Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1878)
- Date
- 1878-04-02
- Page
- Seite 220 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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220 vollkommenen bürgerlichen Emaricipation nichtsdestoweniger bestehen. In Städten, die ein Privileg auf Ausschließung der Juden besaßen — z. B. Stettin, Elbing, Magdeburg — sollten fte auch künftig sich nicht niederlafsen dürfen; ferner zu Grundstücken und Häusern nur wüstliegende Stellen erwerben. Der Zuzug fremder Israeliten wurde nicht mehr principiell von dem Besitze von 50,000 Thalern, sondern nur von königlicher Genehmigung abhängig gemacht. Wir sehen, eS war auch hier auf eine grundsätzliche Auflösung des israelitischen Gemeindelebens abgesehen. Man hoffte auf diese Weise ohne Zweifel, die Juden den Christen völlig nahe zu bringen, die Differenzen zwischen beiden ReligiouSparteien — wie eS 1789 ausdrücklich bemerkt worden war — auf einige unschädliche Verschiedenheiten in den Religionsanschauungen zu beschränken. Wenigstens aber war dieses Mal für die Vernichtung des jüdischen Sonder- und Cultuslebens eine fast völlige bürgerliche Emancipation gewährt. Die staatsbürgerliche blieb freilich versagt: die Juden sollten nicht Mitglieder der Landes¬ und Magistrats-Collegien werden; aber „Wir behalten Uns doch vor, diejenigen, die sich durch ausgezeichnete Rechtschaffenheit und talente empfehlen werden, zu andern Bedienungen" — wohl hauptsächlich Universitätsprofefsuren — „zu brauchen". Die jüdischen Deputirten, denen dieser neue Entwurf vorgelesen wurde, richteten merkwürdiger Weise ihre Einwendungen nicht sowohl wider jene dem jüdischen Cultus- und Gemeindeleben feindlichen Bestimmungen, als vielmehr wider die Fortdauer der ordentlichen und außerordentlichen Sonderabgaben und die Einführung der Wehrpflicht für die Juden. DaS Letztere war gewiß unklug, eine Waffe in der Hand der Gegner; indeffen wird man die Ablehnung des Soldatenthums von Seiten der Juden milder beurtheilen, wenn man bedenkt, einen wie großen Widerstand nach den Freiheitskriegen noch die Einführung der allgemeinen, ausnahmslosen Wehrpflicht bei den bis dahin eximirten Ständen und Städten fand. Allein die Forderungen der Deputirten fanden durchaus keine Berücksichtigung, das neue Judenreglement wurde im April 1792 zur königlichen Unterschrift fertig gestellt. Inzwischen war der große Krieg der ersten Coalition gegen Frankreich ausgebrochen. Friedrich Wilhelm II. betheiligte sich an demselben mit allem Feuer als Hort und Vorkämpfer der conservativen und monarchischen Jntereffen gegen die Revolution. Seine enge Verbindung mit dem pietistisch-katholisirenden Orden der Rosenkreuzer — die Verfasser demnächst in einem allgemeinen Werke Nachweisen wird — verliehen diesem Kampfe bei dem Monarchen noch einen besonders mystisch-christlichen Charakter. Durch diese Umstände wurde das ganze Ereigniß auch für die innere Verwaltung Friedrich Wilhelm's bedeutungsvoll. Jeder Gedanke an umfaffendere Reformen wurde aufgegeben, Erhalten und Bewahren des Bestehenden erschien der Revolution gegenüber dringend geboten; denn jede Neuerung, glaubte er, müsse den revolutionären Geist auch in den preußischen Staaten anregen und befördern. DaS Generaldirectorium benutzte schlau diese Bestimmung des Monarchen, um das ganze Reformproject noch in letzter Stunde scheitern zu machen. Es berichtete an den König: „Nach E. K. M. a. h. bestimmten Grundsätzen haben wir das Reglement zur Refonne des Judenthums abfafsen laffen. Dieses Reglement würde also nunmehr E. K. M. zu höchst dero Vollziehung vorgelegt, und hierauf, demselben gemäß, mit der würklichen Reforme verfahren werden können. Da aber theils noch allgemeines Vorurtheil der christlichen Unterthanen wider die Juden und selbst bey vielen von den Juden herrscht, theils aber hauptsächlich die jetzigen Conjuncturen und der bevorstehende Krieg es bedenklich machen, während deffelben eine so wichtige Veränderung vorzunehmen und durchzusühren, so finden wir uns vor Einreichung des erwähnten Reglements aus treuester Devotion verpflichtet, bey E. K. M. u. a. dahin anzutragen, daß das Reglement und mit demselben zugleich die wörtliche Ausführung der Reforme bis zur Endigung des bevorstehenden Krieges ausgefetzet werde." Berlin 16. Mai 1792. Aus dieser Ansicht erklärt sich auch die hartnäckige Weigerung des Generaldirectoriums, den Entwurf schriftlich den jüd. Deputirten mitzutheilen! (Schluß folgt.) Beachtenswertste Notiz für Zeitungsleser. Einen treffenden Beweis dafür, wie sehr Gediegenheit, Reichhaltigkeit und unparteiische Behandlung aller Zeitfragen geeignet sind, einem journalistischen Unternehmen allgemeine Anerkennung zu erwerben und zu sichern, liefern die außergewöhnlichen Erfolge der in Berlin seit 7 Jahren bestehenden Zeitung: „Berliner Tageblatt". Die gegenwärtige Abonnentenzahl dieses Blattes beträgt 87,000, eine Ziffer, welche bisher in Deutschland von keiner Zeitung auch nur annähernd erreicht wurde. Nur in England und Amerika bestehen einige Zeitungen, welche eine ähnliche Verbreitung besitzen. Der reiche und inlereffante Inhalt des „Berliner Tageblatt" nebst dessen Gratis-Beilagen „Berliner Sonntagöblatt" und dem illustrirten Witzblatt „Ulk" ist aber auch vollkommen dazu geeignet, selbst den weitgehendsten Ansprüchen des zeitungslesenden Publikums nach jeder Richtung hin vollkommen zu genügen. Einem großen Kreise von Speeial-Correspoudeuteu au allen Hauptplätzeu, sowie der ausgedehntesten Benutzung des Telegraphen verdankt das „Berliner Tageblatt" den Borzug, daß es durch die ihm täglich zugehenden ausführlichen Special-Telegramme allen anderen Zeitungen mit seinen neuesten polittscheu Nachrichten voraueilt. (R. 2475.) Ferner dürfte noch die Thatsache zu beachten sein, daß das „Berliner Tageblatt" bei seiner entschieden liberalen Tendenz nach jeder Richtung hin unabhängig ist, und sich durch keine Parteirücksichten bei der Beurtheilung politischer und national-ökonomischer Fragen beeinflussen läßt, sondern dieselben lediglich nach seinem eigenen über den Parteien