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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-04-09 · Heft 15 (9.4.1878) · p. Seite 237

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 15 (9.4.1878)
Date
1878-04-09
Page
Seite 237 (sequence 9)
Language
German
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237 Handwerke, Ackerbau, und Erwerb durch Tagelohn, verstauet werden/' Man will die Vermögendern veranlaffen, auf den zahlreichen wüstliegenden Stellen Ackerbau zu treiben, und zwar möglichst mit jüd. Gesinde, um auch dieses zu beschäftigen. — Es läßt sich nicht leugnen, daß, consequent und geduldig betrieben und überwacht, sich durch solche Einrichtungen Gutes hätte erreichen lasten. Die sittliche Verbesserung der unter der polnischen Mißhandlung allerdings in mancher Beziehung verkommenen Juden suchte die Commission theils durch gute Mittel, wie Errichtung von tüchtigen Schulen, Aufhebung der rabbinischen Gerichtsbarkeit, Vermeidung jeder solidarischen Macht u. dgl., theils aber auch durch die beliebte Feindschaft gegen das Gemeinde- und Cultuswesen zu erreichen, durch Verminderung der Zahl der Synagoge, Aushebung jedes officiellen Gemeindeverbandes. Verbot der rabbinischen Urtheile auch in rituellen Dingen. Diese Gegnerschaft gegen die jüdischen Gemeinde- und CultuSeinrichtungen war, wie wir gesehen, der ganzen preußischen Beamtenwelt eigen und ging, so einseitig und verkehrt sie auch an sich war, doch aus dem lobenswerthen Bestreben hervor, der Trennung zwischen Christen und Juden ein Ende zu machen und letztere in vollem Umfange in den Kreis der modernen Cultur auszunehmen. „Besondere Abgaben", fuhr die Commission in löblicher Weise fort, „werden den Juden nur anstatt solcher, den Militär- Dienst betreffenden Pflichten, die sie nicht gleich den Christen leisten, aufzulegen sein, also eigentlich in Rekruten - Geldern bestehen.Hierzu wird noch eine sehr mäßige Nebenabgabe zur Besoldung ihrer Synagoge- und Schulbedienten kommen." Gegen Beides läßt sich grundsätzlich nichts einwenden, da die Juden damals selbst vor dem Militärdienst als dem größten Uebel zurückschreckten. Schon am 11. Februar 1797 sprach der König der Commission seine volle Zufriedenhaus aus, nicht an dem Buchstaben der Instruction hängen geblieben, sondern in deren Geist eingedrungen zu sein. cellirenden Grundstücken erlaubt, deren es aber in jenen Provinzen damals eine große Menge gab; nach dreijährigem Betriebe sollte der Jude nur mit jüdischem Gesinde wirthschaften. An besondern Abgaben wurde den Juden lediglich ein Rekrutengeld von 10 polnischen Gulden, vom zurückgelegten 14. bis zurückgelegten 60. Lebensjahre zu entrichten aufgegeben sowie, zur Erschwerung der frühen Heirathen, eine mäßige Steuer bei der Vermählung. Im ganzen athmete das Gesetz einen freundlichen und humanen Geist, und selbst seine Beschränkungen waren auf die sittliche und materielle Hebung der in der That verkommenen polnischen Juden berechnet und haben insofern auch sicher segensreich gewirkt. Indem Friedrich Wilhelm II. seinen Namen unter dieses Gesetz zeichnete, kehrte er zu der menschenfreundlichen und landesväterlichen Richtung seiner ersten Regierungsjahre zurück. Die preußischen Israeliten haben immerhin einen Anlaß, sich dieses Monarchen dankbar zu erinnern. Vermischtes. Erzherzog Franz Carl. Man schreibt uns aus Wien vom 14. März: Ehegestern fand das Leichenbegängniß des Vaters unseres Kaisers, des Erzherzogs Franz Carl statt. Der alte Herr war eine der populärsten Persönlichkeiten und kümmerte sich nicht im geringsten um die Politik. In den dreißiger Jahren kam er nach Mähren. Selbstverständlich wurde dem kaiserlichen Prinzen, der der präsumtive Thronfolger war, aller Orten gehuldigt. Auch die Juden suchten ihrem patriotischen Gefühle Ausdruck zu geben; doch kümmerte man sich wenig um kiese Parias. Eine Deputation, an deren Spitze Herr H. B. Faffel, damals Rabbiner in Proßnitz, jetzt Rabbiner in Groß. Kanischa, stand, übergab demselben im die geerst erzbischöflichen Palais zu Kremsier ein Gesuch, in welchem Am 17. April 1797 erfolgte dann in der That im Sinne wahrhaft trübselige Lage der Juden in der mildesten Form des Commissionsberichtes ein „General - Juden - Reglement für fc^iloert wurde. Doch blieb das Gesuch ohne alle Folgen; Süd- und Neu-Ostpreußen" vom 17. April 1797.“) Zwar tje Märztage des Jahres 1848 brachten die Erlösung, war in demselben fremden Juden nur binnen kurzer Zeit und zu bestimmten Zwecken der Aufenthalt im Jnlande gestattet, den inländischen dagegen keine Beschränkung wegen ihrer Etablirung und Vermehrung auferlegt; nur sollten sie einen Geschlechtsnamen führen, die Männer nicht vor dem 25. Lebensjahre und ohne Nachweis eines hinreichenden Unterhaltes heirathen, nur mit Erlaubniß der Kammern Häuser und Grundstücke erwerben. Dagegen wurde den Juden der Zutritt zu allen Beschäftigungs- und Gewerbsarten unter der Bedingung gestattet, daß jeder nur ein Gewerbe und nicht alle unter einander treibe. Der Ackerbau war ihnen freilich nur auf bisher wüsten oder noch zu par- Eine jüdische Schauspielergesellschaft. In Füzes-Gyarmat wird — wie man dem „Kö zv." von dort mittheilt — in den nächsten Tagen die jüd. Schauspieler- Gesellschaft deS Josef Fischer ihre Vorstellungen beginnen. Fischer ist ein aus Nagy-Sarl6 gebürtiger israelitischer Bürger von patriotischer Gesinnung und zugleich ein großer Talmubist. Falls die Vorstellungen Erfolg haben, gedenkt Fischer mit seiner Gesellschaft eine Rundreise durch das Land zu unternehmen. 14) Nov. Corp. Gonstit. XI 1031 ff.

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