Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1878)
- Date
- 1878-07-02
- Page
- Seite 430 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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430 Keuit Äus dem Volksleben mit seine» Lichtvnd Schattenseiten. VI. Es war im December 1877, als die Gemeinde in Ottakring (Mähren! daran ging, einen neuen Rabbiner zu wählen. Unter den Bewerbern hatte Rabbiner Klein aus Kremsier ziemlich viele Chancen für sich. Ein Verwandter desselben, Herr Adolph Ganso, welcher im Interesse seines Vetters wirkte, begab sich nun zu dem Kaffeesieder Jacob Wollner, welcher zugleich Mitglied des Vorstandes der Gemeinde ist, und bat denselben um seine Unterstützung. Dieser aber verlangte für seine „Bemühungen" im vorhinein den Betrag von 400 sl. Ganso suchte das Geld aufzubringen und kam auch nach einigen Tagen zu Wollner zurück, indem er diesem mittheilte, ein Verwandler habe sich bereit erklärt, auch einen noch höheren Betrag zu bezahlen, jedoch an die Cultusgemeinde, und außerdem noch eine Anzahl Waisenkinder neu zu kleiden. Wollner erwiderte hieraus, ihn gehe die Gemeinde nichts an, und was ihn anbelange, so könnten alle Waisenkinder nackt herumlaufen. Klein werde nicht gewählt werden. Ganso, welcher wirklich den Einfluß Wollner's fürchtete, begab sich nun zu einigen anderen Mitgliedern des Gemeinde- Vorstandes, indem er denselben mittheilte, daß Einer aus ihrer Mitte in so schmählicher Weise gegen ihn vorgegangen sei. Diese verlangten die Nennung des Namens, desien Angabe aber Ganso verweigerte. Sie schrieben sodann den Namen „Wollner" auf ein Papier und fragten: „Ist das der rechtes" Ganso bejahte die Frage erst, nachdem man ihm Wort und Handschlag gegeben, die Sache für sich zu behalten, welche l e t o n. indeß doch ruchbar wurde und zu einer Verhandlung wegen Ehrenbeleidigung vor dem k. k. Bezirksgerichte führte, welche mit der Schuldigsprechung und Verurtheilung Ganso's zu einer Geldstrafe von 50 st. endete. In der heute durchgeführten Appellverhandlung führte der Vertreter des Verurtheilten, Di-, Sieger, aus, daß Wollner wohl der Mensch sei, dem man eine solche Handlungsweise zumuthen könne. Derselbe habe sich* zu mehreren Zeugen geäußert, „bei Tempelbauten und Rabbinerwahlen sei viel Geld zu verdienen". Er sei auch seines Amtes als Censor der Commerzial- und Eskomptekasse enthoben worden, weil er gegen Bezahlung Protection geübt habe. Zu alledem habe er, der heute angiebt, man habe ihn bestechen wollen, eine Eorrefpondenzkarte folgenden Inhalts an Ganso vor der Wahl geschrieben: „Lieber Freund! Besuchen Sie mich sofort. Der Herr macht die Rechnung ohne Wirth. Man darf sich nicht überschätzen oder sich auf Zufälle verlassen. Bitte um sofortige Rücksprache. Wollner." Wenn es nun auch nicht möglich sei, durch Zeugen den Beweis der Wahrheit herzustellen, so spreche doch die ganze Handlungsweise Wollner's für die Wahrheit der Angaben Ganso's. Der Gerichtshof schloß sich diesen Anschauungen an, hob das erstrichterliche Urtheil auf und sprach den Angeklagten frei, da es der Vertheidigung gelungen sei, genügend geprüftes und gesichtetes Material für die Wahrheit der Angaben des Angeklagten beizubringen, und weil außerdem Ganso nichts gegen die Privatehre Wollner's unternahm, sondern nur deffen Vorgehen kennzeichnen und sich selbst Schutz schaffen wollte. Berlin G. Zimmer v.. M. 1.50 au Anzeigen. Hötel de Savr Omnibus am Bahnhof. Bnrgstrasse Nr. 20 neben der Börse. (B. 3196) Aus der ZNtchael 5Ma»'schen Stiftung in Mannheim sind auch in diesem Jahre Stipendien im Gesammtbelaufe von .H. 60o durch Gr.-Oberschulrath für solche zu verleihen, welche sich dem Studium der jüdischen Theologie widmen oder zu widmen beabsichtigen, wobei Verwandte des Stifters den Vorzug haben. Geeignete Bewerber mögen ihre Gesuche unter Beilegung ihrer Moralitäts-, Studien- und Paupertäts-Zeugnisse spätestens bis zum 30. August d. I. an uns einsenden. Mannheim, 21. Juni 1878. Der Verwaltipratli fter Midi. lai’scta 8MW. Ur. Friedmann. Scheuer. Salomon Stein- Stadt- und Conferenz-Kabbiner. (5635) Zum Oktober wird für Bützow in Meckl. ein Cuttusbeamter gesucht, der Vorbeter, Religionslehrer und Schächter sein soll und auch einen Vortrag halten kann. Das feste Gehalt beträgt 1250 Mark, mit diebeneinnahmen etwa 1500 Mark. Doch könnte ein verheiratheter Beamter sich einen Erwerb durch eine Pcnsionsanstalt erwerben, für die wegen der am Orte sich befindenden Realschule 1. El. ein Bedürfniß vorhanden ist. Die Bewerber mögen sich zunächst an mich wenden. (K. 5657) Di*. Veilchenfeld. Laudesrabbiner. Schwerin i M., Juni 1*78.