nüchterne Auffaffung des Judenthums konnte nicht zu aller Zeit den Geistern genügen, und so sehen wir die Religionsphilosophie und die Kabbala herauswachsen und in der Entwicklung des jüdischen Geistes, wenn auch nur für Perioden, ihre berechtigte Stellung einnehmen. Mit so wegwerfenden Worten löscht man eine, bei verkehrter Richtung doch in ihrer ganzen Schöpfung wie in vielen Einzelnheiten hochsmnige Erscheinung nicht aus. Der Mißbrauch, der von den Kirchenvätern von Philonischen Aussprüchen gemacht wurde, fällt diesen letzteren ebenso wenig zur Last, wie die wunderliche Interpretation von Schriftstellen diesen. Es fällt dies um so mehr auf, als der Verfaffer im zweiten Abschnitt „Judenthum und Christenthum" sich für die „Gesetzeslehrer'" durchaus nicht eingenommen zeigt, wir möchten sagen, auch ihnen nicht volle Gerechtigkeit widerfahren läßt. Er sieht ihr halachisches Werk als ein „Mumificiren" des Judenthums an, während es doch sicherlich einer lebenskräftigen Geistesthätigkeit entsprang, voll Energie und Consequenz, mit dem bestimmten Bewußtsein, das Judenthum und in ihm den Monotheismus vor der Auflösung und Entartung mitten in der hereinbrechenden Zerstreuung der ganzen Volsmaffe zu retten. Dies ist ihnen auch gelungen, und gerade wir, die Söhne einer neuen Zeit, haben ihnen dafür besonderen Dank zu wiffen, nachdem wir den eisernen Reif, den sie um den jüdischen Geist gelegt, gesprengt haben. In diesem zweiten Abschnitt versucht der Verfaffer den Ursprung des Christenthums, das Emporkommen der Judenchristen, die Hereinfluth der heidnischen Welt durch die Heidenchristen, die Ueberwältigung der ersteren durch die letzteren, den Kampf der jüdischen Gelehrten mit beiden, zu schildern, bis eben die Obherrschast des Heidenchristenthums die ganze Erscheinung für das Judenthum ungefährlich machte. So lebendig der Verfaffer zu schildern versteht, so können wir doch die ersten Theile dieses Abschnittes nur als oberflächliche Zeichnung in einzelnen und raschen Zügen anerkennen, während er überall gründlich und charakteristisch auszuprägen versteht, wo er einerseits aus den patriftischen Werken, andererseits aus Talmud und Midrasch die Umriffe und die Farbengebung entlehnt. Eine Fortsetzung hiervon giebt der dritte Abschnitt, des Kirchenvaters „Justins Dialog mit dem Juden Tryphon". Justin steht mitten in der sich eben vollziehenden Mischung des Paulinischen mit dem Johanneischen Christenthum, wo nach der Beseitigung des jüdischen Gesetzes auch der jüdische Messias in den heidnischen Logos aufgeht nnd als Gott Mensch wird, wo er den Tod erleidet und zum Himmel zurückkehrt. Zugleich wird der Proselyteneifer gegen die Juden immer eifriger, und so stellt dieser dritte Abschnitt in lebendigster Weise das gegenseitige Verhalten der christlichen und der jüdischen Lehrer, besonders die Disputationen dar, welchen die Gesetzeslehrer so gern aus dem Wege gingen, zu denen sie aber durch die sich nicht abweisen lastende Zudringlichkeit der Heidenchristen und ihrer eben emporgekommenen Lehrer genöthigt wurden. Das Hauptmoment liegt hier in der willkürlichen und phantastischen Auslegung alttestamentarischer Stellen, welche das ewige Dasein des Logos, seine Göttlichkeit und seine Menschwerdung vorausgekündigt haben sollen. Auf welche Weise die jüdischen Gesetzeslehrer ihnen antworteten, ergänzt der Verfaffer da, wo Justin und Origenes ihre Gegner, die Juden, gar zu einfältig antworten oder gar verstummen lasten, aus Talmud und Midrasch. Wir fügen hinzu, daß, was bei jenen Kirchenvätern einer schöpferischen Kraft entsprang, noch heute von den Judenbekehrern wiederholt wird, ohne irgend erweitert oder verbeffert worden zu sein, trotzdem die moderne Exegese der h. Schrift noch viel mehr Waffen gegen sie herangebracht hat, als schon die jüdischen Gesetzeslehrer vermochten. — Was wir auch in obiger Besprechung in etwas zu rügen halten, so werden unsre Leser innegeworden sein, daß wir hier eine tüchtige Arbeit vorliegen haben, welche ebenso ein wichtiges Material zu sammeln als auch für ihren Zweck zu benutzen verstand. Wir wünschen daher lebhaft, daß der Verfaffer diese Richtung weiter verfolge. Die Ausstattung ist vortrefflich. Der Serliner Vertrag im Originaltexte. Nachdem wir in Nr. 34—36 die Protocolle des Berliner Congreffes, soweit sie die Religionsfreiheit und politische Gleichstellung betreffen, im stanzösischen Original wiedergegeben haben, ist es zu denselben Zwecken erforderlich, auch den Originaltext des Vertrages vom 13. Juli 1878 selbst über den gedachten Gegenstand abzudrucken. Bulgarien füllt die articles 1—XU aus und der art. V lautet: Article V. Les dispositions suivantes formeront la base du droit public de la Bulgarie: La distiuetion des croyances religieuses et des confessions ne pourra etre opposee ä personne comme un xnotif d'exclusion ou d’incapacitc en ce qui concerne la jouissance des droits civils et politiques, l’&dniission aux