Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1877)
- Date
- 1877-12-11
- Page
- Seite 802 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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802 Toleranz. Das „Jew. Chr." erzählt: „Die Prüfungen im Trinity- College zu Dublin, waren auf einen Samstag festgesetzt, unv alle Vorstellungen im Namen der israelit. Studirenden um eine Verlegung auf einen anderen Tag, waren vergeblich. Am Vorabend dieses bestimmten Tages boten die christl. Kameraden des jüd. Studenten Harris, der zu den Examinanden gehörte, diesem an, daß er seine Antworten ihnen diclire und sie diese niederschreiben wollten. Auf diese Weise konnte Harris seine Prüfung machen, erhielt den zweiten Platz und die mit diesem verbundenen Vortheile. Der ZwangSankauf von Porzellan durch die Juden. Friedrich der Große, der in manchen Dingen, und besonders gegen die Juden recht klein war, und sich von den Borurtheilen seiner Zeit nicht freimachen konnte, er war es auch, der den Juden den Zwangsankaus von Porzellan in härtester Weise aufbürdete. Nachdem er nämlich die von Gotzkowski errichtete Porzellan-Manusactur 1763 für eigene Rechnung übernommen hatte, legte er zunächst der Gesellschaft, welche die Lotterie gepachtet hatte, und dann unter dem 21. Januar 1769 den Juden die Verpflichtung zum Ankauf und zur Ausfuhr von Porzellan auf, und zwar hatte jeder Jude bei Erlangung eines Generalprivilegs für 500 Thlr., eines Schutzbriefes und der Hauskauferlaubniß für je 300 Thlr. Porzellan zu kaufen und außerhalb Landes zu schaffen, wobei sie das gekaufte Porzellan nicht einmal zu Gesichte bekamen, da es ihnen verpackt übergeben wurde. Da sie zunächst geringere Porzellansorten bestellten, so verordnete das Generaldirectorium, daß Vs dieses Porzellans vom feinsten, V3 vom Mittlern und V» vom geringsten fein müsse. Da das Porzellan im Auslande verkauft werden mußte, so erlitten die Verkäufer, die zu jedem Preise loszuschlagen genöthigt waren, bedeutende Verluste. Die Juden remonstrirten wiederholt bei dem Könige gegen diese drückende Abgaben, wurden aber entschieden mit ihren Klagen abgewiesen, so am 16. Jan. und am 29. Mai 1771. Bon 17 63 bis 1769 hatten die Juden für 280,380 Thlr., von 1770 bis 1775 für 567,868 Thlr. Porzellan genommen, doch konnten sie später die Last nicht tragen, so daß sie in dem Rechnungsjahr von 1778 bis 1779 statt für 19,500 nur für 1085 Thlr. Porzellan entnahmen, worauf eine Cabinetsordre vom 6. Juni 1779 jene Verpflichtung in Erinnerung brachte und eine andere Ordre vom 12. Januar 1783 festsetzte, daß Concessionen, mit deren Ertheilung Porzellankauf verbunden sei, den Juden erst dann ausgehändigt werden sollten, wenn sie einen von den Grenzämtern bescheinigten Ausfuhrschein eingereichl hätten. Nichtsdestoweniger waren am 3. April 1787 Reste auf Höhe von 78,865 Thlrn., die der König Friedrich Wilhelm II. auf 35,000 Thlr. ermäßigte, vorhanden. Durch Cabinetsordre vom 6. December 1787 wurde die Zwangsabnahme von Porzellan für die Juden aufgehoben und ihnen am 12. Februar 1788 der Porzellanhandel inner- und außerhalb des Landes gestattet. Die Juden hatten die Abgabe also beinahe ein Vierteljahrhuudert zu tragen. Anzeigen. sind ausschliesslich an die Annoncen - Expedition von Rudolf JLWym Mosse in Leipzig oder deren Filialen in Berlin, Breslau, Chemnitz, Co ln ajRh., Frankfurt a\M. etc. zu adresssiren. Bekanntmachung. Es soll für die hiesige Gemeinde ein Prediger, der auch den Religionsunterricht zu ertheilen hätte, angestellt werden. Qualificirte Bewerber mit guten Empfehlungen wollen unter Einsendung von Abschriften ihrer Zeugniffe und Mittheilung über ihre bisherige Thätigkeit sich baldigst an den Unterzeichneten wenden. Da spätestens im Herbste des künftigen Jahres die Einweihung der neuen Synagoge stattfinden soll, so wird die Anstellung noch vor dieser Zeit beabsichtigt. Bonn, Len 27. November 1877. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde Bonn: ködert KoläLvdwiät. Offene Cantorffeüe. Die in unserer Gemeinde erledigte Stelle eines ersten Cantors und Schächters, mit einem Fixum von jährl. 1800 Mk. und den üblichen Nebenaccidentien, soll wieder besetzt werden. Befähigte, zeitgemäß ausgebildete Cantoren, die auch zugleich tüchtige Schächter sind, wollen chre Bewerbungen und deren Zeugniffe an den Unterzeichneten Vorstand baldigst einfenden, und die Einladung zu einem Probevortrage gewärtigen, für welche auch eine angemeffene Bergütigung in Aussicht gestellt wird. Inowrazlaw, 20. November 1877. Der Vorstand d. Syuagogeu-Gemeiude zu Inowrazlaw: (10370) U. Senator. Für mein Tuch-, Mode- und Manufactur-Waaren-Geschäft suche bei freier Station einen jungen Mann mit guten Schulkenntniffen als Lehrling. — Sonnabends geschloffen. Friedlän der. (B. 10311.) Pasewalk. Cine Lehrerin wird für 2 Mädchen von 10 und 6 Jahren baldigst verlangt. Adr. mit Angabe des Gehalts bei freier Station wolle man gefälligst unter JV. M. IOS46. an Rudolf Mosse in 1Leipzig gelangen lassen. (10546)