Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1878)
- Date
- 1878-08-13
- Page
- Seite 516 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227177-3227211--36465-3306513- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Yanai 1× ep/1033832
OCR text
516 Religionen die Askese, d. i. strenge Bet- und Bußübung einnahm — von der anderen Seite jedoch ein thatenreiches, wirksames Leben in stttlicher Beziehung über das Gesetzesstudium gestellt ward. Da wir hierüber Aussprüche von mehreren Gelehrten dieser Zeit auf beiden Seiten treffen, so kann es nicht zweifelhaft sein, daß wir hier streitende Parteien vor uns haben, die sich mit ihren Sentenzen schnurstracks entgegentreten. Zuerst erklärte Chananja b. Theradjon Zwei, die zusammensitzen, ohne Gesetzesstudium zu betreiben „auf dem Sitze der Spötter sitzend", während im anderen Falle die „Gegenwart Gottes" (ru'CSO bei ihnen ist; um so mehr treffe den der Lohn Gottes, der, allein sich befindend, sich mit dem Gesetzesstudium beschäftigt. Rabbi Simeon erklärt Drei, die zusammen effen, und dabei das Gesetzesstudium nicht zum Inhalt ihrer Unterhaltung machen, für Verbrecher. Chanina b. Chachinai läßt den das Leben verwirken, der in der Nacht wacht oder allein wandelt und feinen Sinn dem Gesetzesstudium entzieht. Ebenso be- Zeichnete Chalaphtha b. Doßa das Gesetzesstudium als höchste Pflicht, mögen zehn, fünf, drei zusammen sein oder einer sich allein befinden. R. Jakob ging noch weiter und meinte, derjenige verwirke sein Leben, der sich beim Wandern in der Wiederholung des Gesetzes unterbricht und ausruft: Wie schön ist dieser Baum, wie schön ist dieser Acker! Auf gleiche Linie stellt Doßthai bar Jannai den, der von seinem Gesetzesunterrichte nur ein Lehrstück vergißt, und nur dann erscheint er ihm entschuldbar, wenn ihm das, was er erlernte, zu schwer war. Nechunja b. Hakanah befreit sogar den, der sich dem Gesetzesstudium ergiebt, von dem Dienste der Obrigkeit und der bürgerlichen Lebensthätigkeit, d. h. doch wohl seine Beschäftigung mit dem Gesetze überhebt ihn jeder weiteren Pflicht im bürgerlichen und staatlichen Verkehr. — Mustern wir nun die Reihe ihrer Gegner. Chanina b. Doßa sagt: „Weffen Scheu vor der Sünde seine Wiffenschast übertrifft, deffen Wiffenschaft besteht; wessen Wiffenschast aber seine Scheu vor der Sünde übersteigt, deffen Wiffenschaft besteht nicht;" er macht also zwischen Sittlichkeit und Wiffenschaft einen Unterschied, erkennt an, daß beide nicht immer miteinander verbunden sind und stellt den Werth jener über den der letzteren, welche nur durch die Sittlichkeit ihren größern Gehalt und dauernden Bestand erhalte. Derselbe sagte auch: „Jeder, deffen Thaten mehr sind als seine Wiffenschaft, deffen Wiffenschaft besteht; weffen Wiffenschaft aber mehr ist als seine Thaten, deffen Wiffenschast besteht nicht;" es ist dies also eine Bekräftigung des ersten Ausspruches, nur daß er hier die Gesinnung in die That, die Sündenscheu in die Ausübung der Tugenden umsetzt. Seinen tiefen psychologischen und empirischen Blick bekundet derselbe Meister durch den Ausspruch: „Wer bei den Menschen wohlgefällig ist, ist es auch bei Gott, und wer es bei den ersteren nicht ist, der ist auch Gott nicht wohlgefällig." Es ist dies eine andere Ausdrucksweise für vox populi, vox Dei, jedoch hier nicht aus allgemeine oder geschichtliche Wahrheiten, sondern auf das Individuum bezogen, welches die Pflicht hat, im Ganzen seines Lebenswandels sich freundlich und wohlthätig gegen die Menschen zu bezeugen; abstoßende Sitten und Handlungen zum Trotz und Schaden der Menschen zeigen auf innere Fehler, wenn nicht Entartung des Gemüthes hin. — Ihm schloß sich der berühmte Eleasar b. Afarjah an, der trotz seiner Jugend, zum Nachfolger Gamliels erwählt wurde, als diesem eine Zeit lang der Vorsitz entzogen worden; nachdem Gamliel wieder zu dieser Würde erhoben werden sollte, war Eleasar sofort bereit abzutreten und behielt den Vorsitz während einer Woche in jedem Monat; von seinen Vorträgen ist uns noch ein schönes geist- und gemüthvolles Beispiel überliefert. Er sprach nun: „Weffen Wiffenschaft seine Werke übertrifft, gleicht einem Baume mit vielen Zweigen und wenig Wurzeln, der erste Windstoß stürzt ihn um. Weffen Werke aber mehr sind als seine Wiffenschaft, gleicht dem Baume mit wenigen Zweigen und vielen Wurzeln, mögen alle Winde der Welt auf ihn einsiürmen, sie bewegen ihn nicht von seinem Platze." Er wendet auf die beiden die Verse Jeremias 17, 6. .8 an. Stärker konnte er sich allerdings nicht gegen das, vom wirklichen Leben sich abschließende und sich hochmüthig über daffelbe erhebende Gesetzesstudium aussprechen. Es erhält dies noch ein besonderes Relief dadurch, daß Eleasar durchaus in keiner einseitigen Anschauung befangen war, wie seine anderweitige Sentenz erweist: „wo keine Gesetzeskunde ist, da sind auch keine Sitten, und wo keine Sitten, da ist auch keine Gesetzeskunde; wo keine Weisheit, da ist auch keine Gottesfurcht, und wo keine Gottesfurcht, da ist auch keine Weisheit; wo keine Einsicht, da ist keine Kenntniß, und wo keine Kenntniß, ist keine Einsicht; wo kein Brod, ist keine Gesetzeskunde, und wo keine Gesetzeskunde ist kein Brod" (in seinem wahren Werthe). Man sieht hieraus, daß, während die eine Partei das Gesetzesstudium zum alleinigen Inhalt des Lebens machen und ihm die alleinige höhere Weihe zuschreiben wollte, die Gegenpartei den Werth und die Unentbehrlichkeit deffelben zwar anerkannte, das eigentlich religiös sittliche Leben jedoch in der bewußten Uebung der Tugenden, in der Erfüllung der Pflichten, im Vollzug guter Werke fand. Dieser Widerstand gegen eine einseitige Richtung, wie sie sich als Askese in anderen Religionen zur Geltung brachte, war für das Judenthum von höchstem Werthe, da er in der Maffe der Bekenner deffelben jede Neigung zur Flucht aus dem Leben in Einsamkeit, Gebetverzückung, Entsagung und Bußübung nach Art des Mönchthums, der Brahminen und Buddhisten verhinderte. Gab es auch später unter den Rabbinen Männer, die, vom Eifer für das Gesetzesstudium ergriffen, sich in ihre Studirstube völlig zurückzogen, war auch beim Volke der Glaube verbreitet, daß das Gesetzesstudium an sich schon ein heiligendes und verdiestvolles Werk, auch für das Seelenheil Anderer erfolgreich wirkend, sei: so stand doch im