Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1877)
- Date
- 1877-06-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung -es Iudenllmms. Ei» impartmsches Organ für alles Wische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich ei«»»l in 2 bis 2*/. Bogen. Prei» BierteliLhrig ’i Diart. Inserate werde» mit 2v Pf. für die Perilzeite ober deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen» Postämter und Zeitungs - Expeditionen nehme» Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipp sou in Bonn. Verlag von Ballwgättner's Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Angelegenheiten «ende man ji$ au Dr. t. Philippe»» in Senn; binpchilich des Bezug« und der Jnieratean SlUlmaärtner'5 Lachdandlang inLeivzig. 2-seräle, welche bi« vonuer,- ta; eingeben, rinden inder caransfolgen» den Nummer Berücksichtigung. Beilagen werden mit 1 Marl 50 Ps. pro Hundert berechnet. 41. Jahrgang. Leipzig, den 12. Juni 1877. JW 24. Inhalt. Lertende Artikel: Der «Separatismus. — Eine entscheidende Stimme gegen die Talmudfresser. — DaS englische Blaubuch über d:e Juden ut Rumänien und Serbien 1876— 1*77. II. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Frankfurt am Main. Fürth. Darmstadt. — Ocsterrerch-Ungarn: Wren. Pest. — Frankreich: Paris. — Italien: Rom. — Rumänien: Wien. Bukarest. — Russland: St. Petersburg. — Feuilleton: Die Geschicke der Juden in der Stadt Metz. (Schluß». Seiende ÖCxhßef. Bonn, den 6. Juni. Der Separatismus. Die preußische Judenheit hat ihre Probe glänzend bestanden. Man hat ihr wider ihren Willen die Freiheit gegeben, sich zu spalten, zu zersplittern und sich aufzulösen. Aber sie hat diese thatsachlich zurückgewiesen. Sie ist geblieben was sie war: als Gesammtheit nicht organistrt, aber in ihren Gemeinden als religiösen Körperschaften fest zufammenhaltend. Als gegen das Austrittsgesetz Massen von Petitionen einliefen, wagten die Wortführer für dasselbe zu behaupten, sie gingen nur von interessirten Personen aus. Jetzt steht das Factum sicher, daß diese Petitionen die immense Mehrheit der preußischen Juden wirklich vertraten. Die jüdischen Abgeordneten, welche das qu. Gesetz gefordert und durchgesetzt haben, maßten sich an, zu behaupten, daß in den jüdischen Gemeinden Gewissenszwang vorhanden: was seitdem geschehen, bezeugte, daß dies durchaus unwahr gewesen, denn sonst hätten sich die, welche unter dem Gewissenszwang gelitten, alsbald freigemacht. Einer unter ihnen war offen genug auszusprechen, durch dieses Gesetz würden die jüdischen Schulen und Wohlthätigkeitsanstalten, die nur eine Krankheit seien, beseitigt werden: es zeigte sich, daß nur dieser Mann selbst in seinen Einsichten kränkele. Der Hauptsprecher ging soweit, auszurufen'j: man müsse den Reformbestrebungen in den Gemeinden durch dieses Gesetz einen Riegel vorschieben. Dies mag nun hier und da zeitweise seine Richtigkeit haben; aber wie dieser Gedanke kleinlich, diese Absicht engherzig ist, kann hierdurch die Entwickelung überhaupt nur in geringem Maße beeinflußt werden. Kurz, den Urhebern und Vertretern dieses Gesetzes ist von der Wirklichkeit ein vollständiges Dementi gegeben. Sie haben einmal wieder experimentirt, und das Experiment ist mißlungen. Vergebens haben die Feinde Israels, die in seinem Schooße und die außerhalb desselben, aus das Schauspiel einer großen Zerrüttung gehofft. Ihre Wünsche sind vereitelt worden. Nur eine einzige Gemeinde, und zwar ohne sonderliche Bedeutung, hat sich gespaltet (Wiesbaden). Aber diese Ausnahme bezeugte um so mehr die Festigkeit aller übrigen, die unerschütterliche Zusammengehörigkeit in allen anderen Gemeinden. Selbst an dem eigentlichen Heerde des ganzen Vorgangs, in Frankfurt am Main, . hat rer Parteizelotismus trotz außerordentlicher Anstrengungen nur eine gründliche Beschämung erfahren. Was sonst an ein- ' zelnen Orten geschehen, ist so geringfügig, daß es der Erwähnung l nicht werth ist *). Man hat zwar an einigen Plätzen genügend . 1) Wir erhallen soeben folgende interessante Zuschrift. Solche Vorkommnisse sind aber keine Acte des Separatismus, sondern — der , Religionslosigkeit. Stralsund, den 25. Mai 1877. Zur Geschichte des Austrittsgesctzes bezüglich des Mißbrauchs der > „religiösen Bedenken" habe ich Ihnen aus der hiesigen Gemeinde einen , originellen Fall zu berichten, der davon Zcugniß grcbt, wie wenig bei gewissen Leuten derlei „ideale" Gesetze angebracht sind, wenn cs sich I um den nervus rerum handelt. . Drei Brüder Samuel aus Damgarten, welche gesetzlich zur hie- ' sigeu Gemeinde gehören, machten im vorigen Jahre beim zuständigen l Gericht Anzeige von ihrer Absicht, aus derselben aus religiösen Be-