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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-10-23 · Heft 43 (23.10.1877) · p. Seite 689

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 43 (23.10.1877)
Date
1877-10-23
Page
Seite 689 (sequence 13)
Language
German
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689 deren traurige Wirkung genau aufzahlte und factisch nachwies, und die Gerechtigkeit des jungen Kaisers anrief, wurde von mir in den bedeutendsten europäischen Zeitungen, z. B. Times, Jndöpendance belge, Kölnische Zeitung, Augsburger Allgem. Zeitung, Hamburger Correspondent, Berliner Nationalzeitung veröffentlicht, was nur durch bedeutende Opfer und zum Theil persönliche Verhandlung mit den Redactionen erwirkt wurde. Kurze Zeit darauf wurden die meisten und drückendsten Ausnahmegesetze aufgehoben. — Allein im Vaterlande selbst drohte Gefahr. Obgleich die bürgerliche Gleichstellung schon im § 5 der königl. Proposition und dann Art. 11 der preußischen Verfassung vom 31. December 1848 und in Art. 4 und 12 der Verfassung vom 5. Januar 1850 ausgesprochen und gewährleistet war, brachten doch die Ministerien bald die Ansicht zu Tage, daß Specialgesetze durch Verfassungsbestimmungen nicht aufgehoben würden und demnach das Judengesetz vom 23. Juli 1847 noch rechtsgültig wäre. Nicht genug hiermit, brachten Wagener und Consorten bei dem Abgeordnetenhause im Januar 1856 den Antrag ein, in Art. 12 die Worte: „der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntni§" zu streichen. Ich bekämpfte sofort den Antrag in der öffentlichen Presse und forderte durch Circulärschreiben die Gemeinden auf, dagegen zu petitioniren. 264 Petitionen wurden an das Abgeordnetenhaus gerichtet. Obgleich nun der Bericht der Commission des Abgeordnetenhauses unter dem Vorsitze des Herrn von Gerlach auf der Streichung des Wortes „staatsbürgerlichen" beharrte, welcher Commissionsbericht selbstverständlich nicht ohne Antwort blieb, wurde in der Sitzung vom 6. März nach mehrfachen Reben der Antrag durch Uebergang zur Tagesordnung beseitigt. Wir hatten gesiegt, das Princip blieb in der Verfassung gewahrt, wenn auch das Ministerium bei seiner Interpretation verharrte bis — es selbst fiel. Dieser ganze Vorgang war zu merkwürdig, um nicht in einer besonderen Schrift verewigt zu werden: „Der Kampf der preußischen Juden für die Sache der Gewissensfreiheit". (Magdeburg, Bansch, 1856). In dieser Schrift gab ich eine Geschichte der Emancipation in Preußen, den Antrag, den Bericht, die Verhandlungen und die sämmtlichen Petitionen der jüdischen Gemeinden, welche letztere ein bleibendes Zeugniß von dem Geiste geben, der die preußischen Juden belebte. (Fortsetzung folgt.) Anzeigen. V#! ff sind ausschliesslich an die Annoncen - Expedition von Rudolf 31 osse in Leipzig oder deren Filialen in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln ajBh.. Frankfurt aj]}l. etc. zu adresssiren. Tacanz. In unserer Gemeinde ist die Stelle eines tüchtigen Borbeters, Bal-Kore, und Schächters vom 1. Januar 1878 ab zu besetzen. Der fixe Gehalt beträgt 1200 Mark, Nebeneinkünfte pplr. 360 Mark pro anno. Den Meldungen sind Zeugnisse beizufügen. Reisekosten werden nicht vergütigt. Glitten tag, den 16. October 1877. Der Gemeinde-Vorstand: (kr. 9030.) Joseph Stein. Durch die Berufung des Herrn kr. J. Manshaeh an das Seminar zu Münster, ist die Stelle eines Lehrers und Borbeters bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde mit dem 1. Januar 1878 vacant. Eventuell kann dieselbe auch am 1. April besetzt werden. Leitung eines Chores erwünscht. Das Gehalt beträgt 1200 Mk. ohne Neben-Einnahmen. Reflectirenve wollen sich an den Unterzeichneten Synagozen- Vorstand wenden. Beverungen a,Weser, 16. October 1877. Der Synagogen-Vorstand: 31. Bosenfeld. (9053) J. Gritsbach. Für mein Tuch-, Manufactur-, Herrengrrderobeu. Damen- Confections-Geschäft. suche von sogleich einen Sohn ordentlicher Eltern als Bedingungen günstig. A. 3lendelsohn. (8597) Eupen, Rheinprovinz. Bei der israel. Gemeinde in Basel ist die Lehrer- und Untercantor-Stelle neu zu besetzen. — Dieselbe ist mit folgenden Functionen verbunden: 1) der vollständige Religionsunterricht an die israel. Jugend von Basel vom 6. bis zum 13. Jahre in 17 bis 19 wöchentlichen Stunden; 2) die Direction und Einübung deö Synagogen-Chores; 3) der Cantordienst bei Verhinderung des Ober-Cantors; 4) das Secretariat der Gemeinde; 5) womöglich die Haltung religiöser Vortrage bei Trauerfällen oder außerordentlichen Gelegenheiten. Der jährliche fixe Gehalt wird nach Umständen von 3000 bis 4000 Franken bestimmt. (Z. 8951.) Reflectanten belieben ihre Anmeldungen bis zum 25. October 1877 an Herrn Dreyfus Neumann in Basel einzusenden. Dieselben müssen von Fähigkeits-Zeugnissen, sowohl über den Religionsunterricht als die musikalischen Leistungen, begleitet sein. Ebenso wären einige Notizen über den Bildungsgang und die Lehrthätigleit der betreffenden Canvidaten erwünscht. Für m. baumw. Gesch. en gros, welches am Sonnabend geschlossen, suche ich einen Lehrling gegen monatl. Vergütigung. (ü. 8926.) Simon 3layer, _Berlin, Bischofsstr. 12. Auf sofort, spätestens Neujahr suchen wir einen Lehrling mit nothigen Schulkenntnissen für unser Bankgeschäft. (9014) Ben feg «f* Comp.. Göttingen.

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