Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1878)
- Date
- 1878-05-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein nnpLiteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Wlippson in Bonn. Berlag von Baumgättner's Buchhaodluuq in Leipzig. Beilagen werden mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in i bi« 2Bogen. Prer» Bierteliähria 3 jJiatt. Jnierale werden mit 2>» Pf. für die Petirzeile »der deren Raum berechnet. Sille Buchhandtungen. Postämter und Zeitung» »«Lxpeditionen nehme» LestcLungen an. 2n redactioaellea Angelegen Heiken wende man sich an Ur. L. philivustu in Bonn; hinsichtlich der Inserate an 9t. Stoffe in Leipzig und dessen Filialen in Berlin, BrcSlaurc. Inserate,«etchebl« vannerft-a eingehe» finden r» der darauffolgenden Ätummer Berücksichtigung. 42. Jahrgang. Leipzig, den 28. Mar 1878. JSt? 22 Inhalt. Leitende Artikel: Don den „getauften Juden". — Die Rumänischen Handelsverträge. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Hamburg, Bonn, Posen. — Oesterreich-Ungarn: Wien. — Frankreich: Lyon, Paris. — Italien: Ferrara, Turin. — Belgien: Brüste!. — Gro ßbritannien: London. — Rumänien: Bukarest.—Bonn: Notizen. — Feuilleton: DaS Grab Josua'S.— Vermischtes: Eigenthümliches aus England. — Rumänische Humanität. «jCeitcttDe dXxliß cf. Bonn, 22. Mai. Von Len „getauften Juden". Unsere Bemerkung im ersten Leitartikel Nr. 19, S. 280 hat uns ein anonymes Schreiben, unterzeichnet „Ein Christ, der früher Jude gewesen" zugezogen, in welchem wir interpellirt werden, warum wir uns in gehässiger Weise über die „getauften Juden" ausließen und an die Glaubensfreiheit und Duldsamkeit erinnert wird, die wir Juden doch beständig anriefen und umsomehr zu üben verpflichtet wären? Wollten wir uns in eine wirkliche Polemik mit dem Anonymus einlaffen, so würden wir ihn zunächst auffordern, uns nachzuweisen, wo wir „in gehässiger Weise" über die Juden, welche zum Christenthume übergetreten, ausgesprochen haben? Im Gegentheil, wahrend unserer langen publicistischen Laufbahn haben wir niemals Gelegenheit genommen, so oft sie sich auch darbot, über die getauften Juden ausführlich zu sprechen, höchstens einmal eine Bemerkung gelegentlich gemacht, wie denn die aus Nr. 19 angezogene mehr Karl Gutzkow als uns angehörte. An eine Verletzung der Glaubensfreiheit und Duldsamkeit ist aber sicherlich nicht zu denken, wenn man irgend eine Ansicht, ein Urtheil über irgend eine religiöse Erscheinung kundgiebt. Jene tritt erst ein, wo tatsächlich das Recht der Glaubensfreiheit beschränkt werden solle. So legt uns das anonyme Schreiben durch seinen Angriff erst recht die Verpflichtung auf, den Gegenstand einmal naher zu behandeln. Wenn man zunächst von den Motiven des Uebertritts ganz und gar absieht, drängt sich doch die Betrachtung auf, daß die Stellung, welche das Judenthum denjenigen gegenüber einnrmmt, welche zum Christenthum übertreten, doch eine ganz andere ist, als zwischen dem Judenthum und Christenthum überhaupt. Der Uebertritt vom Judenthum zum Christenthum — ebenso wie umgekehrt eS wäre — enthält zu gleicher Zeit eine feierliche Abfchwörung, Verleugnung und Verurtheilnng der Lehren des Judentums, wie ein Bekenntniß zu den Lehren des Christenthums. Diejenigen Punkte, in welchen beide Religionen übereinstimmen, welche das Cbristenthum nicht blos dem Judenthum entnommen, sondern auch so erhalten hat. wie es dieselben empfangen, kommen hier gar nicht in Betracht — der Neophyt erklärt vielmehr förmlich: die Lehren deS JudenthnmS sind falsch, ich verlasse und verwerfe sie, weil sie irrig sind, und bekenne feierlich vor Gott und Menschen die Wahrheit der Lehren, nicht bloS des Christenthnms überhaupt, sondern der Kirche, zu der ich übertrete. Auch die wirkliche persönliche Ueberzeugung deS Uebertretenden hat vorläufig hierbei kein Gewicht; denn die Kirche, der er sich anschließt, sagt nicht zu ihm: du kannst glauben was du willst, erkläre nur deinen Uebertritt, sondern sie verlangt ein feierliches Bekenntniß ihrer Dogmen, einen kirchlichen Act, der vollständig das enthält, was wir oben bezeichnet haben. Man sieht leicht ein, daß diese« Verhältniß, von allen Persönlichkeiten abgesehen, eine ganz andere Stellung begründet, als der Jude dem geborenen Christen gegenüber einnimmt, der gerade ebenso berechtigt in seiner ihm angeborenen und anerzogenen Religion ist, wie jener in der seinigen. Vielmehr enthält der Act eines getauften Juden ein directes un-