Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1877)
- Date
- 1877-05-01
- Page
- Seite 289 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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289 mag mit uns geschehen, was da will. Wir werden von der 1 Anbetung eines einzigen Gottes nicht abgehen.- i Sie glauben an Lohn und Strafe nach dem Tode; aber i nicht an ewige Hollenstrafen. Aus die Frage, wieso sie zu diesem Glauben gelangt sind, antworteten sie: durch längeres Nachdenken. Ihre Kinder schicken sie in die Schule und sie sind bester unterrichtet, als die anderen Kinder. Sie selbst waren früher Holzdiebe, nun aber benehmen sie sich, seitdem sie sich offen zur Secte bekennen, sehr gut. Sie behaupteten, daß in Chlumetz 300 Bruder leben, die aber schweigen. Sie sind klüger als wir, aber wir sind ehrlicher. Der Kaiser rescribirte hierauf: „Die . . . Vorgefundenen Deisten können keinerdings geduldet werden. Werden sie sich auf den nochmaligen mit ihnen zu veranlaffenden Versuche durch wiederholt bescheidene und gründliche Vorstellung von ihren irrigen Begriffen nicht zuruckführen lasten, oder sich zu einer aus der toleranten Religion vorschriftsmäßig bekennen, so sind sie von ihren Hausern und Gründen gänzlich abzustellen, und nach Siebenbürgen zu übersetzen, wo die recipirten Arianer mit ihrem Glauben mehr Aehnlichkeit haben". Ueber Vortrag vom 26. Heumonat 1782 befahl der Kaiser ferner, daß der Königgrätzer Bischof mit dem Kreishauptmann sich ad locum begebe und diese Leute wohl belehre. Sollten sie bei ihrer Erklärung, daß sie Israeliten sind, verbleiben, so müffen sie auch nach der Vorschrift des Gesetzes Mosis behandelt und ihnen die Verbindlichkeit, sich allsogleich förmlich beschneiden zu lasten, aufgelegt werden, welches vielleicht weit schneller ihre Bekehrung als alles weitere Zureden wirken wird. Sind sie aber schon wirklich beschnitten, so sind sie Juden und können nicht anders als' wie diese im Lande behandelt werden; somit sind sie auch nicht mehr fähig, Gründe eigenrhümlich zu besitzen und muffen daher gänzlich abzcstiftet werden." Wir wollen bei dieser Gelegenheit noch einer anderen Verhandlung gedenken. In Folge eines Vertrages der Hofkanzlei vom 29. März 1784 wurde den Menonisten die Ansiedlung in Galizien zugestanden. Später verlangten sie die Befreiung vom Militärdienste, da sie nach ihren religiösen Gesetzen kein Schwert tragen und kein Blut vergießen dürfen. Im Ganzen lebten daselbst 1789, 27 Familien. Die Meinungen in der Hofkanzlei waren getheilt, die Majorität sprach sich dafür aus, daß sie zur Militärpflicht herbeigezogen werden, da auch die Juden nicht einmal mehr von der Stellung Befreit sind. Gf. O'Dononell meinte jedoch, da man die Menonisten einmal als Ansiedler angenommen hat, so müffe man ihnen auch die Ausübung ihrer Religion gestatten und könne ihnen auch keinen mit den Grundsätzen ihrer Religion nicht vereinbarlichen Staatsdienst zumuthen. Die Vergleichung mit den Juden sei auf sie nicht paffend, denn die Juden hindere am Soldatendienst hauptsächlich nur ihre Gewohnheit, nichts zur Kost zu genießen, was nicht koscher ist, übrigens hätten die Juden auch damals, da sie noch ein besonderes Volk unter einer eigenen Regierunsform ausmachten, selbst Kriege geführt. Der Kaiser genehmigte diesen Vorschlag, doch wünscht er, daß man Menonisten keine Aufnahme mehr gewähre, und niemanden gestattet werde, zu dieser Religion überzutreten. Vermischtes. Ein eigenthümliches Legat hat der Kaufmann Königsberger dem berlinischen Gymnasium in seinem Testamente hinterlasten. Bon einem Capital von 400 Thalern sollen die Zinsen gesammelt und dann zur Unterstützung eines Abiturienten des Gymnasii verwendet werden. Der Testator hat an das Legat den Wunsch, nicht die Bedingung geknüpft, daß der betreffende Abiturient, welcher die Unterstützung erhalten wird, sich auf den jüdischen Kirchhof begebe und dort auf das Grab des im Kriege gefallenen Sohnes des Testators, eines ftüheren Schülers des berlinischen Gymnasiums, einen Eichenkranz lege. Der Magistrat hat die Annahme des Legats genehmigt. Unze Durch das Ableben unseres Rabbiners, soll die hiesige vacant gewordene Stelle durch einen yrn y'b, der zugleich rr-np -“3 und zeitgemäße Vorträge zu Hallen im Stande ist, besetzt werden. Das feste jährliche Gehalt beträgt 900 Mark, verbunden mit freier Wohnung, und werden außerdem noch 600 Mark jährlich als Nebeneinkommen gewährleistet. Bewerber, die von anerkannten Autoritäten na«“nn mm besitzen, wollen ihre Zeugnisse dem Unterzeichneten Corporationsvorstande einfchicken. Reisekosten werden nur dem Gewählten entschädigt. Schmiegei (Provinz Posen), den 10. April 1877. Der Corporation^-Borstand. i g e n. 8. Nelke's Haarhandluog, Osnabrück in Hannover sucht einen tüchtigen CoiffcUV* Israelit, (füt Damenunv Herrentouren) gesetzten Alters unter günstigen Bedingungen_ Zum 1. Juni c. oder früher kann e. Sohn rechtl. Eltern in m. Manufacturw.Geschäft unter günst. Beding, in v. Lehre treten. Scharmbeck b/Bremen, im April 1877. Louis Cohen.