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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-08-14 · Heft 33 (14.8.1877) · p. Seite 528

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 33 (14.8.1877)
Date
1877-08-14
Page
Seite 528 (sequence 12)
Language
German
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528 Äst das Dein Hort, so harrest Du vergebens Auf Linderung der Schmerzen Deines Lebens; Die Rettung bleibt, auf selbst erneuert Bitten Dem Elend nach wie vor ganz abgeschnitten. Wie auch in stehend Klagen die Wais' ausbricht. Der Prahler bleibet taub, und sieht und höret nicht; Die Wittwe ringt die magern, schwachen Hände, Daß man von ihren Kindern die Noch abwende, Es bleibt ohn' Schutz des Elends arme Beute Und ungerührt das Herz der reichen Leute; Wenn ihnen naht aus Hütten Angst und Graus Verrammeln sie wohl Thür und Thor und Haus, Sie selber schwelgen abe» in stetem Ueberflufse Ganz matt vom Ueberreize in sinnlichem Genüsse. Vermischtes. Das Gebot des Schachtens und das Verbot, frB’nan r.bn: zu verzehren, welches die rrp-'na, die Vorschriften der Untersuchung des gesundheitlichen Befundes im Innern der zu verzehrenden Thiere mit sich brachte, diese uralten Institutionen des Judenthums kommen immer mehr zur Anerkennung. Die neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen haben ergeben, daß die Entleerung des getövteten Bieh's vom Blute einerseits die Conservirung des Fleisches erleichtert andererseits der Gesundheit zuträglich ist, weil das im Körper des Thieres verbliebene Blut durch seine chemischen Proceffe gesundheitsschädliche Beschaffenheit des Fleisches hervorbringt. Immer wieder vorkommende Fälle, namentlich in diesen Tagen zu Wurzen in Sachsen erweisen, wie gefährlich für das Leben der Menschen der Genuß von Fleisch erkrankter Thiere ist, und das deutsche Reichsgesundheitsamt dringt darauf, daß durch ein Gesetz eine Beschau alles zum Verkauf gestellten Fleisches allgemein eingeführt werde. Eine solche Fleischbeschau ist aber principiell nichts Anderes als eine welche die jüdische Satzung so bestimmt normirt hat. Wir wissen allerdings, daß die rituelle Untersuchung in ihren einzelnen Vorschriften einer Revision vom heutigen wissenschaftlichen Standpunkte sehr bedarf, da sie einzelne Vorschriften enthält, die zur Verhütung des Genusses kranken Fleisches überflüssig oder auch ungenügend sind. Dies nimmt ihr aber im großen Ganzen ihren hohen Werth, ihren ausgesprochenen gesundheitlichen Nutzen nicht. Daß übrigens nach der Anschauung der heiligen Schrift der Genuß des Fleisches gewisser Thiere, alles kranken Fleisches und des Blutes auch auf den psychologischen Zustand des Menschen z. B. zur Erregung von Affecten einwirkt, wollen wir hier nicht weiter erörtern. So sehr wir die Fortschritte der Wissenschaft und der Technik anerkennen, so giebt es doch auch uralte überlieferte Einrichtungen, Gewohnheiten und Anschauungen, welche durch jene noch nicht erreicht oder ersetzt sind. Um nur ein Beispiel anzuführen, giebt die Lehre von den Lebensmitteln zu, daß die alte herkömmliche Bereitung des Brodes noch heute als die beste anerkannt werden müsse und durch keine andere ersetzt werden könne. Solche Erkenntnisse mögen der modernen Ueberschätzung unangenehm sein, für den wahren Freund der Menschheit erhöhen sie das Vertrauen auf den großen Gehalt der menschengeschlechtlichen Entwickelung. % n * c i g c n. sind ausschliesslich an die Annoncen - Expedition von Rudolf Jlfl'wf/m Masse in Leipzig oder deren Filialen in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln ajBh., Frankfurt a/M. etc. zu adresssiren. Die am 11. September 1868 dahier verstorbene Frau Dr. Betty Goldschmidt, geh. Oppenheim, hat in ihrem Testament eine Stiftung errichtet, welche zur Aussteuerung dürftiger Mädchen bestimmt ist. Dieselben müssen mit der Erblasserin durch deren Geschwister in absteigender Seitenlinie verwandt und in einem Alter von 17 bis 37 Jahren sein. Es ist nicht erforderlich, daß dieselben bereits verlobt sind. Bewerberinnen, welche auf die diesjährige Aussteuerung Anspruch machen wollen, haben sich deshalb vor den» 15. September (. I. schriftlich an die Unterzeichnete Stiftungs- Administration zu wenden. (F. 6877.) Frankfurt am Main, den 1. August 1877. Justizrath Br. Manhayn. Michael Oppenheimer. Saarwellingen bei Saarlouis. Die hiesige Israelitische Gemeinde sucht bis zum l. October einen Elementarlobrer, der auch zugleich Cantor und Schochet ist, mit einem jährl. fixen Gehalt von 1000 bis 1200 Mark nebst vielen Nebeneinkünften und freier Wohnung. Qualificirte Bewerber wollen sich gefl. bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. — Reisekosten werden nicht vergütet. (6666) Der Vorstand Daniel Lazar. An unserer Religionsschule ist die zweite Lehrerstelle vaeant und soll baldmöglichst wieder besetzt werden. Der Anzustellende muß auch befähigt sein an den hohen Feiertagen vorzubeten. Gehalt 1200 Mark. Geeignete Bewerber wollen sich baldigst unter Einreichung ihrer abschriftlich beglaubigten Zeugnisse und eines Lebenslaufs an den Unterzeichneten wenden. (v. 6351.) Sfolp in Pommern, im Juli 1877. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde.

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