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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-04-24 · Heft 17 (24.4.1877) · p. Seite 274

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 17 (24.4.1877)
Date
1877-04-24
Page
Seite 274 (sequence 14)
Language
German
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274 Ernst Renan. Die „Revue des deux Mondes“ vom 1. December 1876 enthält „Erinnerungen an die Kindheit" von Ernst Renan. Wir gestehen offen, daß wir seit längerer Zeit aus der Feder eines berühmten Schriftstellers nicht so viel verworrenes Wortgeklingel, hohle, überschwengliche Phrasen gelesen haben, wie diese „Erinnerungen" enthalten. Er giebt gewiffermaßen als sein Glaubensbekenntniß lS. 483) „ein Gebet, -welches er auf der Akropolis in Athen gemacht, als er dahin gelangt war, die vollkommene Schönheit derselben zu verstehen." Es ist ein Gebet an Pallas Athene als die einzige und wahrhafte Gottheit, das dreist den berüchtigten Manifesten Victor Hugo's, was Wortgepräuge und Gedankenleerheit betrifft, an die Seite gestellt werden kann. Das jüdische Weib. Es erscheint oft wie eine vergebliche Arbeit, die Welt von gewiffen Vorurtheilen zu befreien, und den schiefen Gesichtspunkt bleibend zu berichtigen, aus welchem sie gewiffe Dinge zu betrachten sich gewöhnt hat. Geräth man auch in die ärgsten Widersprüche, man beharrt in seiner Be- und Vernrtheilungsweise, wenn diese eine gewiffe Claffe Menschen betrifft, die zu mißachten man sich gefällt. Es fiel uns dies jüngst bei einem Beispiele ein, das sich uns aufdrängte. Wenn man von der Stellung des Weibes in der Familie spricht, so pflegen die christlichen Schriftsteller die christliche Ehe mit großem Aufwand« von Worten weit über die jüdische zu stellen, und die Ehre und Hochschätzung, welche der christlichen Frau zuertheilt wird, zu rühmen, als ob das jüdische Weib gleich einer Sklavin gehalten worden und wäre. Und doch braucht man nur außer vielen anderen Stellen den Schluß der Sprüche Salomonis (31, 10—31), „das Lob des Biederweibes" zu lesen, um sich vom vollen Gegentheil zu überzeugen. Man wird zugestehen, das dies eine sehr zugängliche Quelle ist und keine Gelehrsamkeit nöthig ist, um aus ihr zu schöpfen. In juridischer Beziehung ist aber die christliche Frau noch heute nicht weiter gekommen. Und nun das Gegenbild. Es ist von dem Gehorsam die Rede, welchen das Weib dem Manne schuldig sei. Sofort heißt es: das christliche Weib hat die Pflicht, dem Manne zu gehorchen; es wird ihm dies schon in der Trauformel auferlegt. Wir lesen eben die intereffanten Artikel „Les Souvenirs du conseiller de la reine Victoria“ in der „Revue des deux Mondes“; im sechsten derselben (1. Nov. 1876, S. 36) wird die Frage erörtert, ob die Königin oder ihr Gemahl Prinz Albert an der Spitze des Hauses stehen solle? Die Königin antwortete, daß sie das Gesetz nicht nach jüdischer, sondern nach christlicher Auslegung verstehe; daß sie, als sie sich vor Gott verpflichtete, nicht allein gelobt, den Prinzen, ihren Gemahl, zu lieben und zu ehren, sondern ihm auch zu gehorchen! Also diesmal ist es der Gehorsam gegen den Mann, in welchem die christliche Frau vor der jüdischen excelliren soll. Und woher hat die christliche Trauformel die Pflicht des Gehorsams für die Frau? Doch aus 1 Mos. 3, 16. Diese Worte galten aber anderthalb Jahrtausend für das jüdische Weib, bevor es ein christliches gab, und au dieser Pflicht des Gehorsams kann weder der Jude noch der Christ etwas anderes deuteln als es besagt. So kommt es immer nur auf das an, waS augenblicklich in den Kram paßt, um sich zu erheben und die Juden zu schmähe». Anzeigen. Durch das Ableben unseres Rabbiners, soll die hiesige vacrnt gewordene Stelle durch einen y'bi yo, der zugleich s-np und zeitgemäße Borträge zu halten im Stande ist, besetzt werden. Das feste jährliche Gehalt beträgt 900 Mark, verbunden mit freier Wohnung, und werden außerdem noch 60V Mark jährlich als Nebeneinkommen gewährleistet. Bewerber, die von anerkannten Autoritäten ns-nn mnn besitzen, wollen ihre Zeugniffe dem Unterzeichneten Corporationsvor stände einschicken. Reisekosten werden nur dem Gewählten entschädigt. Schmiegel (Provinz Posen), den 10. April 1877. Der Corporations-Vorstand. Die Lehrer- und V^ordrtrrstrü^ hiesiger Gemeinde ist vom 1. Juni d. I.. ab neu zu besetzen. Salair circa 1000 Mark. Qualificirte, mit guten Zeugniffen versehene Bewerber wollen ihre Offerten dem Unterzeichneten baldigst einsenden. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Arolsen in Waldeck. (K. 3631.) L. Levach. Die hiesige Gemeinde sucht per 1. Juli event. 1. October d. Jahres einen verheiratheten Cantvr, Schächter und Lehrer. Gehalt 1050 Mark, Schechita und andere Nebeneinkünfte circa 600 Mark, wie auch freie Wohnung im Gemeinde- Hause. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Beifügung ihrer Zeugniffe an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Reisekosten werden nicht vergütet. Anclam, den ll. April 1877. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Für ein junges israelit. Mädchen, das seine Lehrzeit in einem Putzgeschäst beendet, wird eine Stelle gesucht. Auf Gehalt wird weniger gesehen als auf freundliche Behandlung und Gelegenheit zur weiteren Ausbildung. Off. unter E. A. 32. an die Expedition dieser Zeitung.

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