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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-06-26 · Heft 26 (26.6.1877) · p. Seite 413

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 26 (26.6.1877)
Date
1877-06-26
Page
Seite 413 (sequence 9)
Language
German
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413 unvereinbar, und der Judenhaß nur eine Etappe aus dem Wege zum Niedergang ist. Saargemünd (Deutsch-Lothringen), im Juni. Herr Leon G r a m b a ch, Mitglied des Generalraths und des Consistoriums, ist zum Bürgermeister hiesiger Stadt ernannt worden. Oesterreich - Ungarn. 8. Aus dem südl. Böhmen, 14. Juni. (Privatmitth.) Die im Zuge sich befindende Reorganisation der Rabbinate in Böhmen, von welcher in dieser Zeitung schon zu wiederholten Malen die Rede war, interessirt in erster Reihe natürlich die Rabbiner. Es war daher zu erwarten, daß aus ihrer Mitte Stimmen sich erheben werden, daß bei dieser Gelegenheit auch die Stellung des Rabbiners nach innen und nach außen gesetzlich geregelt werden soll. Denn auch jetzt noch gilt der Rabbiner hierzulande nach innen nicht viel und nach außen fast gar nichts. Der Rabbiner wird aus ein paar Jahre angestellt; gelingt es ihm, sich während dieser Zeit die Sympathien der Gemeinde, oder wenigstens des Vorstandes zu erwerben, so wird nach Ablauf der Frist der Contract erneuert. Von einer definitiven Aufnahme wollen die Gemeinden nichts hören. Das bewirkt, daß Gemeinde und Rabbiner sich nicht wie Theile eines Ganzen fühlen, daß Erstere Letzlern gleichsam als einen Fremden, als einen Gast, um nicht zu sagen, als einen Miethling, betrachtet, deffen Jnteresien nur vorübergehend an die der Gemeinde geknüpft sind und dem man daher keine entscheidende Stimme bei der Schaffung und Regelung der Gemeindeinstitutionen einraumen kann. Außer diesem die Autorität des Rabbiners hauptsächlich beeinträchtigendem Umstande kommt noch der hinzu, daß hier jeder ^iscbul) - Lehrer und Schächter sich den Titel Rabbiner beilegt, wodurch das Ansehen der wirklichen Rabbiner herabgesetzt wird. Nach außen nimmt der Rabbiner trotz der gesetzlichen Gleichstellung der Confessionen noch immer nicht eine solche Stellung ein, wie der christliche Geistliche, obgleich der Staat dieselben Forderungen an jenen stellt, wie an diesen. Abgesehen davon, daß der Staat zur Erhaltung des jüdischen Cultus keinen Beitrag leistet und auch die Rabbiner für die ihnen von ihm übertragenen Geschäfte, welche Mühe und Zeit erfordern und mit schwerer Verantwortung verbunden sind, nicht entlohnt, bekommen mitunter die Letzteren ihre Zurücksetzung gegen die christlichen Seelsorger Schwarz auf Weiß nach Hause geschickt. Es kommt nämlich vor, daß Rabbiner lithographirte Zuschriften von den Behörden erhallen, in welchen die Adreffe: „An das hochwürdige Pfarramt" durchgestrichen und in: „An den Herrn israelitischen Matrikelführer" oder „An den Herrn Rabbiner" umgewandelt ist, obgleich es doch viel einfacher wäre, blos „Pfarramt" durchzustreichen und an deffen Stelle „Rabbinat" zu setzen. Dieser Tage erhielten wir nun einen von den Herren Rabbinern vr. Vogelstein in Pilsen und 0r. Maybaum in Saaz Unterzeichneten Auftuf an die Rabbiner Böhmens, in welchem dieselben eingeladen werden, gemeinschaftlich über die Schritte zu berathen, die zur Erlangung der dem Rabbinerstande gebührende Stellung bei der h. Regierung gethan werden sollen. Ich werde nicht ermangeln, Ihnen das Resultat dieser Berathung seinerzeit mitzutheilen. — Der Aufruf lautet: An die ehrwürd. Rabbiner Böhmens! „Collegen! Die von der hohen Regierung beabsichtigte Reorganisation der Rabbinate legt uns die unabweisliche Pflicht auf, uns in unserem eigenen Jntereffe, sowie im Jntereffe der von uns vertretenen religiösen Angelegenheiten enger aneinander zu schließen und gemeinschaftlich zu berathen, welche Schritte zu thun sind, um die unserem Stande gebührende Stellung nach außen zu erlangen und um zu verhüten, daß hochwichtige religiöse Institutionen gefährdet werden und ihrem Verfalle entgegengehen. Mit der Regelung der Trauungs- und Ehescheidungs-Angelegenheiten, an welcher der Staat unmittelbar betheiligt ist, kann nach unserem Dafürhalten der Rabbinerstanv sich nicht zufrieden geben; wir müffen vielmehr bei dieser Gelgenheit all' die Rechte erstreben, auf die wir als Seelsorger einer öffentlich anerkannten Confession Anspruch haben; wir müffen Sorge tragen, vaß die Aufsicht über den Religionsunterricht, über die nw'nw rc. den hierzu berufenen Fachmännern übertragen, daß ein Lehrplan für den Religionsunterricht an den Volks- und Mittelschulen entworfen, und daß fernerhin die Würde und das Ansehen des Rabbinerstandes durch Zulaffung ungebildeter Elemente nicht mehr herabgesetzt werde. Bei der wohlwollenden Fürsorge, welche die Staatsregierung, namentlich in den letzten Jahren, der Regelung der jüd. Cultusangelegenheiten widmet, dürfen wir zuversichtlich hoffen, daß unsere berechtigten und bescheidenen Wünsche hohen Ortes Berücksichtigung finden werden. Um ein einmüthiges Vorgehen in dieser Richtung zu erzielen, nehmen wir uns die Freiheit, Euch, ehrwürdige Collegen, zu einer für die letzten Tage des Monates Juli l. I. anzuberaumenden allgemeinen Rabbinerversammlung mit der Bitte höflichst einzuladen, daß Ihr möglichst bald die Zusage Eurrer Betheiligung schriftlich an Einen der Unterzeichneten gelangen laffen wollet, damit wir rechtzeitig in der Lage sind. Euch den Tag und den Ort der Versammlung bekannt zu geben. Mit collegialem Gruße. Pilsen und Saaz, am 1. Juni 1877. vr. H. Bo gelstein, Rabbiner in Pilsen, vr. S. Maybaum, Rabbiner in Saaz. Frankreich. Paris, 15. Juni. (Nach den Arch. isr.) Die hiesige Gesellschaft „Zur Aufmunterung zum Guten" (Encouragement au Bien) theilt jährlich Belohnungen an Solche aus, welche sich 26

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