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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-07-03 · Heft 27 (3.7.1877) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 27 (3.7.1877)
Date
1877-07-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Juteresse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipp lon in Bonn. Verlag von Banmgärtner's BucyhMdlung in Leipzig. Beilagen werden mit 1 Mark ö0 Pf. pro Hundert berechnet. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 vis 'll,U Bogen. Preis Vierteljährig 3 Mar!. ~ Inserate werden mit 20 Pf. nir die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen. Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an. In redactionrllen Angelegenheiten wende man sich an Dr. L. philip-so» in Bonn; hinsichtlich der Inserate an 4l. Stoffe in Leipzig und dessen Filialen in Berlin, Breslau:c. Inserat«, welche bis vonnerstag eiugehen, finden in der darauffolgenden sltuuuner Berückpchrigung. 41. Jahrgang. Leipzig, den 3. Juli 1877. JV? 27. Inhalt. Leitende Artikel: Die Rabbinerfrage. — Egypten und die heilige Schrift. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn, Darmstadt, Königsberg i. Pr., Leipzig. — Serbien: Belgrad. — Rumänien: Bonn, Bukarest. — Amerika: New-Iork. — Feuilleton: Die dreizehn Eigenschaften Gottes (nvrn a"'). — Vermischtes. £elbeiid& ÜL-dikeL Bonn, den 27. Juni. Die Labbiuerfrage. Die in Nr. 25 enthaltene Correspondenz aus Oberschlesien, nach welcher dem, seit dreißig Jahren in Gleiwitz amtirenden Dr. Hirschfeld wegen einer über die Simultanschule gehaltenen und einen Beschluß des Vorstandes ganz objectiv bestreitenden Predigt, welche keine Art Persönlichkeiten enthielt, der Gemeindevorstand die vorausgehende Vorlage und Genehmigung seiner Predigten auferlegte, und die Kanzel bis Neujahr verbot, hat vieler Orten Theilnahme, ja Entrüstung hervorgerufen. Wir haben mehrfache Zuschriften erhalten, aus denen auch hervorgeht, daß der Fall nicht völlig vereinzelt dastehe und z. B. in einer kleineren Gemeinde der Provinz Posen auf ähnliche Weise ein jüngerer Rabbiner gezwungen wurde, sein Amt schon.um seiner Ehre willen niederzulegen. Man fragt, ob solcher Omnipotenz der Gemeindevorsteher, welche schon ihrem Stande nach nicht selten ein sachgemäßes Urtheil zu fällen gar nicht befähigt sind, einige Schranken zu setzen unmöglich wäre. „Ein solcher Zustand", schreibt ein Rabbiner an uns, „in welchem der Rabbiner für vogelfrei erklärt ist, lähmt jede Kraft und Lust zum Wirken, hemmt jedes Streben zur Hebung der Gemeinde, läßt den Rabbiner fremd bleiben in der Gemeinde, da die Vorsteher durch ihre Verwandtschaft und materiellen Berhältniffe stets einen großen Theil der Gemeinde beherrschen. Sollte ein geeintes Zusammenwirken aller Standesgenoffen nicht einige Abhülfe zu leisten vermögen? Möchten sie doch diese für die Gesammlheit gewiß nicht unwichtige Frage einer eingehenden Beachtung würdigen, und Vorschläge, dem Uebel entgegenzutren machen!" Außer in Frankreich und Belgien, sowie in Württemberg und einigen anderen deutschen Ländern, in welchen Staaten auch ver jüdische Cultus einer gesetzlichen Orvnung unterzogen ist, schwebt das Rabbinerwesen überall völlig in der Luft. Die Ausbildung, die Qualificirung und die Anstellung der Rabbiner sind lediglich Privatsache. Jede Gemeinde kann einen Rabbiner anstellen oder nicht, kann als solchen anstellen wen sie will, ihn, soweit sie nicht contractlich gebunden, nach Belieben enilaffen u. s. w. Diese völlige Freiheit ist nur in diesem over jenem Staate, in viesem over jenem Punkte etwas beschränkt. Bei solchem Zustande ist es in der That zu verwundern, daß nicht viel öftere und noch skandalösere Vorgänge an's Licht treten, und müffen wir es den Rabbinern wie den Gemeinden als ein gutes Zeugniß anrechnen, daß nicht öfter schreiende Ungerechtigkeiten Vorkommen. Dies vorausgesetzt, kann man jedoch nicht verkennen, daß die Wirkungen eines solchen Berhältniffes sehr übele sind. Zunächst beschränkt es die freie Thätigkeit und Bewegung des Rabbiners in der fühlbarsten Weise. Er muß sich nach allen Seiten hin begrenzen, jeden Schritt sorgfältig erwägen, und sieht sich dann doch bei erster bester Gelegenheit zurückgewiesen, oft in schroffster Weise hintenangesetzt. Man spricht sehr oft davon, daß den Rabbinern keine hierarchische Macht eingeräumt werden dürfe; wenn man aber dem Rabbiner jede^Bethätigung seiner Unsichrer: d. > ■ ■*N

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