Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 7 (13.2.1877)
- Date
- 1877-02-13
- Page
- Seite 106 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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106 sondern auch, und ganz besonders um den Charakter, wie er sich in einer solchen Parieischrift wie die des Herrn Wilmanns offenbart. Wir erfreuen uns daher dieses Wahlresultats ebenso sehr im patriotischen Gefühle als in der Beftiedigung einer so schwer angegriffenen Glaubensgenoffenschaft. Wir sind hierzu um so mehr berechtigt, als das glanzende Wahlresultat trotz der krampfhaften Anstrengungen und unqualificirbaren Machinationen, welche unsre Junker in Stadt und Land in's Werk setzen, erfolgte. Leipzig, 10. Januar. (Privatmitth.) 1) Der Borstand der hiesigen israelitischen Religionsgemeinde hat vor Kurzem in Uebereinstimmung mit den Gemeinderäthen seinen langjährigen, hochverehrten Vorsitzenden, den Herrn Stadtrath Moritz Kohner, in Anerkennung seiner großen Verdienste um die Hebung des Gemeindewesens und die allseitige Förderung der in schönster Blüthe stehenden Institute, zum Ehrenmitglied der Gemeinde ernannt. Wer die segensreiche Thätigkeit des Herrn Stadtrath Kohner nicht nur für unsere Gemeinde, sondern für das Judenthum überhaupt kennt, der wird über dies Zeichen dankbarer Gesinnung seitens der Gemeindevertretung erfteut sein und mit uns von Herzen wünschen, daß es dem bereits seit längerer Zeit leidenden Manne recht bald vergönnt sein möchte, die seiner Wirksamkeit harrenden Ehrenämter mit voller Kraft übernehmen zu können. Darmstadt, 1. Febr. (Privatmitth.) Im Jahre 1830 ist durch eine Gr. Verordnung den israelitischen Gemeinden des Großherzogthums das bis dahin von ihnen ausgeübte allgemeine Wahlrecht bei der Wahl ihrer Borstänve entzogen worden, dafür wurde ein höchstbeschränkter Wahlmodus eiugeführt, der im Allgemeinen noch besteht und nur für die Gemeinden Mainz, Worms, Bingen, Darmstadt und noch einigen, weil diese darum petitionirten, in neuer Zeit abgeschafft worden — Die israel. Gemeinde zu Bad-Nauheim hat bei der gegenwärtig dahier versammelten zweiten Kammer der Stände eine Petition eingereicht wegen der diesbezüglichen Verordnung, und der Ausschuß derselben hat die Petition der Regierung mit dem Ersuchen überwiesen, sofort eine Gesetzesvorlage einzubringen, welche eine neue Wahlordnung festsetzt. — Meine Abhandlung, die die Sache allseitig beleuchtet, würde gewiß vielfache Berücksichtigung finden. Mainz, 20. Januar. (Privatmitth.) In meinen bisherigen Correspondenzen (Nr. 48 v. I., Nr. 4 d. I.) über den Mainzer „Uz", habe ich die irreligiöse und die unmoralische Seite dieses „Uz" besprochen. Wir müffen ihn aber von allen Seiten betrachten und unter denen, die ich noch im Auge habe, sei heute die, diesem Uz einwohnende Unwissenheit hervorgehoben. Wenn Jemand sich auf die Tradition, auf das tradirte Gesetz stützt und dieses als unbedingt und unveränderlich gültig erklärt, ja für seine ganze Partei diese Erklärung als Glaubensgrundsatz proclamirt: so muß man nothwendig voraussetzen, daß er dieses tradirte Gesetz genau kennt, und in zweifelhaften Fällen darnach entscheidet. Wir kennen nun Fälle genug, die bezeugen, daß bei den Separatisten - Rabbinern eine solche Gesetzeskunde durchaus nicht zu finden ist. Wir wollen uns aber heute nur an den Fall mit dem umzuhauenden Fruchtbaume halten, da er den Lesern dieser Zeitung durch Nr. 49 bekannt ist. Der Separatisten-Rabbiner lebt und stirbt auf dem Boden des Talmuds. Kennt er nun den Talmud? Als er dem Fabrikanten die mitgetheilte Antwort gab, kannte er Talmud Baba kama 92, 1 und Ascheri z. St. nicht, die wahrlich dem Kundigen kein Geheimniß ist. Nun, nach dem Talmud ist ihm doch wohl die Jad hachsakah von Maimonides eine Autorität, und somit mußte er daselbst Hilch. Melachim 6, 8 kennen. Er kannte sie nicht. Aber er wird doch den Schulchan-Aruch kennen, welchen er als sein absolutes Gesetzbuch und als das Schibolet seiner Partei proclamirt? Aber er kannte auch den Joreh-Deah 116, Ture sahab nicht und dies sagt doch wohl Alles. An allen diesen Stellen und vielen anderen werden die Fälle aufgeführt, in welchen einen Fruchtbaum zu fällen gar kein Bedenken zu tragen ist, und geradezu wird gesagt: nmpTab -pnx rs-rr cs! Dem Fabrikanten war also nach dem Gesetze einfach zu antworten: Da Dir der Platz nothwendiges Bedürfniß ist, so haue den Fruchtbaum nur um! Da aber der Separatisten-Rabbiner weder den Talmud, noch Maimonides, noch den Schulchan-Aruch kennt, griff er zu seinem „Uz". Dieser eine Fall besagt genug! M. v. Hamburg, 2. Febr. (Privatm.) Außer anderen Legaten an Privaten hat der kürzlich verstorbene S. H. Levy in seinem Testamente folgende Wohlthätigkeitsanstalten bedacht: Das Jsr. Waifeninstitut für Knaben mit . . 2400 Mark. Talmud-Thora-Schule. 1200 - Pauliuenstift (Freiwohuungen) mit . . . 900 - Jsr. Mädchenschule von 1798 mit . . . 600 - Mietheverein von 1828 mit. 600 - Bekleidungsverein für arme Knaben mit . 6OO - Feuerungsverein von 1855 mit ... . 6OO - Verein zur Unterstützung armer Greise mit 600 - Frauen-Derein von 1849 mit .... 600 - Israel. Armenanstalt mit. 750 - Städtische Armenanstalt mit. 750 - In Summa: 15,600 Mark. Außerdem vermachte er noch für eine nach dem Namen seiner Frau zu benennende Stiftung 6000 Mark, nach welcher die Zinsen jährlich an arme Bräute vertheilt werden. Hamburg, 4. Febr. (Privamitth.) Der Streit des Oberrabbiners Stern mit dem Fleischwaarenhändler Jacob und dessen, mit ausreichenden Autorisationen orthodoxer Rabbiner versehenen Schächter hat eine unerwartete Ausdehnung von politischer Bedeutung gewonnen. Man erinnere sich, daß nach der Verfassung der hiesigen Gemeinde die drei Schächter des Herrn I Stern nicht als Gemeindeschächter im Sinne des Schulchan- 1) Durch Zufall verspätet. Redaction.